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Rechtsprechung
   BGH, 18.04.2001 - 2 ARs 71/01, 2 AR 39/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4893
BGH, 18.04.2001 - 2 ARs 71/01, 2 AR 39/01 (https://dejure.org/2001,4893)
BGH, Entscheidung vom 18.04.2001 - 2 ARs 71/01, 2 AR 39/01 (https://dejure.org/2001,4893)
BGH, Entscheidung vom 18. April 2001 - 2 ARs 71/01, 2 AR 39/01 (https://dejure.org/2001,4893)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 109 StVollzG; §§ 23 ff. EGGVG
    Rechtsnatur eines die gewünschte Verlegung in eine andere JVA ablehnenden Bescheids des Justizministeriums eines Landes; Rechtsweg für dessen Überprüfung

  • openjur.de

Verfahrensgang

  • LG Halle - 31 StVK 10/01
  • LG Potsdam - 20 Vollz 226/00
  • BGH, 18.04.2001 - 2 ARs 71/01, 2 AR 39/01

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 26
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.02.1995 - 2 ARs 459/94

    Betäubungsmittel - Jugendstrafvollzug - Strafaussetzung - Widerruf - …

    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 2 ARs 71/01
    Die beantragte Bestimmung eines Gerichtsstands muß schon deshalb unterbleiben, weil dieses Gericht bislang am Zuständigkeitsstreit nicht beteiligt war (vgl. BGHSt 26, 162, 164; BGH NStZ-RR 1996, 56).
  • BGH, 27.06.1975 - 2 ARs 137/75

    Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung - …

    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 2 ARs 71/01
    Die beantragte Bestimmung eines Gerichtsstands muß schon deshalb unterbleiben, weil dieses Gericht bislang am Zuständigkeitsstreit nicht beteiligt war (vgl. BGHSt 26, 162, 164; BGH NStZ-RR 1996, 56).
  • OLG Stuttgart, 19.09.1996 - 4 Ws 111/96
    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 2 ARs 71/01
    Die Frage, ob der negative Bescheid der Justizverwaltung eines Landes, in dessen Justizvollzugsanstalt ein Verurteilter aufgenommen zu werden wünscht, eine Maßnahme auf dem Gebiet des Strafvollzugs ist, gegen welche der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 109 StVollzG zulässig ist (so OLG Hamm ZfStrVO SH 1979, 91 f.; OLG Zweibrücken ZfStrVO 1983, 248; LG Wiesbaden ZfStrVO SH 1979, 88, 91), oder ob er als Justizverwaltungsakt im Sinne der §§ 23 ff. EGGVG anzusehen ist (so KG ZfStrVO 1995, 112; OLG Stuttgart NStZ 1997, 103 f.), ist in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt worden.
  • KG, 29.06.1994 - 4 VAs 10/94
    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 2 ARs 71/01
    Die Frage, ob der negative Bescheid der Justizverwaltung eines Landes, in dessen Justizvollzugsanstalt ein Verurteilter aufgenommen zu werden wünscht, eine Maßnahme auf dem Gebiet des Strafvollzugs ist, gegen welche der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 109 StVollzG zulässig ist (so OLG Hamm ZfStrVO SH 1979, 91 f.; OLG Zweibrücken ZfStrVO 1983, 248; LG Wiesbaden ZfStrVO SH 1979, 88, 91), oder ob er als Justizverwaltungsakt im Sinne der §§ 23 ff. EGGVG anzusehen ist (so KG ZfStrVO 1995, 112; OLG Stuttgart NStZ 1997, 103 f.), ist in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt worden.
  • OLG Zweibrücken, 06.01.1983 - 1 Vollz (Ws) 37/82
    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 2 ARs 71/01
    Die Frage, ob der negative Bescheid der Justizverwaltung eines Landes, in dessen Justizvollzugsanstalt ein Verurteilter aufgenommen zu werden wünscht, eine Maßnahme auf dem Gebiet des Strafvollzugs ist, gegen welche der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 109 StVollzG zulässig ist (so OLG Hamm ZfStrVO SH 1979, 91 f.; OLG Zweibrücken ZfStrVO 1983, 248; LG Wiesbaden ZfStrVO SH 1979, 88, 91), oder ob er als Justizverwaltungsakt im Sinne der §§ 23 ff. EGGVG anzusehen ist (so KG ZfStrVO 1995, 112; OLG Stuttgart NStZ 1997, 103 f.), ist in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt worden.
  • BGH, 16.05.2012 - 2 ARs 159/12

    Örtliche Zuständigkeit zur Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in …

    Vor dem Hintergrund, dass die Abweichung vom Vollstreckungsplan einer gerichtlichen Kontrolle zugänglich ist (nach BGH StraFo 2001, 432 ist die Ablehnung eines auf Verlegung in die zuständige Anstalt gerichteter Antrag als Justizverwaltungsakt im Sinne der §§ 23 ff EGGVG anzusehen), begegnet die Anknüpfung an den tatsächlichen Aufenthalt auch nicht deshalb Bedenken, weil sich die örtlich und sachlich zuständige Vollzugsanstalt und daran anknüpfend auch die zuständige Strafvollstreckungskammer nicht mehr nach Landesrecht (vgl. § 138 Abs. 1, § 152 StVollZG) bestimmen würde.
  • OLG Naumburg, 30.03.2012 - 2 Ws 3/12

    Sicherungsverwahrung: Verlegung in eine Sozialtherapeutische Anstalt

    Verweigert die oberste Aufsichtsbehörde des Freistaates Sachsen die Aufnahme des Antragstellers, so ist dagegen der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (BGH NStZ-RR 2002, 26, 27; OLG Hamm ZfStrVo 2002, 315, 316; KG NStZ-RR 2007, 124, 125; OLG Naumburg…, Beschluss vom 19. Oktober 2011, 2 Ws 228/11 , Juris Rn. 4 m.w.N;… Freise/ Lindner a.a.O., § 109 Rn. 8 m.w.N.).
  • OLG Bremen, 11.10.2023 - 1 VAs 3/22

    Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung nach …

    Der Antrag des Antragstellers vom 11.07.2022 auf gerichtliche Entscheidung gegen die Versagung der Zustimmung durch die Antragsgegnerin zur länderübergreifenden Verlegung war statthaft nach § 23 EGGVG (vgl. BGH, Beschluss vom 18.04.2001 - 2 ARs 71/01, juris Rn. 3, NStZ-RR 2002, 26; KG Berlin…, Beschluss vom 12.03.2018 - 5 VAs 29/17, juris Rn. 7, StraFo 2019, 392;… BeckOK/Kaestner, Ed. 12, § 26 StVollstrO Rn. 43), ist frist- und formgerecht eingelegt worden (§ 26 Abs. 1 EGGVG) und war wegen der geltend gemachten Rechtsverletzung damit zulässig.
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