Jugendgerichtsgesetz
| 1. Teil - Anwendungsbereich (§§ 1 - 2) |
(1) 1Die Anwendung des Jugendstrafrechts soll vor allem erneuten Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenwirken. 2Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Rechtsfolgen und unter Beachtung des elterlichen Erziehungsrechts auch das Verfahren vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten.
(2) Die allgemeinen Vorschriften gelten nur, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist.
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze vom 13.12.2007
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2008 | Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze | 13.12.2007 |
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Rechtsprechung zu § 2 JGG
342 Entscheidungen zu § 2 JGG in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 18.09.2026 - 3 CS 26.1580
Bundesbeamtenrecht, Polizeimeisteranwärter, Verbot der Führung der ...
- BVerfG, 05.02.2020 - 2 BvL 7/19
Verfassungsmäßigkeit der Anwendung von Einziehungsvorschriften im ...
- BGH, 08.07.2020 - 1 StR 467/18
Vorlageverfahren; Einziehung des Werts von Taterträgen (Ermessen des Tatgerichts ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 11.07.2019 - 1 StR 467/18
Anfrageerfahren; Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen im ...
- BGH, 06.02.2020 - 5 ARs 20/19
Anfrageverfahren; Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen im ...
- BGH, 20.01.2021 - GSSt 2/20
Einziehung (kein Ermessen über die Anordnung der Einziehung von Wertersatz auch ...
- LG München II, 07.02.2018 - 1JKls 22 Js 31502/14
Keine zwingende Anwendung von §§ 73, 73c StGB im Jugendstrafverfahren
- BGH, 11.07.2019 - 1 StR 467/18
- BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23
Erziehungsbedürftigkeit und -fähigkeit keine kumulative Voraussetzung der ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 04.06.2024 - 5 StR 205/23
Erziehungsbedürftigkeit und -fähigkeit keine Voraussetzung der Verhängung von ...
- LG Hamburg, 10.07.2020 - 617 KLs 35/18
Strafverfahren wegen des gewalttätigen Aufmarschs über die Elbchaussee
- BGH, 04.06.2024 - 5 StR 205/23
Querverweise
Auf § 2 JGG verweisen folgende Vorschriften:
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- 2. Hauptstück - Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Jugendgerichtsverfassung
- § 37a (Zusammenarbeit in gemeinsamen Gremien)