Rechtsprechung
| BGH, 12.03.2003 - 2 ARs 57/03, 2 AR 34/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 462 a Abs. 1 StPO
Zuständigkeitsbestimmung (Befasstsein mit einer Sache) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 56 f Abs. 1
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit für den Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung; Befassung des Gerichts mit der Sache im Sinne von § 462 a Abs. 1 S. 1 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 462 a Abs. 1
Vorliegen des "Befasstseins" - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hoyerswerda - 2 Ds 330 Js 1344/02
- LG Bautzen - 3 StVK 22/03
- BGH, 12.03.2003 - 2 ARs 57/03, 2 AR 34/03
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2004, 229
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.08.1981 - 2 ARs 174/81
Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung des …
Auszug aus BGH, 12.03.2003 - 2 ARs 57/03
Ein Befasstsein im Rechtssinne liegt nämlich bereits dann vor, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die eine Entscheidung rechtfertigen können (BGHSt 30, 189, 191). - BGH, 08.07.1975 - 2 ARs 181/75
Anforderungen an die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des …
Auszug aus BGH, 12.03.2003 - 2 ARs 57/03
Das Befasstsein des Landgerichts Cottbus wurde durch die nachträglichen Verlegungen des Verurteilten nicht beendet (BGHSt 26, 165, 166).". - BGH, 16.04.1997 - 2 ARs 112/97
Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung der …
Auszug aus BGH, 12.03.2003 - 2 ARs 57/03
Gericht in diesem Sinne ist auch das Gericht des ersten Rechtszugs (BGHSt 26, 214, 216; Beschluss vom 16.04.1997 - 2 ARs 112/97;… KK-Fischer StPO 4. Aufl. § 462 a RdNr. 17). - BGH, 15.10.1975 - 2 ARs 296/75
Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer - …
Auszug aus BGH, 12.03.2003 - 2 ARs 57/03
Gericht in diesem Sinne ist auch das Gericht des ersten Rechtszugs (BGHSt 26, 214, 216; Beschluss vom 16.04.1997 - 2 ARs 112/97;… KK-Fischer StPO 4. Aufl. § 462 a RdNr. 17).
- OLG Hamm, 31.01.2008 - 3 Ws 40/08
Strafvollstreckungskammer; Zuständigkeit:; Befasstsein; Begriff
Denn es genügt, wenn die eine Entscheidung notwendig machenden Unterlagen bei einem Gericht eingehen, das für die Entscheidung zuständig sein kann (vgl. BGH StraFo 2005, 171; BGH StraFo 2003, 277). - BGH, 02.07.2015 - 2 ARs 205/15
Erledigung der Maßregel (Zuständigkeit: Begriff des Befasstsein)
Für die Befassung mit der Sache genügt es, wenn Unterlagen bei dem Gericht eingehen, die eine Entscheidung notwendig machen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2003 - 2 ARs 57/03, BGHR StPO § 462a Abs. 1 Befasstsein 8). - BGH, 12.03.2003 - 2 AR 34/03
Zuständigkeit für den Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung der …
2 ARs 57/03 2 AR 34/03. - LG Koblenz, 13.04.2023 - 2 Qs 23/23
Strafaussetzung zur Bewährung, Widerruf, Zuständigkeit, Vollstreckung von …
Befasst wird das Gericht bereits dann, wenn lediglich Tatsachen aktenkundig werden, die eine Entscheidung, zum Beispiel einen Aussetzungswiderruf, rechtfertigen können (BGH, Beschluss vom 15. März 2000 - 2 ARs 41/00 - 2 AR 21/00 2000, NStZ 2000, 391; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 Ws 44/09, NStZ 2010, 295; KG Beschluss vom 23. Juni 2006 - 5 Ws 215/06, BeckRS 2006, 10601), unabhängig davon, wo sich die Akten befinden (OLG Hamm Beschluss vom 10. Juli 2007 - 3 Ws 417/07, BeckRS 2007, 19258) bzw. wo die Unterlagen eingehen (BGH, Beschluss vom 12. März 2003 - 2 ARs 57/03 -, juris: Pollähne in: Gercke/Julius/Temming/Zöller, Strafprozessordnung, § 462, I. Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer, Rn. 9).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".