Rechtsprechung
| BGH, 11.09.2002 - 2 ARs 257/02, 2 AR 135/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 13a StPO; § 2 DNA-IFG
Keine "Vorratshaltung" richterlicher Beschlüsse gegen flüchtigen Beschuldigen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 13 a; ; StPO § 81a Abs. 2; ; DNA-IFG § 2; ; DNA-IFG § 2 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Gerichtsstandsbestimmung - Bundesgerichtshof (BGH) - Richterliche Anordnung - Richterlicher Beschluss - Körperliche Untersuchung - DNA-Analyse - Entnahme - Körperzellen - Aufenthalt - Steckbrief
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 81 a; DNA-IFG § 2 Abs. 1
Keine Anordnung bei unauffindbarem Beschuldigten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder - 24 Qs 65/02
- BGH, 11.09.2002 - 2 ARs 257/02, 2 AR 135/02
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
Auszug aus BGH, 11.09.2002 - 2 ARs 257/02
Der Senat hat in seinem Beschluss vom 23. Dezember 1999 - 2 ARs 487/99 (…NStZ 2000, 212 = StV 2000, 113 = BGHR StPO § 81a Blutentnahme 1) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1997, 2165, 2166) bereits klargestellt, dass eine solche Vorratshaltung von richterlichen Beschlüssen, die im Falle ihrer Vollstreckung mit Grundrechtseingriffen verbunden sind, rechtlich nicht zulässig ist. - BGH, 02.02.2000 - 2 ARs 495/99
Zuständigkeit für die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren …
Auszug aus BGH, 11.09.2002 - 2 ARs 257/02
In diesem Falle wäre ausreichend Zeit und Gelegenheit, die erforderliche richterliche Maßnahme bei dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts zu beantragen, in dessen Bezirk die Entnahme der Körperzellen erfolgen soll (vgl. BGHSt 45, 376; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2000 - 2 ARs 24/00).". - BGH, 23.12.1999 - 2 ARs 487/99
Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH für Entscheidung über Anordnung der …
Auszug aus BGH, 11.09.2002 - 2 ARs 257/02
Der Senat hat in seinem Beschluss vom 23. Dezember 1999 - 2 ARs 487/99 (NStZ 2000, 212 = StV 2000, 113 = BGHR StPO § 81a Blutentnahme 1) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1997, 2165, 2166) bereits klargestellt, dass eine solche Vorratshaltung von richterlichen Beschlüssen, die im Falle ihrer Vollstreckung mit Grundrechtseingriffen verbunden sind, rechtlich nicht zulässig ist. - BGH, 25.02.2000 - 2 ARs 24/00
Zuständigkeit für die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren …
Auszug aus BGH, 11.09.2002 - 2 ARs 257/02
In diesem Falle wäre ausreichend Zeit und Gelegenheit, die erforderliche richterliche Maßnahme bei dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts zu beantragen, in dessen Bezirk die Entnahme der Körperzellen erfolgen soll (vgl. BGHSt 45, 376; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2000 - 2 ARs 24/00).".
- BGH, Ermittlungsrichter, 02.07.2012 - 2 BGs 152/12
Unbegründeter Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft (aufschiebend bedingte …
Zudem wäre eine aufschiebend bedingte Untersuchungshaftanordnung vergleichbaren verfassungsrechtlichen Einwänden ausgesetzt, wie sie gegen auf "Vorrat" erlassene richterliche Beschlüsse zur Anordnung strafprozessualer Grundrechtseingriffe bestehen (vgl. BVerfGE 96, 44; BGH, Beschlüsse vom 23. Dezember 1999, 2 ARs 487/99, NStZ 2000, 212; vom 11. September 2002 - 2 ARs 257/02, NStZ-RR 2003, 289). - BGH, 11.09.2002 - 2 AR 135/02
Gerichtsstandsbestimmung - Antrag - Richterliche Anordnung - Richterlicher …
2 ARs 257/02 2 AR 135/02.
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