Rechtsprechung
| BGH, 17.01.2001 - 2 ARs 370/00, 2 AR 244/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 42 Abs. 3 JGG
Unzweckmäßiger Abgabebeschluß nach § 42 Abs. 3 JGG - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Abgabe eine Verfahrens - Prozeßökonomie - Schwerwiegender Tatvorwurf - Verfahren gegen Jugendliche - Entscheidungsnähe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 42 Abs. 3
Keine Abgabe eines Jugendverfahrens bei Unzweckmäßigkeit - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.12.2000 - 2 ARs 358/00
Unzweckmäßiger Abgabebeschluß nach § 42 Abs. 2 JGG
Auszug aus BGH, 17.01.2001 - 2 ARs 370/00
Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn diese keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (vgl. Senatsbeschluß vom 20. Dezember 2000 - 2 ARs 358/00 m.w.N.). - BGH, 24.04.1992 - 2 ARs 192/92
Zurücktreten des Gesichtspunkts der Entscheidungsnähe im Verfahren gegen …
Auszug aus BGH, 17.01.2001 - 2 ARs 370/00
Angesichts dieser Besonderheiten tritt hier der für das Verfahren gegen Jugendliche sonst maßgebliche Gesichtspunkt der Entscheidungsnähe zurück (vgl. Senatsbeschluß vom 24. April 1992 - 2 ARs 192/92).
- BGH, 14.01.2005 - 2 ARs 402/04
Abgabe des Verfahrens (Vorteile für das Verfahren)
Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn diese keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Januar 2001 - 2 ARs 370/00 und vom 3. März 2003 - 2 ARs 49/03). - BGH, 14.01.2005 - 2 AR 254/04
Absehen von einer Abgabe des Verfahrens an das Amtsgericht
Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn diese keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Januar 2001 - 2 ARs 370/00 und vom 3. März 2003 - 2 ARs 49/03). - BGH, 17.01.2001 - 2 AR 244/00
Abgabe eine Verfahrens - Prozeßökonomie - Schwerwiegender Tatvorwurf - Verfahren …
2 ARs 370/00 2 AR 244/00.
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