Rechtsprechung
| BGH, 24.09.2019 - 2 ARs 229/19, 2 AR 172/19 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 14 StPO
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Entscheidungsvoraussetzungen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 14 StPO
Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht - IWW
- Wolters Kluwer
Widerruf der Bewährung aufgrund der Nachverurteilung hinsichtlich Bestimmung der Zuständigkeit des Gerichts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 56f Abs. 1 S. 1; StPO § 14
Widerruf der Bewährung aufgrund der Nachverurteilung hinsichtlich Bestimmung der Zuständigkeit des Gerichts - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Osnabrück - 13 BRs 21/19
- OLG Oldenburg - 1 Ws 276/19
- BGH, 24.09.2019 - 2 ARs 229/19, 2 AR 172/19
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2019, 384
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.10.1975 - 2 ARs 292/75
Zuständigkeitsstreit für eine richterliche Entscheidung über die Beschlagnahme …
Auszug aus BGH, 24.09.2019 - 2 ARs 229/19
Dies ergibt sich auch nicht aus dem über die Kommentierung in Löwe/Rosenberg vom Oberlandesgericht in Bezug genommenen Beschluss des Senates vom 14. Oktober 1975 (2 ARs 292/75; BGHSt 26, 212), denn dort hatten beide beteiligten Amtsgerichte eine Zuständigkeit bereits verneint, als das auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin mit der Sache befasste Landgericht die Akte dem Bundesgerichtshof zugeleitet hat.
- BGH, 28.04.2020 - 2 ARs 274/19
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht …
- BGH, 27.08.2024 - 2 ARs 285/24
Ablehnung des Antrags auf Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 14 StPO
Rn. 1 Zur Begründung verweist der Senat auf die Zuschrift des Generalbundesanwalts vom 22. Juli 2024 sowie den ebenfalls auf Vorlage des Oberlandesgerichts Oldenburg ergangenen Senatsbeschluss vom 24. September 2019 - 2 ARs 229/19, NStZ-RR 2019, 384, der einen nahezu identischen Sachverhalt zum Gegenstand hat. - BGH, 08.06.2022 - 2 ARs 187/22
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Streit: …
Denn hier fehlt es bereits an einem "Streit" über die Zuständigkeit im Sinne des § 14 StPO, der mindestens zwei noch anfechtbare Entscheidungen erfordert (vgl. BGH…, Beschluss vom 28. April 2020 - 2 ARs 274/19 -, juris, Rn. 7; BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - 2 ARs 229/19 -, juris, Rn. 12 f.;… Scheuten, in KK-StPO, 8. Aufl., § 14 Rn. 1).
- AG Köln, 10.03.2022 - 583 OWi 35/22
Zuständigkeit, Bußgeldverfahren, Landwirtschaftskammer, Düngegesetz, …
Da gegen den Beschluss des AG Münster die nicht fristgebundene, einfache Beschwerde gem. §§ 46 Abs. 1 OWiG, 304 StPO stattfindet (vgl. LG Frankfurt / Oder, Beschluss vom 21.04.2008 - 21 Qs 81/08;… Scheuten, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 8. Auflage 2019, § 16 Rn. 4;… Ellbogen, in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Auflage 2014, § 16 Rn. 10), besteht zwischen mehreren Gerichten im Sinne von § 14 StPO Streit über die Zuständigkeit, da mindestens zwei noch anfechtbare Unzuständigkeitsentscheidungen vorliegen (s. BGH, Beschluss vom 24.09.2019 - 2 ARs 229/19;… Scheuten, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 8. Auflage 2019, § 14 Rn. 1;… Ellbogen, in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Auflage 2014, § 14 Rn. 2). - BayObLG, 23.07.2025 - 203 VAs 86/25
Zuständigkeit bei Einwendungen gegen die Nachholung der Vollstreckung
Der Abgabe steht auch keine Unzuständigkeitsentscheidung der Strafvollstreckungskammer entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - 2 ARs 229/19 -, juris). - OLG Brandenburg, 17.09.2025 - 1 AR 26/25
Sachliche und örtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die …
Es handelt sich damit um eine in einen Beschluss umdeutbare Verfügung und nicht nur um eine "formlose Weiterleitung" oder um einen bloßen, ebenso nicht streitbegründenden "Vermerk" (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 24. September 2019, - 2 ARs 229/19, NStZ-RR 2019, 384).
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