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Rechtsprechung
   BGH, 21.12.2023 - 2 ARs 460/23, 2 AR 203/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,43449
BGH, 21.12.2023 - 2 ARs 460/23, 2 AR 203/23 (https://dejure.org/2023,43449)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2023 - 2 ARs 460/23, 2 AR 203/23 (https://dejure.org/2023,43449)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2023 - 2 ARs 460/23, 2 AR 203/23 (https://dejure.org/2023,43449)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 42 JGG
    Örtliche Zuständigkeit (JGG; Abgabe des Verfahrens: Wechsel des Aufenthalts des Angeklagten, pflichtgemäßes Ermessen, gemeinschaftliches oberes Gericht)

  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2024, 306
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.04.2020 - 2 ARs 58/20

    Entscheidung des Zuständigkeitsstreits

    Auszug aus BGH, 21.12.2023 - 2 ARs 460/23
    Der Grundsatz, dass sich Jugendliche bzw. Heranwachsende vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, das regelmäßig über die größte Sachnähe verfügt, kann zur Vermeidung erheblicher Verfahrenserschwernisse durchbrochen werden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03, juris Rn. 2;… vom 11. Februar 2014- 2 ARs 424/13, juris Rn. 1;… vom 8. September 2015 - 2 ARs 142/15, juris Rn. 1; vom 28. April 2020 - 2 ARs 58/20, juris Rn. 3, …und vom 10. Juni 2021 - 2 ARs 131/21, juris Rn. 5).

    Bei dieser Sachlage tritt der erzieherisch relevante Gesichtspunkt der Entscheidungsnähe des für den Wohnsitz zuständigen Gerichts zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - 2 ARs 58/20, juris Rn. 3 mwN).

  • BGH, 08.09.2015 - 2 ARs 142/15

    Zuständigkeit in Jugendstrafsachen (Abgabe des Verfahrens, wenn der Angeklagte …

    Auszug aus BGH, 21.12.2023 - 2 ARs 460/23
    Der Grundsatz, dass sich Jugendliche bzw. Heranwachsende vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, das regelmäßig über die größte Sachnähe verfügt, kann zur Vermeidung erheblicher Verfahrenserschwernisse durchbrochen werden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03, juris Rn. 2;… vom 11. Februar 2014- 2 ARs 424/13, juris Rn. 1; vom 8. September 2015 - 2 ARs 142/15, juris Rn. 1;… vom 28. April 2020 - 2 ARs 58/20, juris Rn. 3, …und vom 10. Juni 2021 - 2 ARs 131/21, juris Rn. 5).
  • BGH, 16.04.2003 - 2 ARs 96/03

    Zuständigkeit im Jugendstrafverfahren

    Auszug aus BGH, 21.12.2023 - 2 ARs 460/23
    Der Grundsatz, dass sich Jugendliche bzw. Heranwachsende vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, das regelmäßig über die größte Sachnähe verfügt, kann zur Vermeidung erheblicher Verfahrenserschwernisse durchbrochen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03, juris Rn. 2;… vom 11. Februar 2014- 2 ARs 424/13, juris Rn. 1;… vom 8. September 2015 - 2 ARs 142/15, juris Rn. 1;… vom 28. April 2020 - 2 ARs 58/20, juris Rn. 3, …und vom 10. Juni 2021 - 2 ARs 131/21, juris Rn. 5).
  • BGH, 10.06.2021 - 2 ARs 131/21

    Abgabe der Sache

    Auszug aus BGH, 21.12.2023 - 2 ARs 460/23
    Der Grundsatz, dass sich Jugendliche bzw. Heranwachsende vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, das regelmäßig über die größte Sachnähe verfügt, kann zur Vermeidung erheblicher Verfahrenserschwernisse durchbrochen werden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03, juris Rn. 2;… vom 11. Februar 2014- 2 ARs 424/13, juris Rn. 1;… vom 8. September 2015 - 2 ARs 142/15, juris Rn. 1;… vom 28. April 2020 - 2 ARs 58/20, juris Rn. 3, und vom 10. Juni 2021 - 2 ARs 131/21, juris Rn. 5).
  • BGH, 04.08.2021 - 2 ARs 200/21

    Örtliche Zuständigkeit im Jugendstrafverfahren: Abgabe der Jugendstrafsache wegen …

    Auszug aus BGH, 21.12.2023 - 2 ARs 460/23
    Dem Abgabebeschluss lässt sich nicht entnehmen, ob dem Amtsgericht Gießen bewusst gewesen ist, dass eine Abgabeentscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG im pflichtgemäßen Ermessen steht, und es sein Ermessen entsprechend ausgeübt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 4. August 2021 - 2 ARs 200/21, juris Rn. 6).".
  • BGH, 11.02.2014 - 2 ARs 424/13

    Verfahrensabgabe bei Aufenthalswechsel des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 21.12.2023 - 2 ARs 460/23
    Der Grundsatz, dass sich Jugendliche bzw. Heranwachsende vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, das regelmäßig über die größte Sachnähe verfügt, kann zur Vermeidung erheblicher Verfahrenserschwernisse durchbrochen werden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03, juris Rn. 2; vom 11. Februar 2014- 2 ARs 424/13, juris Rn. 1;… vom 8. September 2015 - 2 ARs 142/15, juris Rn. 1;… vom 28. April 2020 - 2 ARs 58/20, juris Rn. 3, …und vom 10. Juni 2021 - 2 ARs 131/21, juris Rn. 5).
  • BGH, 01.08.2024 - 2 ARs 198/24

    Aufhebung des Abgabebeschlusses

    Die im richterlichen Ermessen stehende Abgabe (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Dezember 2023 - 2 ARs 460/23 -, juris Rn. 6) wäre im vorliegenden Fall zudem aus verfahrensökonomischer Sicht nicht vertretbar.
  • BGH, 17.07.2024 - 2 ARs 78/24

    Aufhebung des Abgabebeschlusses

    Der Grundsatz, dass sich Jugendliche beziehungsweise Heranwachsende vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, das regelmäßig über die größte Sachnähe verfügt, kann zur Vermeidung erheblicher Verfahrenserschwernisse durchbrochen werden (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2023 - 2 ARs 460/23, Rn. 6 mwN).
  • BGH, 26.02.2025 - 2 ARs 518/24

    Zuständigkeitsbestimmung (Jugendschöffengericht)

    Die im richterlichen Ermessen stehende Abgabe (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Dezember 2023 - 2 ARs 460/23 -, juris Rn. 6) wäre im vorliegenden Fall zudem aus verfahrensökonomischer Sicht nicht vertretbar.
  • BGH, 20.11.2024 - 2 ARs 421/24

    Zuständigkeitsbestimmung (Jugendstrafsache: Änderung des Aufenthaltsorts, …

    Der Grundsatz, dass sich Jugendliche beziehungsweise Heranwachsende vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, das regelmäßig über die größte Sachnähe verfügt, kann zur Vermeidung erheblicher Verfahrenserschwernisse durchbrochen werden (Senat, Beschluss vom 21. Dezember 2023 - 2 ARs 460/23, Rn. 6 m. w. N.).
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