Rechtsprechung
| BGH, 03.03.2003 - 2 ARs 49/03, 2 AR 40/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,11362) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Abgabe nach § 42 Abs. 3 Satz 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) - Zweckmäßigkeit der Abgabe bei sachlichen Vorteilen für das Verfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 42 Abs. 3
Abgabe erst nach Eröffnungsbeschluss - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kleve - 14 Ls 13/03
- AG Siegburg, 21.01.2003 - 27 Ls 75/02
- BGH, 03.03.2003 - 2 ARs 49/03, 2 AR 40/03
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.10.1999 - 2 ARs 407/99
Zulässigkeit einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 Abs. 3, S. 1 JGG
Auszug aus BGH, 03.03.2003 - 2 ARs 49/03
Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn diese keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (vgl. Senatsbeschluß vom 22. Oktober 1999 - 2 ARs 407/99 m.w.N.). - BGH, 05.08.1998 - 2 ARs 310/98
Zulässigkeit einer Abgabe
Auszug aus BGH, 03.03.2003 - 2 ARs 49/03
Die Voraussetzungen für eine Abgabe nach § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG liegen schon deswegen nicht vor, weil aus den Akten nicht ersichtlich ist, daß das Hauptverfahren gegen den Angeschuldigten schon eröffnet worden ist (vgl. dazu u.a. Senatsbeschluß vom 5. August 1998 - 2 ARs 310/98 m.w.N.).
- BGH, 14.01.2005 - 2 ARs 402/04
Abgabe des Verfahrens (Vorteile für das Verfahren)
Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn diese keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Januar 2001 - 2 ARs 370/00 und vom 3. März 2003 - 2 ARs 49/03). - BGH, 14.01.2005 - 2 AR 254/04
Absehen von einer Abgabe des Verfahrens an das Amtsgericht
Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn diese keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Januar 2001 - 2 ARs 370/00 und vom 3. März 2003 - 2 ARs 49/03). - BGH, 03.03.2003 - 2 AR 40/03
Aufhebung eines Abgabebeschlusses im Jugendstrafrecht - Voraussetzungen für eine …
2 ARs 49/03 2 AR 40/03.
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.