Rechtsprechung
| BGH, 05.08.1988 - 2 ARs 355/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Auferlegung der Kosten für ein Verfahren wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroritischen Vereinigung - Möglichkeit der isolierten Anfechtung eines Kostenbescheids und Auslagenbescheids
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 08.02.1988 - 5 OJs 32/88
- BGH, 05.08.1988 - 2 ARs 355/88
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.01.1977 - 3 StR 433/76
Verwerfung eines Antrages auf Ablehnung eines Richters durch ein erstinstanziell …
Auszug aus BGH, 05.08.1988 - 2 ARs 355/88
Für eine isolierte Anfechtbarkeit nach § 464 Abs. 3 StPO der in einem erstinstanzlichen, mit der Revision angreifbaren oberlandesgerichtlichen Urteil enthaltenen Kosten- und Auslagenentscheidung ist kein Raum (BGHSt 26, 250, 253/254; BGHSt 27, 96, 97).Dies folgt aus § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO (BGHSt 27, 97 [BGH 05.01.1977 - 3 StR 433/76 L]).
- BGH, 09.12.1975 - StB 28/75
Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts geheimdienstlicher …
Auszug aus BGH, 05.08.1988 - 2 ARs 355/88
Für eine isolierte Anfechtbarkeit nach § 464 Abs. 3 StPO der in einem erstinstanzlichen, mit der Revision angreifbaren oberlandesgerichtlichen Urteil enthaltenen Kosten- und Auslagenentscheidung ist kein Raum (BGHSt 26, 250, 253/254; BGHSt 27, 96, 97). - BGH, 14.08.1975 - 3 StR 239/75
Auszug aus BGH, 05.08.1988 - 2 ARs 355/88
Der Senat war daher auch nicht mehr mit einer Entscheidung über die Kosten der bereits früher zurückgenommenen Revision befaßt (der Beschluß des Senats vom 14. August 1975 - 3 StR 239/75 - hat ersichtlich nur den Fall der Revisionsrücknahme nach Vorlegung beim Senat zum Gegenstand).".
- BGH, 10.03.2021 - StB 32/20
BGH trifft erste Entscheidung zum Urteil im sog. NSU-Verfahren
Dies gilt zumindest für den Fall, dass sie dem Bundesgerichtshof noch nicht vorgelegt worden ist (s. BGH, Beschluss vom 5. August 1988 - 2 ARs 355/88, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Kostenbeschwerde 1).Ob über die Kostenbeschwerde in der Sache zu entscheiden ist, wenn die Rücknahme der Revision erst nach deren Vorlage erklärt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 1988 - 2 ARs 355/88, aaO unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 14. August 1975 - 3 StR 239/75, juris, wonach bei erstinstanzlichen landgerichtlichen Entscheidungen von einer fortbestehenden Annexkompetenz auszugehen ist; gegen eine solche Kompetenz BGH, Beschlüsse vom 3. März 2009 - 1 StR 61/09, juris; vom 11. September 2018 - 4 StR 406/18, juris mwN), kann hier dahinstehen.
- BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde …
Rn. 5 Dem entsprechend hat der Senat mehrfach ausgesprochen, daß für eine isolierte Anfechtbarkeit der in einem erstinstanzlichen, mit der Revision angreifbaren oberlandesgerichtlichen Urteil enthaltenen Kosten- und Auslagenentscheidung nach § 464 StPO sowie der Entscheidung über die Entschädigungspflicht nach §§ 2 ff. StrEG in einem oberlandesgerichtlichen Urteil kein Raum ist (BGHSt 26, 250, 251; 27, 96, 97; BGHR StPO § 304 IV Kostenbeschwerde 1).
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