Rechtsprechung
| BGH, 04.08.2021 - 2 ARs 200/21, 2 AR 140/21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Örtliche Zuständigkeit im Jugendstrafverfahren: Abgabe der Jugendstrafsache wegen des Wechsels des Aufenthalts des Angeklagten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 42 Abs 3 S 2 JGG
Örtliche Zuständigkeit im Jugendstrafverfahren: Abgabe der Jugendstrafsache wegen des Wechsels des Aufenthalts des Angeklagten - IWW
- Wolters Kluwer
Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung für die weitere Verhandlung und Entscheidung in einer Jugendstrafsache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung für die weitere Verhandlung und Entscheidung in einer Jugendstrafsache
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamm - 910 Js 1189/21
- AG Kirchheim unter Teck, 05.05.2021 - 55 Js 78477/20
- BGH, 04.08.2021 - 2 ARs 200/21, 2 AR 140/21
Papierfundstellen
- StV 2022, 44 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.07.1959 - 2 ARs 86/59
Auszug aus BGH, 04.08.2021 - 2 ARs 200/21
Es fehlt nicht nur an der gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG erforderlichen Zustimmung der zuständigen Staatsanwaltschaft (vgl. auch Senat, Beschluss vom 10. Juli 1959 - 2 ARs 86/59, BGHSt 13, 186, 189 f.); der nicht mit einer Begründung versehene Abgabebeschluss des Amtsgerichts vom 5. März 2021 lässt zudem nicht erkennen, ob sich der Jugendrichter bewusst gewesen ist, dass eine Abgabeentscheidung gemäß § 42 Abs. 3 JGG im pflichtgemäßen Ermessen steht und deshalb einer sachlichen Begründung bedarf (…vgl. dazu auch Eisenberg/Kölbel, JGG, 22. Aufl., § 42 Rn. 19 ff.;… Ostendorf/Schady, JGG, 11. Aufl., § 42 Rn. 12).
- BGH, 21.12.2023 - 2 ARs 460/23
Örtliche Zuständigkeit (JGG; Abgabe des Verfahrens: Wechsel des Aufenthalts des …
Dem Abgabebeschluss lässt sich nicht entnehmen, ob dem Amtsgericht Gießen bewusst gewesen ist, dass eine Abgabeentscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG im pflichtgemäßen Ermessen steht, und es sein Ermessen entsprechend ausgeübt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 4. August 2021 - 2 ARs 200/21, juris Rn. 6).". - BGH, 13.02.2025 - 2 ARs 13/25
Übertragung der Untersuchung und Entscheidung (Zusammentreffen mehrerer …
Für § 42 Abs. 3 JGG gilt nichts anderes (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2021 - 2 ARs 200/21, Rn. 6 unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 10. Juli 1959 - 2 ARs 86/59, BGHSt 13, 186, 189 f. (noch zu § 411 Abs. 1 StPO in der bis zum 31. Dezember 1974 geltenden Fassung)). - BGH, 21.12.2023 - 2 ARs 473/23
Örtliche Zuständigkeit (JGG; Verfahrensabgabe: Wechsel des Wohnsitzes des …
Dem Abgabebeschluss lässt sich nicht entnehmen, ob dem Amtsgericht Gießen bewusst gewesen ist, dass eine Abgabeentscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG im pflichtgemäßen Ermessen steht, und es sein Ermessen entsprechend ausgeübt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 4. August 2021 - 2 ARs 200/21, juris Rn. 6).
- BGH, 26.02.2025 - 2 ARs 446/24
Zuständigkeitsbestimmung (Jugendrichter; Ermessen: Begründung, …
Rn. 6 "Der Abgabebeschluss des Amtsgerichts Hagen vom 24. April 2024 lässt bereits nicht erkennen, ob sich die Jugendrichterin bewusst gewesen ist, dass eine Abgabeentscheidung gemäß § 42 Abs. 3 JGG im pflichtgemäßen Ermessen steht und deshalb einer sachlichen Begründung bedarf (vgl. Senat, Beschluss vom 4. August 2021 - 2 ARs 200/21). - BGH, 25.04.2023 - 2 ARs 25/23
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Jugendsache; …
Der nicht mit einer näheren Begründung versehene Abgabebeschluss lässt bereits nicht erkennen, ob sich der Jugendrichter bewusst gewesen ist, dass eine Abgabeentscheidung gemäß § 42 Abs. 3 JGG im pflichtgemäßen Ermessen steht und deshalb einer sachlichen Begründung bedarf (vgl. Senat, Beschluss vom 4. August 2021 - 2 ARs 200/21 mwN). - BGH, 17.07.2024 - 2 ARs 210/24
Aufhebung des Abgabebeschlusses
Dem Abgabebeschluss lässt sich nicht entnehmen, ob dem Amtsgericht Kelheim bewusst gewesen ist, dass eine Abgabeentscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG im pflichtgemäßen Ermessen steht, und es sein Ermessen entsprechend ausgeübt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2021 - 2 ARs 200/21, Rn. 6). - BGH, 29.03.2022 - 2 ARs 25/22
Örtliche Zuständigkeit in Jugendsachen (Entscheidung des gemeinschaftlichen …
Jedoch lässt der nicht mit einer Begründung versehene Abgabebeschluss des Amtsgerichts Jena nicht erkennen, ob sich die Jugendrichterin bewusst gewesen ist, dass eine Abgabeentscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG im pflichtgemäßen Ermessen steht und deshalb einer sachlichen Begründung bedarf (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 4. August 2021 - 2 ARs 200/21, StV 2022, 44).
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