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Rechtsprechung
   BGH, 14.01.2005 - 2 ARs 402/04, 2 AR 254/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9377
BGH, 14.01.2005 - 2 ARs 402/04, 2 AR 254/04 (https://dejure.org/2005,9377)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2005 - 2 ARs 402/04, 2 AR 254/04 (https://dejure.org/2005,9377)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2005 - 2 ARs 402/04, 2 AR 254/04 (https://dejure.org/2005,9377)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 42 JGG
    Abgabe des Verfahrens (Vorteile für das Verfahren)

  • openjur.de
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.03.2003 - 2 ARs 49/03

    Abgabe gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG

    Auszug aus BGH, 14.01.2005 - 2 ARs 402/04
    Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn diese keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Januar 2001 - 2 ARs 370/00 und vom 3. März 2003 - 2 ARs 49/03).
  • BGH, 17.01.2001 - 2 ARs 370/00

    Unzweckmäßiger Abgabebeschluß nach § 42 Abs. 3 JGG

    Auszug aus BGH, 14.01.2005 - 2 ARs 402/04
    Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn diese keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Januar 2001 - 2 ARs 370/00 und vom 3. März 2003 - 2 ARs 49/03).
  • BGH, 14.01.2005 - 2 AR 254/04

    Absehen von einer Abgabe des Verfahrens an das Amtsgericht

    Auszug aus BGH, 14.01.2005 - 2 ARs 402/04
    2 ARs 402/04 2 AR 254/04.
  • BGH, 03.05.2006 - 2 ARs 44/06

    Abgabe des Verfahrens (Zweckmäßigkeit)

    Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn dies keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (st. Rspr.; 2 ARs 37/00; 2 ARs 402/04); dem Gesichtspunkt der Verfahrensbeschleunigung kommt vorliegend besondere Bedeutung zu, da die Taten schon lange Zeit zurückliegen und insoweit auch Verjährung droht.".
  • BGH, 14.01.2005 - 2 AR 254/04

    Absehen von einer Abgabe des Verfahrens an das Amtsgericht

    2 ARs 402/04 2 AR 254/04.
  • BGH, 03.05.2006 - 2 AR 40/06
    Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn dies keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (st. Rspr.; 2 ARs 37/00; 2 ARs 402/04); dem Gesichtspunkt der Verfahrensbeschleunigung kommt vorliegend besondere Bedeutung zu, da die Taten schon lange Zeit zurückliegen und insoweit auch Verjährung droht.".
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