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Rechtsprechung
   BGH, 04.08.2021 - 2 ARs 200/21, 2 AR 140/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,38340
BGH, 04.08.2021 - 2 ARs 200/21, 2 AR 140/21 (https://dejure.org/2021,38340)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2021 - 2 ARs 200/21, 2 AR 140/21 (https://dejure.org/2021,38340)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2021 - 2 ARs 200/21, 2 AR 140/21 (https://dejure.org/2021,38340)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Örtliche Zuständigkeit im Jugendstrafverfahren: Abgabe der Jugendstrafsache wegen des Wechsels des Aufenthalts des Angeklagten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 42 Abs 3 S 2 JGG
    Örtliche Zuständigkeit im Jugendstrafverfahren: Abgabe der Jugendstrafsache wegen des Wechsels des Aufenthalts des Angeklagten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung für die weitere Verhandlung und Entscheidung in einer Jugendstrafsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung für die weitere Verhandlung und Entscheidung in einer Jugendstrafsache

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2022, 44 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.1959 - 2 ARs 86/59
    Auszug aus BGH, 04.08.2021 - 2 ARs 200/21
    Es fehlt nicht nur an der gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG erforderlichen Zustimmung der zuständigen Staatsanwaltschaft (vgl. auch Senat, Beschluss vom 10. Juli 1959 - 2 ARs 86/59, BGHSt 13, 186, 189 f.); der nicht mit einer Begründung versehene Abgabebeschluss des Amtsgerichts vom 5. März 2021 lässt zudem nicht erkennen, ob sich der Jugendrichter bewusst gewesen ist, dass eine Abgabeentscheidung gemäß § 42 Abs. 3 JGG im pflichtgemäßen Ermessen steht und deshalb einer sachlichen Begründung bedarf (…vgl. dazu auch Eisenberg/Kölbel, JGG, 22. Aufl., § 42 Rn. 19 ff.;… Ostendorf/Schady, JGG, 11. Aufl., § 42 Rn. 12).
  • BGH, 21.12.2023 - 2 ARs 460/23

    Örtliche Zuständigkeit (JGG; Abgabe des Verfahrens: Wechsel des Aufenthalts des …

    Dem Abgabebeschluss lässt sich nicht entnehmen, ob dem Amtsgericht Gießen bewusst gewesen ist, dass eine Abgabeentscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG im pflichtgemäßen Ermessen steht, und es sein Ermessen entsprechend ausgeübt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 4. August 2021 - 2 ARs 200/21, juris Rn. 6).".
  • BGH, 13.02.2025 - 2 ARs 13/25

    Übertragung der Untersuchung und Entscheidung (Zusammentreffen mehrerer …

    Für § 42 Abs. 3 JGG gilt nichts anderes (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2021 - 2 ARs 200/21, Rn. 6 unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 10. Juli 1959 - 2 ARs 86/59, BGHSt 13, 186, 189 f. (noch zu § 411 Abs. 1 StPO in der bis zum 31. Dezember 1974 geltenden Fassung)).
  • BGH, 21.12.2023 - 2 ARs 473/23

    Örtliche Zuständigkeit (JGG; Verfahrensabgabe: Wechsel des Wohnsitzes des …

    Dem Abgabebeschluss lässt sich nicht entnehmen, ob dem Amtsgericht Gießen bewusst gewesen ist, dass eine Abgabeentscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG im pflichtgemäßen Ermessen steht, und es sein Ermessen entsprechend ausgeübt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 4. August 2021 - 2 ARs 200/21, juris Rn. 6).
  • BGH, 26.02.2025 - 2 ARs 446/24

    Zuständigkeitsbestimmung (Jugendrichter; Ermessen: Begründung, …

    Rn. 6 "Der Abgabebeschluss des Amtsgerichts Hagen vom 24. April 2024 lässt bereits nicht erkennen, ob sich die Jugendrichterin bewusst gewesen ist, dass eine Abgabeentscheidung gemäß § 42 Abs. 3 JGG im pflichtgemäßen Ermessen steht und deshalb einer sachlichen Begründung bedarf (vgl. Senat, Beschluss vom 4. August 2021 - 2 ARs 200/21).
  • BGH, 25.04.2023 - 2 ARs 25/23

    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Jugendsache; …

    Der nicht mit einer näheren Begründung versehene Abgabebeschluss lässt bereits nicht erkennen, ob sich der Jugendrichter bewusst gewesen ist, dass eine Abgabeentscheidung gemäß § 42 Abs. 3 JGG im pflichtgemäßen Ermessen steht und deshalb einer sachlichen Begründung bedarf (vgl. Senat, Beschluss vom 4. August 2021 - 2 ARs 200/21 mwN).
  • BGH, 17.07.2024 - 2 ARs 210/24

    Aufhebung des Abgabebeschlusses

    Dem Abgabebeschluss lässt sich nicht entnehmen, ob dem Amtsgericht Kelheim bewusst gewesen ist, dass eine Abgabeentscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG im pflichtgemäßen Ermessen steht, und es sein Ermessen entsprechend ausgeübt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2021 - 2 ARs 200/21, Rn. 6).
  • BGH, 29.03.2022 - 2 ARs 25/22

    Örtliche Zuständigkeit in Jugendsachen (Entscheidung des gemeinschaftlichen …

    Jedoch lässt der nicht mit einer Begründung versehene Abgabebeschluss des Amtsgerichts Jena nicht erkennen, ob sich die Jugendrichterin bewusst gewesen ist, dass eine Abgabeentscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG im pflichtgemäßen Ermessen steht und deshalb einer sachlichen Begründung bedarf (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 4. August 2021 - 2 ARs 200/21, StV 2022, 44).
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