Rechtsprechung
| BGH, 19.01.2005 - 2 ARs 433/04, 2 AR 263/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 36 BtMG; § 462a Abs. 1 Satz 2 StPO; § 14 StPO
Zuständigkeitsbestimmung (Zuständigkeit; Bewährungsaufsicht); gemeinschaftliches oberes Gericht - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BtMG § 36 Abs. 5 Satz 1; ; BtMG § 36; ; BtMG § 36 Abs. 5; ; StPO § 462 a Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 462 a Abs. 2 Satz 2 2. Halbs.; ; StPO § 14; ; StPO § 462 a Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 462a Abs. 1; BtMG § 36 Abs. 5
Verhältnis zwischen § 462 a Abs. 1 StPO und § 36 Abs. 5 BtMG - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bayreuth - 7 Ds 6 Js 1731/00
- AG Ingolstadt - BwR 8 Ls 21 Js 17889/01
- LG Augsburg - 2 NöStVK 702/04
- LG Bayreuth - 2 Ns 6 Js 1731/00
- LG Bayreuth, 13.11.2000 - 6 Js 1731/00
- BGH, 19.01.2005 - 2 ARs 433/04, 2 AR 263/04
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.05.2001 - 2 ARs 101/01
Zuständigkeit bei § 36 Abs. 5 BtMG
Auszug aus BGH, 19.01.2005 - 2 ARs 433/04
Rn. 3 Diese ist gemäß § 462 a Abs. 1 Satz 2 StPO mit der Aufnahme des Verurteilten in die JVA Kaisheim für die Überwachung der Strafaussetzung zur Bewährung aus allen Verurteilungen zuständig geworden und ist es auch nach der Entlassung des Verurteilten aus der Strafhaft geblieben (BGH NStZ-RR 2001, 343;… Fischer in KK StPO 5. Aufl. § 462 a Rdnrn. 11-13 m.w.N.).Insoweit verbleibt es bei der allgemeinen Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer (…BGHR BtMG § 36 Abs. 2 Zuständigkeit 1; BGH NStZ-RR 2001, 343).
Der zunächst erfolgten Abgabe der Bewährungsüberwachung an das Amtsgericht Karlsruhe und der Rückübernahme der Bewährungsaufsicht nach erneutem Wohnsitzwechsel durch das Amtsgericht Bayreuth kam wegen deren Unzuständigkeit eine Bindungswirkung nach § 462 a Abs. 2 Satz 2 2. Halbs. StPO nicht zu (BGH NStZ-RR 2001, 343;… vgl. auch BGHR StPO § 462 a Abs. 2 Satz 2 Abgabe 1).
- BGH, 27.09.2000 - 2 ARs 69/00
Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts
Auszug aus BGH, 19.01.2005 - 2 ARs 433/04
Rn. 6 Dem schließt sich der Senat unter Hinweis auch auf die Senatsbeschlüsse vom 27. September 2000 - 2 ARs 69/00 = NStZ 2001, 110 und vom 10. April 2002 - 2 ARs 88/02 - an. - BGH, 10.04.2002 - 2 ARs 88/02
Strafrestaussetzung zur Bewährung; Zuständigkeit über die nachträglichen …
Auszug aus BGH, 19.01.2005 - 2 ARs 433/04
Rn. 6 Dem schließt sich der Senat unter Hinweis auch auf die Senatsbeschlüsse vom 27. September 2000 - 2 ARs 69/00 = NStZ 2001, 110 und vom 10. April 2002 - 2 ARs 88/02 - an. - BGH, 03.02.1995 - 2 ARs 459/94
Betäubungsmittel - Jugendstrafvollzug - Strafaussetzung - Widerruf - …
Auszug aus BGH, 19.01.2005 - 2 ARs 433/04
Insoweit verbleibt es bei der allgemeinen Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer (BGHR BtMG § 36 Abs. 2 Zuständigkeit 1; BGH NStZ-RR 2001, 343). - BGH, 23.09.1988 - 2 ARs 399/88
Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsbestimmung durch BGH - …
Auszug aus BGH, 19.01.2005 - 2 ARs 433/04
Der zunächst erfolgten Abgabe der Bewährungsüberwachung an das Amtsgericht Karlsruhe und der Rückübernahme der Bewährungsaufsicht nach erneutem Wohnsitzwechsel durch das Amtsgericht Bayreuth kam wegen deren Unzuständigkeit eine Bindungswirkung nach § 462 a Abs. 2 Satz 2 2. Halbs. StPO nicht zu (BGH NStZ-RR 2001, 343; vgl. auch BGHR StPO § 462 a Abs. 2 Satz 2 Abgabe 1).
- BGH, 21.07.2006 - 2 ARs 232/06
Zuständigkeitsbestimmung (Bewährungsaufsicht)
Rn. 8 Dem schließt sich der Senat unter Hinweis auch auf die Senatsbeschlüsse vom 27. September 2000 - 2 ARs 69/00 = NStZ 2001, 110, vom 10. April 2002 - 2 ARs 88/02 und vom 19. Januar 2005 - 2 ARs 433/04 - an. - BGH, 19.01.2005 - 2 AR 263/04
Entscheidung über die Zuständigkeit eines Gerichts für die Entscheidung über die …
2 ARs 433/04 2 AR 263/04. - BGH, 21.07.2006 - 2 AR 139/06 Dem schließt sich der Senat unter Hinweis auch auf die Senatsbeschlüsse vom 27. September 2000 - 2 ARs 69/00 = NStZ 2001, 110, vom 10. April 2002 - 2 ARs 88/02 und vom 19. Januar 2005 - 2 ARs 433/04 - an.
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