Rechtsprechung
| OLG Köln, 18.02.2005 - 2 ARs 28/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
§ 61 RVG
Vergütung des nach dem 1. 7. 2004 beigeordneten Beistandes des Nebenklageberechtigten - openjur.de
Beistand des Neenklageberechtigten
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
RVG § 60
Beistand des Neenklageberechtigten
- Burhoff online
Vergütung des nach dem 1. 7. 2004 beigeordneten Beistandes des Nebenklageberechtigten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsanwaltsvergütung: Anwendbares Vergütungsrecht auf den vor dem Stichtag beauftragen und nach dem Stichtag beigeordneten Nebenklagevertreter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Vergütung eines Rechtsanwaltes; Anforderungen an die Geltendmachung der gerichtlichen Verfahrensgebühren; Vergütung des Beistandes des Nebenklageberechtigten
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- OLG Schleswig, 30.11.2004 - 1 Ws 423/04
Vergütung des nach Pflichtverteidigers nach RVG
Auszug aus OLG Köln, 18.02.2005 - 2 ARs 28/05
Der Senat folgt zwar der Auffassung des OLG Schleswig (NJW 2005, 234 m. w. N.), wonach es für die Anwendung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes nicht auf den Zeitpunkt der Beauftragung durch den Beschuldigten ankommt, sondern auf den Zeitpunkt der Bestellung.
- OLG Jena, 25.11.2005 - 1 Ws 223/05
Pflichtverteidigung
Damit bestimmt sie nicht nur die konkret einschlägigen Vergütungstatbestände, sondern auch das der Festsetzung dienende Verfahren (Anschluss an KG, Beschluss vom 13.09.2005, 3 Ws 3883/05; OLG Köln AGS 2005, 405 ); Gegenteiliges lässt sich insbesondere nicht aus § 61 Abs. 1 Satz 2 RVG herleiten, der lediglich die Vergütung des Rechtsanwaltes in einem Rechtsmittelverfahren regelt.Damit bestimmt sie nicht nur die konkret einschlägigen Vergütungstatbestände (… Madert/v.Eicken, RVG , 17. Aufl., § 61 , Rdnr. 1; Gottlieb/Mümmler, RVG , Stichw. Übergangsregelung), sondern auch das deren Festsetzung dienende Verfahren (KG, Beschluss vom 13.09.2005, 3 Ws 383/05; OLG Köln, AGS 2005, 405 ); Gegenteiliges lässt sich insbesondere nicht aus § 61 Abs. 1 Satz 2 RVG herleiten, der lediglich die Vergütung des Rechtsanwaltes in einem Rechtsmittelverfahren regelt (a.A. insoweit OLG Hamm, RVGreport 2005, 221, 222, jew.zit.n.juris; LAG Bremen, JurBüro 2005, 95, 96).
- OLG Düsseldorf, 19.07.2005 - 2 Ws 231/05
Rechtsanwaltsvergütung: Anwendbares Vergütungsrecht auf den vor dem Stichtag …
Der Senat schließt sich der herrschenden Ansicht in der Rechtsprechung an, wonach es für die Frage der Anwendbarkeit neuen oder alten Rechts in Fällen, in denen der bestellte Pflichtverteidiger vorher als Wahlverteidiger tätig gewesen ist, allein auf den Zeitpunkt der Bestellung des Pflichtverteidigers ankommt (vgl. OLG Hamm Rpfleger 2005, 214, 215 mwN; OLG Schleswig NJW 2005, 234 mwN; OLG Köln, Beschluss vom 18.2.2005 [2 ARs 28/05]; KG Rpfleger 2005, 276, 277; KG, Beschlüsse vom 11.2.2005 [5 Ws 656/04] und 17.2.2005 [5 Ws 633/04]; a.A. OLG Nürnberg, Beschluss vom 31.5.2005 [1 Ws 321/05]; LG Berlin Rpfleger 2005, 54, 55). - OLG Düsseldorf, 19.08.2005 - 1 Ws 208/05
Rechtsanwaltsvergütung: Anwendbares Vergütungsrecht auf den vor dem Stichtag …
Hier ist die Situation mit der des um Beiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe nachsuchenden Nebenklägervertreters vergleichbar (ebenso OLG Köln, 2. Strafsenat, Beschluss vom 18. Februar 2005 - 2 ARs 28/05).
- KG, 13.06.2005 - 5 Ws 253/05
Rechtsanwaltsgebühren: Anwendbares Gebührenrecht bei vor dem 1. Juli 2004 …
Diese Auffassung, die auch vom OLG Köln in seinem Beschluß vom 18. Februar 2005 - 2 ARs 28/05 - (RVGreport 2005, 141, 142) vertreten wird, berücksichtigt auch die gesetzgeberischen Vorstellungen, wie sie in den Materialien zum Gesetzentwurf (…BT-Drucksache 15/1971, S. 203, 204) zum Ausdruck gebracht worden sind. - OLG Hamm, 14.07.2005 - 2 (s) Sbd VIII-126/05
Anwendung des RVG; Nebenklagebeistand
Denn das RVG findet auf die Vergütung des Beistandes des Nebenklageberechtigten nur dann Anwendung, wenn dieser seine Tätigkeit nach dem In-Kraft-Treten des RVG aufgenommen hat und nicht schon dann, wenn er erst nach diesem Zeitpunkt vom Gericht beigeordnet wurde (so auch OLG Köln, Beschluss vom 18. Februar 2005 in 2 ARs 28/05; KG, Beschluss vom 09. Juni 2005 in 4 Ws 47/05). - OLG Jena, 21.07.2006 - 1 Ws 202/06
Nebenklage; anwendbares Recht; Zeitpunkt der Beauftragung
Hieraus ist jedoch nicht abzuleiten, dass - anders als bei Wahlverteidigern - ein bereits bestehendes Mandats-verhältnis durch die Bestellung zum Beistand nicht beendet wird (so aber KG, a.a.O; OLG Köln, Beschluss vom 18.02.2005, Az.: 2 ARs 28/05; OLG Hamm, Beschluss vom 04.07.2005, Az.: … - OLG Jena, 25.11.2005 - 1 Ws 226/05
Strafprozessrecht: Stillschweigende Inanspruchnahme als Pflichtverteidiger
Damit bestimmt sie nicht nur die konkret einschlägigen Vergütungstatbestände (…Madert/v.Eicken, RVG , 17. Aufl., § 61 , Rdnr. 1; Gott-lieb/Mümmler, RVG , Stichw. Übergangsregelung), sondern auch das deren Festsetzung dienende Verfahren (KG, Beschluss vom 13.09.2005, 3 Ws 383/05; OLG Köln AGS 2005, 405 ); Gegenteiliges lässt sich insbesondere nicht aus § 61 Abs. 1 Satz 2 RVG herleiten, der lediglich die Vergütung des Rechtsanwaltes in einem Rechtsmittelverfahren regelt (a.A. insoweit OLG Hamm RVGreport 2005, 221, 222, jew.zit.n.juris; LAG Bremen JurBüro 2005, 95, 96) . - OLG Jena, 19.12.2005 - 1 Ws 231/05 Damit bestimmt sie nicht nur die konkret einschlägigen Vergütungstatbestände (…Madert/v.Eicken, RVG, 17. Aufl., § 61, Rdnr. 1; Gottlieb/Mümmler, RVG, Stichw. Übergangsregelung), sondern auch das deren Festsetzung dienende Verfahren (KG, Beschluss vom 13.09.2005, 3 Ws 383/05; OLG Köln AGS 2005, 405); Gegenteiliges lässt sich insbesondere nicht aus § 61 Abs. 1 Satz 2 RVG herleiten, der lediglich die Vergütung des Rechtsanwaltes in einem Rechtsmittelverfahren regelt (a.A. insoweit OLG Hamm RVGreport 2005, 221, 222, jew.zit.n.juris; LAG Bremen JurBüro 2005, 95, 96).
- OLG Düsseldorf, 19.07.2005 - HI-2 Ws 231/05
Anforderungen an die Vergütung eines Rechtsanwaltes; Anforderungen an die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 04.07.2005 - 2 (s) Sbd VIII-126/05
Anwendung des RVG beim Nebenklagebeistand
Denn das RVG findet auf die Vergütung des Beistandes des Nebenklageberechtigten nur dann Anwendung, wenn dieser seine Tätigkeit nach dem In-Kraft-Treten des RVG aufgenommen hat und nicht schon dann, wenn er erst nach diesem Zeitpunkt vom Gericht beigeordnet wurde (so auch OLG Köln, Beschluss vom 18. Februar 2005 in 2 ARs 28/05; KG, Beschluss vom 09. Juni 2005 in 4 Ws 47/05).
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