Rechtsprechung
| BGH, 20.12.1985 - 2 ARs 386/85 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit eines Rechtsmittels - Sofortige Beschwerde eines Pflichtverteidigers - Beantragung der Feststellung, dass ein Mandant ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie notwendigen Unterhalts zur Zahlung der Gebühren eines gewählten Verteidigers in der ...
Papierfundstellen
- NStZ 1986, 208
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über …
Auszug aus BGH, 20.12.1985 - 2 ARs 386/85
Danach kann in Fällen, in denen die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels nach dem aktuellen Stand von Rechtsprechung und Lehre umstritten und deshalb zweifelhaft ist, der Beschwerdefuhrer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde zunächst auf den Weg der Einlegung nicht offensichtlich unzulässiger Rechtsbehelfe bei den Fachgerichten verwiesen werden (vgl. BVerf Beschlüsse vom 8. Januar 1985 - 1 BvR 700/83 und 1 BvR 1141/83 -, in NJW 1985, 2249/2250; Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 25. März 1985 - 1 BvR 70/85 -, in NJW 1985, 2250). - BVerfG, 25.03.1985 - 1 BvR 70/85
Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung - Subsidiärität - Zulässigkeit der …
Auszug aus BGH, 20.12.1985 - 2 ARs 386/85
Danach kann in Fällen, in denen die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels nach dem aktuellen Stand von Rechtsprechung und Lehre umstritten und deshalb zweifelhaft ist, der Beschwerdefuhrer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde zunächst auf den Weg der Einlegung nicht offensichtlich unzulässiger Rechtsbehelfe bei den Fachgerichten verwiesen werden (vgl. BVerf Beschlüsse vom 8. Januar 1985 - 1 BvR 700/83 und 1 BvR 1141/83 -, in NJW 1985, 2249/2250; Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 25. März 1985 - 1 BvR 70/85 -, in NJW 1985, 2250).
- LG Aurich, 04.12.2019 - 13 Qs 39/19 Rn. 4 Die von § 2 II JGG angeordnete entsprechende Anwendung verfahrensrechtlicher Vorschriften (vgl. insoweit nur BGHSt 282, 53, 55f.; KG NJW 1979, 1668, 1669;… Kleinknecht/Meyer-Goßner 41. Aufl., Einl. Rn 198; vgl. auch BGH Beschl. v. 20.12.1985 - 2 ARs 386/85, bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 206, 208f.) ist im Hinblick auf §§ 453, 311 StPO angesichts einer fehlenden ausdrücklichen Regelung im JGG über die Anfechtbarkeit der hier angefochtenen Entscheidung im vorliegenden Fall geboten und nicht durch gesetzliche Wertungen des JGG ausgeschlossen.
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