Rechtsprechung
| BAG, 13.09.1972 - 2 AZB 32/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berufungsgericht - Berufungsschriftsatz - Zeitpunkt der Entscheidung - Berufungsschrift - Einheitliche Entscheidung
Papierfundstellen
- BAGE 24, 432
- MDR 1973, 83
- DB 1972, 2360
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.06.1966 - IV ZR 86/65
Mehrfache Berufung
Auszug aus BAG, 13.09.1972 - 2 AZB 32/71
Das Gericht muß eine einheitliche Entschei dung treffen, da nur ein Hechtsnittel anhängig ist (Anschluß an BGHZ 45, 380 = LH Nr. 19 zu § 519 b ZPO und BGH LH Hr 22 zu § 519 b ZPO).Diese m der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannte Rechtsauffassung (BGHZ 45, 380 = IM Hr. 19 zu § 519 b ZPO, BGH LM Nr. 22 zu § 59 b 2F0), der sich der erkennende Senat anschließt beruht auf der Unterscheidung zwischen dem Rechtsmittel als solchem und dem einzelnen Rechtsmittelschriftsatz (vgl. RGZ 102, 364 /"367).
Landesarbeitsge rieht zu übertragen Ob durch die Einlegung der Berufung vom 4- September 197 ©twa entstandene besondere Kosten der im Rechtsstreit unterliegenden oder der obsiegenden Partei zur Last fallen, entscheidet sich gemäß & 91 ZPO danach, ob diese Berufungseinlegung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war (RGZ 102, 364 BGHZ 45, 380 3 8 4 7 ).
- RG, 13.07.1921 - VI 158/21
Wiederholte Einlegung der Berufung
Auszug aus BAG, 13.09.1972 - 2 AZB 32/71
Diese m der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannte Rechtsauffassung (BGHZ 45, 380 = IM Hr. 19 zu § 519 b ZPO, BGH LM Nr. 22 zu § 59 b 2F0), der sich der erkennende Senat anschließt beruht auf der Unterscheidung zwischen dem Rechtsmittel als solchem und dem einzelnen Rechtsmittelschriftsatz (vgl. RGZ 102, 364 /"367).Landesarbeitsge rieht zu übertragen Ob durch die Einlegung der Berufung vom 4- September 197 ©twa entstandene besondere Kosten der im Rechtsstreit unterliegenden oder der obsiegenden Partei zur Last fallen, entscheidet sich gemäß & 91 ZPO danach, ob diese Berufungseinlegung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war (RGZ 102, 364 BGHZ 45, 380 3 8 4 7 ).
- BAG, 21.09.1954 - 1 AZB 22/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Berufungeinlegung in vollständiger Berufungsbegründung
Auszug aus BAG, 13.09.1972 - 2 AZB 32/71
Das Rechtsmittelgencht hat deshalb m einem solchen Falle zu prüfen, ob eine der eingelegten Rechtsmittelschnften zu einer Überprüfung des Urteils fuhren kann Wenn das Rechtsmittelgericht diese Frage bejaht, trifft es die Sachentscheidung Diejenigen Rechtsmitteischriftsatze, durch die das Rechtsmittel fruheroder spater nochmals eingelegt worden ist, haben dann keine selbständige Bedeutung mehr für die Sache und sind daher gegenstandslos Wenn das Rechtsmittelgencht zu dem Ergebnis gelangt, daß keine der RechtsmittelSchriften zur Zulässigkeit des Rechtsmittels fuhrt, hat es gleichfalls nur einheitlich über das Rechtsmittel als solches zu entscheiden und das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen Cegen diese Verfahrensgrundsatze hat das Landesarbeitsgericht verstoßen, als es nur über die zuerst eingelegte Berufung entschied, obgleich insgesamt zwei BerufungsSchrift sätze vom Klager eingereicht und beide im Zeitpunkt der angefochtenen Entscheidung anhängig waren Das Landesarbeitsgericht durfte unter diesen Umstanden die erste Berufung nicht menr verwerfen, sondern mußte eine einheitliche Entscheidung treffen Mit der hier vertretenen Rechtsauffassung setzt sich der erkennende Senat nicht in Widerspruch zum Beschluß aes Ersten Senats vom 21 September 1954- (BAG 1, 82 AP Nr. 2 zu § 518 ZPO) Auf Anfrage hat der Erste Senat mit Bescnluß vom 25" Juli 1972 - 1 AR 232/72 - festgestellt, daß die im Beschluß vom 21. September 1954- vertretene Auffassung, die erste Berufung hatte nach Einlegung der zv/eiten Berufung verworfen werden können, für die Entscheidung des Ersten Senats nicht tragend gewesen sei, im übrigen werde für den Fall, daß zwischen der vom Ersten Senat und der vom Bundesgerichtshof \ertretenen Rechts auffas sung eine Divergenz bestehe, die m BAG 1, 82 ff vertretene Auffassung aufgegeoen Somit war der angefochtene Beschluß auf die sofortige Beschwerde des Klagers aufzuheben Die Kostenentscheidung Wir, auch hinsichtlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens, ac 1 4.
- BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 1044/08
Altersbezogene Benachteiligung - Entschädigungsanspruch für immaterielle Schäden
Rn. 15 2. Ein Urteil kann von einer Partei nur mit einem Rechtsmittel angegriffen werden, so dass auch bei zwei Einlegungsakten nur von einem Rechtsmittel auszugehen ist(…GK-ArbGG/Mikosch Stand März 2010 § 74 Rn. 22). Über dieses Rechtsmittel ist einheitlich zu entscheiden, selbst wenn eine Partei gegen eine bestimmte Entscheidung mehrfach Berufung oder Revision eingelegt hat (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs, vgl. BAG 18. November 2009 - 5 AZR 41/09 - EzA ArbGG 1979 § 66 Nr. 43; 13. September 1972 - 2 AZB 32/71 - BAGE 24, 432 = AP ZPO § 519b Nr. 8; BGH 15. Februar 2005 - XI ZR 171/04 - zu A II 1 der Gründe, MDR 2005, 824; 29. Juni 1966 - VI ZR 86/56 - BGHZ 45, 380, 383). Ihre Revision vom 25. November 2008 hat die Klägerin frist- und formgemäß begründet. - BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 855/94
Unzulässige Berufung - 5 Monatsfrist bei erstinstanzlichem Urteil
In einem solchen Fall ist nämlich eine einheitliche Entscheidung zu treffen, weil nur ein Rechtsmittel anhängig ist (BAG Beschluß vom 13. September 1972 - 2 AZB 32/71 - BAGE 24, 432 = AP Nr. 8 zu 519 b ZPO;… Beschluß vom 12. November 1976 - 5 AZR 261/76 - AP Nr. 11, aaO; Senatsurteil vom 26. September 1991 - 2 AZR 62/91 - nicht veröffentlicht). - BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 444/02
Bindungswirkung einer Verwerfungsentscheidung
Das Bundesarbeitsgericht ist dieser Rechtsprechung gefolgt (13. September 1995 - 2 AZR 855/94 - AP ArbGG 1979 § 66 Nr. 12 = EzA ArbGG 1979 § 66 Nr. 22; 13. September 1972 - 2 AZB 32/71 - BAGE 24, 432 = AP ZPO § 519b Nr. 8; 12. November 1976 - 5 AZR 261/76 - AP ZPO § 519b Nr. 11 = EzA ZPO § 519b Nr. 3; 26. September 1991 - 2 AZR 62/91 -).
- BAG, 11.12.1998 - 6 AZB 48/97
Zulassung der Berufung in den Entscheidungsgründen
Über die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat das Landesarbeitsgericht zu entscheiden (BAG Beschluß vom 13. September 1972 - 2 AZB 32/71 - BAGE 24, 432 = AP Nr. 8 zu § 519 b ZPO). - BAG, 18.11.2009 - 5 AZR 41/09
Zulässigkeit der Berufung nach Rücknahme durch einen von mehreren …
Hierbei handelte es sich um dasselbe Rechtsmittel, über das einheitlich zu entscheiden war (vgl. BAG 13. September 1972 - 2 AZB 32/71 - BAGE 24, 432; BGH 29. Juni 1966 - VI ZR 86/65 - BGHZ 45, 380, 383; 15. Oktober 1992 - I ZB 8/92 - NJW 1993, 269; 20. September 1993 - II ZB 10/93 - WM 1993, 2141; 2. Juli 1996 - IX ZB 53/96 - NJW 1996, 2659; 15. Februar 2005 - XI ZR 171/04 - MDR 2005, 824). - BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 863/94
Wiederholte Einlegung einer Berufung
Jede dieser Erklärungen löst eine selbständige Frist zur Begründung der Berufung aus (vgl. BAG Beschluß vom 13. September 1972 - 2 AZB 32/71 - BAGE 24, 432 = AP Nr. 8 zu § 519 b ZPO; BGHZ 24, 179; 45, 380, 383; 72, 1, 5; zuletzt Beschluß vom 20. September 1993 - II ZB 10/93 - AP Nr. 62 zu § 518 ZPO = NJW 1993, 3141;… Zöller/Gummer, ZPO, 19. Aufl., § 518 Rz 3; Münch/Komm-ZPO-Rimmelspacher, § 518 Rz 36 - 38). - BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 436/01
Wirksamkeit des Teilwiderrufs einer Versorgungszusage - Anforderungen an einen …
Darauf kommt es nicht an, weil die Beklagte als Berufungsführerin nicht gehindert war, solange das erstinstanzliche Urteil noch nicht zugestellt und die daran anknüpfende Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen war, erneut Berufung einzulegen und zu begründen (vgl. BAG 13. September 1972 - 2 AZB 32/71 - BAGE 24, 432; 12. November 1976 - 5 AZR 261/76 - AP ZPO § 519b Nr. 11; 13. September 1995 -2 AZR 855/94 - AP ArbGG 1979 § 66 Nr. 12 = EzA ArbGG 1979 § 66 Nr. 22) . - BAG, 25.01.1995 - 10 AZR 173/94
Tarifliche Wechselschichtzulage im Pflegedienst - Tarifliche Voraussetzungen für …
Es ist nur ein Rechtsmittel anhängig (…BAG, a.a.O.; BAG Beschluß vom 13. September 1972, BAGE 24, 432 = AP Nr. 8 zu § 519 b ZPO). - BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 62/91
Zulässigkeit der Berufung bei unzureichender Begründung der vor Zustellung des …
Es ist nur ein Rechtsmittel anhängig (BAGE 24, 432 = AP Nr. 8 zu § 519 b ZPO; BGH Beschluß vom 10. Juli 1985 - IV b ZB 129/84 - VersR 1985, 1156). - LAG Hessen, 16.06.1989 - 15 Sa 1395/88
Rechtfertigung und Wirksamkeit zweier Änderungskündigungen; Anwendung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 28.02.1978 - VIII R 112/75
Form - Zulässigkeit - Frist
- BAG, 12.11.1976 - 5 AZR 261/76
Abreitsgerichtsverfahren: Entscheidung bei mehreren Rechtsmittelschriften einer …
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