Rechtsprechung
| VGH Bayern, 03.11.2015 - 2 AS 15.1886 |
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 03.11.2015 - 2 AS 15.1886
- VGH Bayern, 09.05.2016 - 2 AS 16.420
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 09.05.2016 - 2 AS 16.420
Antrag auf Abänderung eines Beschlusses betreffend außerschulischer …
Unter Abänderung der Ziffer I. des Beschlusses des Senats vom 3. November 2015, Az. 2 AS 15.1886, wird der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO insgesamt abgelehnt.Unter Abänderung der Ziffer II. des Beschlusses des Senats vom 3. November 2015, Az. 2 AS 15.1886, trägt die Antragstellerin die Kosten der Verfahren.
Rn. 1 Der nach § 80a Abs. 3 i. V. m. § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO zulässige Antrag der Antragsgegnerin auf Abänderung des Beschlusses des Senats vom 3. November 2015, Az. 2 AS 15.1886, hat Erfolg.
Rn. 2 1. Der Antrag der Antragsgegnerin nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO auf Abänderung des Beschlusses des Senats vom 3. November 2015, Az. 2 AS 15.1886, ist zulässig.
- VG München, 01.08.2018 - M 8 K 16.1215
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Turnhalle wegen Verletzung des …
Rn. 8 Mit Beschluss vom 3. November 2015 (2 AS 15.1886) ordnete der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auf Antrag der Klägerin die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Baugenehmigung vom 28. Juni 2013 in der Gestalt der Änderungsgenehmigung vom 7. Januar 2015 insoweit an, als die außerschulische Nutzung der Dreifachturnhalle an Werktagen von 20:00 bis 22:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 13:00 bis 15:00 Uhr genehmigt wurde; im Übrigen wurde der Antrag abgelehnt.Rn. 19 Mit Beschluss vom 9. Mai 2016 (2 AS 16.420 - juris) änderte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof seine Entscheidung vom 3. November 2015 (2 AS 15.1886) auf Antrag der Beklagten nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO ab und lehnte den Antrag der Klagepartei nach § 80 Abs. 5 VwGO insgesamt ab.
Zwar mag der Bayerische Verwaltungsgerichtshof damit Recht haben, dass das streitgegenständliche Vorhaben bzw. die dieses genehmigende Baugenehmigung rechtlich teilbar ist, insbesondere in schulische und außerschulische Nutzung (B.v. 3.11.2015 - 2 AS 15.1886 - n.v.).
- VG München, 01.08.2018 - M 8 K 16.1222
Nutzungsmöglichkeiten eines Parkplatzes - Beeinträchtigung der Anwohner
Rn. 8 Mit Beschluss vom 3. November 2015 (2 AS 15.1886) ordnete der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auf Antrag der Wohnungseigentümergesellschaft, welcher die Kläger angehören, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Baugenehmigung vom 28. Juni 2013 in der Gestalt der Änderungsgenehmigung vom 7. Januar 2015 insoweit an, als die außerschulische Nutzung der Dreifachturnhalle an Werktagen von 20:00 bis 22:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 13:00 bis 15:00 Uhr genehmigt wurde; im Übrigen wurde der Antrag abgelehnt.Rn. 19 Mit Beschluss vom 9. Mai 2016 (2 AS 16.420 - juris) änderte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof seine Entscheidung vom 3. November 2015 (2 AS 15.1886) auf Antrag der Beklagten nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO ab und lehnte den Antrag der Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 80 Abs. 5 VwGO insgesamt ab.
Zwar mag der Bayerische Verwaltungsgerichtshof damit Recht haben, dass das streitgegenständliche Vorhaben bzw. die dieses genehmigende Baugenehmigung rechtlich teilbar ist, insbesondere in schulische und außerschulische Nutzung (B.v. 3.11.2015 - 2 AS 15.1886 - n.v.).
- VG Ansbach, 20.11.2019 - AN 3 K 18.01369
Dingliche Sicherung der Erfüllung der Stellplatzpflicht
Bei der Erfüllung der Stellplatzflicht nach Art. 47 Abs. 3 Nr. 2 BayBO ist daher eine dingliche Sicherung notwendig (so auch VGH München, B.v. 3.11.2015 - 2 AS 15.1886).
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