Rechtsprechung
| BGH, 14.01.2005 - 2 ARs 402/04, 2 AR 254/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 42 JGG
Abgabe des Verfahrens (Vorteile für das Verfahren) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
JGG § 42
- Wolters Kluwer
Abgabe eines Verfahrens im Jugendstrafrecht - Abgabe eines Verfahrens bei schon bestehendem Kontakt des Sachbearbeiters der Jugendgerichtshilfe mit den Angeklagten
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 42
Keine Abgabe bei Unzweckmäßigkeit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Fürth - 452 Ds 606 Js 34945/04
- AG Mönchengladbach-Rheydt, 09.02.2004 - 14 Ds 17/02
- BGH, 14.01.2005 - 2 ARs 402/04, 2 AR 254/04
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.03.2003 - 2 ARs 49/03
Abgabe gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG
Auszug aus BGH, 14.01.2005 - 2 ARs 402/04
Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn diese keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Januar 2001 - 2 ARs 370/00 und vom 3. März 2003 - 2 ARs 49/03). - BGH, 17.01.2001 - 2 ARs 370/00
Unzweckmäßiger Abgabebeschluß nach § 42 Abs. 3 JGG
Auszug aus BGH, 14.01.2005 - 2 ARs 402/04
Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn diese keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Januar 2001 - 2 ARs 370/00 und vom 3. März 2003 - 2 ARs 49/03). - BGH, 14.01.2005 - 2 AR 254/04
Absehen von einer Abgabe des Verfahrens an das Amtsgericht
Auszug aus BGH, 14.01.2005 - 2 ARs 402/04
2 ARs 402/04 2 AR 254/04.
- BGH, 03.05.2006 - 2 ARs 44/06
Abgabe des Verfahrens (Zweckmäßigkeit)
Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn dies keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (st. Rspr.; 2 ARs 37/00; 2 ARs 402/04); dem Gesichtspunkt der Verfahrensbeschleunigung kommt vorliegend besondere Bedeutung zu, da die Taten schon lange Zeit zurückliegen und insoweit auch Verjährung droht.". - BGH, 14.01.2005 - 2 AR 254/04
Absehen von einer Abgabe des Verfahrens an das Amtsgericht
2 ARs 402/04 2 AR 254/04. - BGH, 03.05.2006 - 2 AR 40/06 Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn dies keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (st. Rspr.; 2 ARs 37/00; 2 ARs 402/04); dem Gesichtspunkt der Verfahrensbeschleunigung kommt vorliegend besondere Bedeutung zu, da die Taten schon lange Zeit zurückliegen und insoweit auch Verjährung droht.".
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