Rechtsprechung
| BGH, 03.07.2003 - 2 ARs 201/03, 2 AR 125/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 42 Abs. 3 Satz 1 JGG
Abgabe der Sache an das Wohnsitzgericht - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
JGG § 42 Abs. 3 Satz 1
- Wolters Kluwer
Abgabe an Wohnsitzgericht bei Wohnsitzwechsel
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kleve - 14 Ls 47/03
- AG Villingen-Schwenningen, 12.05.2003 - 8 Ls 26 Js 15287/02
- BGH, 03.07.2003 - 2 ARs 201/03, 2 AR 125/03
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.07.2003 - 2 AR 125/03
Abgabe an Wohnsitzgericht bei Wohnsitzwechsel
Auszug aus BGH, 03.07.2003 - 2 ARs 201/03
2 ARs 201/03 2 AR 125/03.
- BGH, 11.05.2011 - 2 ARs 117/11
Rechtsfehlerhafter Abgabebeschluss (Wohnsitzwechsel des Angeklagten vor der …
Eine Abgabe der Sache an das Wohnsitzgericht gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG kommt hier nicht in Betracht, weil der Wohnsitzwechsel des Angeklagten schon vor der Anklageerhebung erfolgt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Juli 2003 - 2 ARs 201/03 -). - BGH, 03.07.2003 - 2 AR 125/03
Abgabe an Wohnsitzgericht bei Wohnsitzwechsel
2 ARs 201/03 2 AR 125/03. - BGH, 27.10.2010 - 2 ARs 354/10
Voraussetzungen der Verfahrensabgabe (Übertragung)
Eine solche ist - unter anderem - nur dann zulässig, wenn ein Wechsel des Wohn- oder Aufenthaltsorts nach Erhebung der Anklage eingetreten ist (vgl. BGHSt 13, 209, 218; Senatsbeschluss vom 3. Juli 2003 - 2 ARs 201/03).
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