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Rechtsprechung
   BAG, 10.07.1984 - 2 AZN 337/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1062
BAG, 10.07.1984 - 2 AZN 337/84 (https://dejure.org/1984,1062)
BAG, Entscheidung vom 10.07.1984 - 2 AZN 337/84 (https://dejure.org/1984,1062)
BAG, Entscheidung vom 10. Juli 1984 - 2 AZN 337/84 (https://dejure.org/1984,1062)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsmittel - Rechtssatz - Divergenz - Rechtliche Würdigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1984, 364 (Ls.)
  • BB 1984, 1943
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 04.08.1981 - 3 AZN 107/81

    Divergenz, die die Zulassung der Revision gebietet - § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

    Auszug aus BAG, 10.07.1984 - 2 AZN 337/84
    Ein vom Berufungsgericht nicht selbst formulierter, aber durch eine nur scheinbar fallbezogene Würdigung verdeck ter divergierender Rechtssatz, ist dem anzufechtenden Urteil nur dann "zwingend'" zu entnehmen, wenn er sich aus der Begründung unmittelbar und so deutlich ergibt, daß zweifelsfrei ist, welchen Rechtssatz die Entschei dung aufgestellt hat (Im Anschluß an die Beschlüsse des Dritten Senates vom 4. August 1981 - 3 AZN 107/81 - AP Nr. 9 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz und des erkennenden Senates vom 16. Dezember 1982 - 2 AZR 337/82 - AP Nr. 11 zu 5 72 a ArbGG 1979 Divergenz, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und Be stätigung von BAG AP Nr. 24 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrev isi on).

    Entgegen der Annahme des Beschwerdeführers hat das Bundesarbeitsgericht mit der Entscheidung des Dritten Senates vom 4. August 1981 - 3 AZN 107/81 - (AP Nr. 9 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz) die Voraussetzungen für das Vorliegen und die Darlegung einer Divergenz im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde gegenüber den Anforderungen der früheren Divergenz-Revision nicht "leicht gelockert".

  • BAG, 15.02.1973 - 2 AZR 16/72

    Verschulden bei Vertragsschluß - Abfindung - Ausschluß von …

    Auszug aus BAG, 10.07.1984 - 2 AZN 337/84
    Sie steht jedenfalls nicht im grundsätzlichen Widerspruch zu dem vom erkennenden Senat im Urteil vom 15. Februar 1973 - 2 AZR 16/72 - (AP Nr. 2 zu § 9 KSchG 1969) aufgestellten Grundsatz, wonach der Auflösungsantrag des Arbeitgebers dann abzulehnen ist, wenn er selbst, oder Personen, für die er nach § 278 BGB einzustehen hat, die Auflösungsgründe treuewidrig herbeigeführt haben.
  • BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 337/82

    Zugang der Kündigung - Einwurf in Briefkasten

    Auszug aus BAG, 10.07.1984 - 2 AZN 337/84
    Ein vom Berufungsgericht nicht selbst formulierter, aber durch eine nur scheinbar fallbezogene Würdigung verdeck ter divergierender Rechtssatz, ist dem anzufechtenden Urteil nur dann "zwingend'" zu entnehmen, wenn er sich aus der Begründung unmittelbar und so deutlich ergibt, daß zweifelsfrei ist, welchen Rechtssatz die Entschei dung aufgestellt hat (Im Anschluß an die Beschlüsse des Dritten Senates vom 4. August 1981 - 3 AZN 107/81 - AP Nr. 9 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz und des erkennenden Senates vom 16. Dezember 1982 - 2 AZR 337/82 - AP Nr. 11 zu 5 72 a ArbGG 1979 Divergenz, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und Be stätigung von BAG AP Nr. 24 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrev isi on).
  • BAG, 15.10.1979 - 7 AZN 9/79

    Begründetheit einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 10.07.1984 - 2 AZN 337/84
    Wegen der inhaltlichen Übereinstimmung dieser Regelungen ist die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Divergenzrevision weiter anzuwenden (vgl. BAG 32, 136 sowie die Beschlüsse des BAG vom 19. November 1979 - 5 AZN 15/79 - und vom 22. November 1979 - 3 AZN 24/79 -, AP Nr. 2 und 3 zu § 72 a ArbGG 1979).
  • BAG, 19.11.1979 - 5 AZN 15/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Ordnungsgemäße Begründung - …

    Auszug aus BAG, 10.07.1984 - 2 AZN 337/84
    Wegen der inhaltlichen Übereinstimmung dieser Regelungen ist die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Divergenzrevision weiter anzuwenden (vgl. BAG 32, 136 sowie die Beschlüsse des BAG vom 19. November 1979 - 5 AZN 15/79 - und vom 22. November 1979 - 3 AZN 24/79 -, AP Nr. 2 und 3 zu § 72 a ArbGG 1979).
  • BAG, 16.12.1982 - 2 AZN 337/82

    Divergenz und unrichtige Rechtsanwendung

    Auszug aus BAG, 10.07.1984 - 2 AZN 337/84
    Sie ändert nichts daran, daß auch nach dem neuen Recht (§§ 72 ff. ArbGG 1979) nach wie vor zwischen der Divergenz und der möglicherweise unrichtigen Rechtsanwendung zu unterscheiden ist (Beschluß des erkennenden Senates vom 16 . Dezember 1982 - 2 AZN 337/82 - AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz und Beschluß des Ersten Senates vom 22. Februar 1983 - 1 ABN 33/82 - AP Nr. 13 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz, beide zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 22.02.1983 - 1 ABN 33/82

    Falsche Anwendung - Rechtssatz - Abstrakt - Neuaufstellung

    Auszug aus BAG, 10.07.1984 - 2 AZN 337/84
    Sie ändert nichts daran, daß auch nach dem neuen Recht (§§ 72 ff. ArbGG 1979) nach wie vor zwischen der Divergenz und der möglicherweise unrichtigen Rechtsanwendung zu unterscheiden ist (Beschluß des erkennenden Senates vom 16 . Dezember 1982 - 2 AZN 337/82 - AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz und Beschluß des Ersten Senates vom 22. Februar 1983 - 1 ABN 33/82 - AP Nr. 13 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz, beide zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 23.07.1968 - 5 AZR 210/68

    Divergenzrevision - LArbG - Unbewußte Abweichung - Bundesarbeitsgericht

    Auszug aus BAG, 10.07.1984 - 2 AZN 337/84
    Dagegen reicht die fehlerhafte oder unterlassene Anwendung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen der im Gesetz genannten Gerichte zur Begründung einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde nicht aus (vgl. zum neuen Recht die oben genannten Beschlüsse und ferner - zum alten Recht - BAG AP Nr. 24 und Nr. 31 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision sowie BAG 21, 122 = AP Nr. 33 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision).
  • BAG, 22.11.1979 - 3 AZN 24/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Divergenzrevision - Formerfordernisse für …

    Auszug aus BAG, 10.07.1984 - 2 AZN 337/84
    Wegen der inhaltlichen Übereinstimmung dieser Regelungen ist die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Divergenzrevision weiter anzuwenden (vgl. BAG 32, 136 sowie die Beschlüsse des BAG vom 19. November 1979 - 5 AZN 15/79 - und vom 22. November 1979 - 3 AZN 24/79 -, AP Nr. 2 und 3 zu § 72 a ArbGG 1979).
  • BAG, 03.01.1955 - 2 AZR 529/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Streitwertfestsetzung, Zahlungsanspruch im Sinne des § …

    Auszug aus BAG, 10.07.1984 - 2 AZN 337/84
    Ein vom Berufungsgericht nicht selbst formulierter, aber durch eine nur scheinbar fallbezogene Würdigung verdeck ter divergierender Rechtssatz, ist dem anzufechtenden Urteil nur dann "zwingend'" zu entnehmen, wenn er sich aus der Begründung unmittelbar und so deutlich ergibt, daß zweifelsfrei ist, welchen Rechtssatz die Entschei dung aufgestellt hat (Im Anschluß an die Beschlüsse des Dritten Senates vom 4. August 1981 - 3 AZN 107/81 - AP Nr. 9 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz und des erkennenden Senates vom 16. Dezember 1982 - 2 AZR 337/82 - AP Nr. 11 zu 5 72 a ArbGG 1979 Divergenz, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und Be stätigung von BAG AP Nr. 24 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrev isi on).
  • BAG, 20.01.2005 - 2 AZN 941/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - rechtliches Gehör

    Eine lediglich fehlerhafte oder den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht entsprechende Rechtsanwendung kann im Hinblick auf die begrenzte Aufgabe eines Revisionsgerichts und des Revisionsverfahrens, nämlich die Rechtseinheit zu wahren und der Rechtsfortbildung zu dienen, eine Divergenz nicht begründen (BAG 10. Juli 1984 - 2 AZN 337/84 - AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 15 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 44).
  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZN 653/03

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz

    Hinweise des Senats: Bestätigung und Fortführung Senat 14. Februar 2001 - 9 AZN 878/00 - AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 42 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 93; BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZN 737/97 - AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 40 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 83; 10. Juli 1984 - 2 AZN 337/84 - AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 15 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 44.

    In einem derartigen Fall muss sich jedoch aus der Begründung der anzufechtenden Entscheidung zweifelsfrei ergeben, ob und welchen verdeckten Rechtssatz das Landesarbeitsgericht aufgestellt hat (vgl. BAG 10. Juli 1984 - 2 AZN 337/84 - AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 15 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 44).

    Daher fordert die Rechtsprechung zur Abgrenzung gegenüber dem Revisionsverfahren, dass zwingende Anhaltspunkte für das Aufstellen eines verdeckten Rechtssatzes vorhanden sein müssen (BAG 10. Juli 1984 - 2 AZN 337/84 - AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 15 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 44; 4. August 1981 - 3 AZN 107/81 - AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 9).

  • BAG, 12.04.1985 - 2 AZN 64/85

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache …

    Die danach als selbständiger Rechtsbehelf ermöglichte Nichtzulassungsbeschwerde ist nur dann zulässig, wenn der Beschwerdeführer darlegt, daß das Landesarbeitsgericht einen abstrakten, seine Entscheidung tragenden Rechtssatz aufgestellt hat und dieser von einem in einer divergenzfähigen Entscheidung aufgestellten Rechtssatz abweicht (BAG, Beschluß vom 22. November 1979 - 3 AZN 24/79 - AP Nr. 3 zu § 72 a ArbGG 1979, unter II 1 b der Gründe; st. Rechtspr.; Beschluß vom 10. Juli 1984 - 2 AZN 337/84 - unter 1 der Gründe, EzA § 72 a ArbGG 1979 Nr. 44).

    Sie setzt voraus, daß sich der Rechtssatz, auf dem das anzufechtende Urteil beruht, aus seiner Begründung "zwingend", d.h. so unmittelbar und deutlich ergibt, daß kein Raum für Zweifel bleibt, welchen Rechtssatz die Entscheidung aufgestellt hat (BAG, Urteil vom 3. Juli 1963 - 4 AZR 207/62 - AP Nr. 24 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision; Beschluß vom 30. September 1976 - 1 ABR 52/76 - AP Nr. 16 zu § 92 ArbGG 1953, unter II der Gründe; Beschluß vom 16. Dezember 1982 - 2 AZN 337/82 - AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz; st. Rechtspr., zuletzt Beschluß vom 10. Juli 1984, aaO, unter 2 der Gründe).

    Durch den Beschluß des Dritten Senats (…aaO) ändert sich auch nichts daran, daß auch nach § 72 a Abs. 1, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG 1979 eine Divergenz nicht vorliegt, wenn das Landesarbeitsgericht lediglich Rechtssätze fallbezogen unrichtig angewandt hat (Beschlüsse des erkennenden Senats vom 16. Dezember 1982 und vom 10. Juli 1984, aaO).

    Mit einer Ergänzung des anzufechtenden Urteils durch vom Beschwerdeführer selbst gebildete, von divergenzfähigen Entscheidungen abweichende Rechtssätze können die Voraussetzungen einer Divergenz nicht dargelegt werden (Beschluß des erkennenden Senats vom 10. Juli 1984, aaO).

    Zu der Frage der nachgeschobenen Kündigungsgründe ist nach der von der Beklagten angeregten Überprüfung an der Ansicht des Senats in dem Beschluß vom 10. Juli 1984 (aaO) festzuhalten, daß ein Landesarbeitsgericht zu einer Rechtsfrage, die es - aus welchen Gründen auch immer - nicht behandelt hat, auch keinen Rechtssatz aufgestellt hat, d. h. vorliegend das Berufungsgericht auch nicht den von der Beklagten und dem Gutachter formulierten Rechtssatz.

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZN 625/06

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung

    In einem derartigen Fall muss sich jedoch aus der Begründung der anzufechtenden Entscheidung zweifelsfrei ergeben, ob und welchen verdeckten Rechtssatz das Landesarbeitsgericht aufgestellt hat (vgl. BAG 10. Juli 1984 - 2 AZN 337/84 - AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 15 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 44).
  • BFH, 23.04.1992 - VIII B 49/90

    Revisionszulassung bei übersehen einer gesetzlichen Vorschrift

    Ein abstrakter Rechtssatz in diesem Sinne muß nicht notwendig nach Art eines Leitsatzes in den Gründen des angefochtenen Urteils formuliert sein; er kann sich auch aus scheinbar nur fallbezogenen Rechtsausführungen des FG ergeben (Beschluß des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 4. August 1981 3 AZN 107/81, Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts - Arbeitsrechtliche Praxis - AP -, § 72 a ArbGG 1979 Divergenz Nr. 9); auch in diesem Fall muß sich jedoch der vom FG konkludent aufgestellte Rechtssatz deutlich aus dem gedanklichen Zusammenhang der Entscheidungsgründe entnehmen lassen (BAG-Beschlüsse vom 22. Februar 1983 1 ABN 33/82, und vom 10. Juli 1984 2 AZN 337/84, AP, § 72 a ArbGG 1979 Divergenz Nrn. 13 und 15).
  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZN 580/95

    Eingruppierung einer staatlich anerkannten Kinderpflegerin im Vorschulunterricht

    Dabei müssen sich die voneinander abweichenden abstrakten Rechtssätze aus der anzufechtenden wie aus der angezogenen Entscheidung unmittelbar ergeben und so deutlich ablesbar sein, daß nicht zweifelhaft bleibt, welche abstrakten Rechtssätze die Entscheidungen jeweils aufgestellt haben (BAG Beschluß vom 10. Juli 1984 - 2 AZN 337/84 - AP Nr. 15 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 15.03.1989 - 4 AZN 54/89

    Revision: Nichtzulassungs-Beschwerde - Divergenz - grundsätzliche Bedeutung

    Dabei müssen sich die voneinander abweichenden Rechtssätze aus der anzufechtenden wie aus der angezogenen Entscheidung unmittelbar ergeben und so deutlich ablesbar sein, dass nicht zweifelhaft bleibt, welche abstrakten Rechtssätze die Entscheidungen jeweils aufgestellt haben (BAGE 41, 188, 190 = AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz; BAG Beschluss vom 10. Juli 1984 - 2 AZN 337/84 - AP Nr. 15 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).

    Damit vermag sie jedoch eine rechtserhebliche Divergenz nicht zu begründen (BAG Beschluss vom 10. Juli 1984 - 2 AZN 337/84 - AP Nr. 15 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).

  • BAG, 11.12.1989 - 4 AZN 535/89

    Nichtzulassungsbeschwerde: Formerfordernisse - grundsätzliche Bedeutung des …

    Dabei müssen sich die voneinander abweichenden abstrakten Rechtssätze aus der anzufechtenden wie aus der angezogenen Entscheidung unmittelbar ergeben und so deutlich ablesbar sein, daß nicht zweifelhaft bleibt, welche abstrakten Rechtssätze die Entscheidungen jeweils aufgestellt haben (BAGE 41, 188, 190 = AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz; BAG Beschluß vom 10. Juli 1984 - 2 AZN 337/84 - AP Nr. 15 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).

    Mit einer Ergänzung des anzufechtenden Urteils durch die vom Beschwerdeführer selbst gebildete, von divergenzfähigen Entscheidungen abweichende Grundsätze können in diesen Fällen die Voraussetzungen einer Divergenz nicht dargelegt werden (BAG Beschluß vom 10. Juli 1984 - 2 AZN 337/84 - AP Nr. 15 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).

  • BAG, 30.06.1989 - 4 AZN 279/89

    Revision: Nichtzulassungs-Beschwerde - Divergenz

    Dabei müssen sich die voneinander abweichenden Rechtssätze aus der anzufechtenden wie aus der angezogenen Entscheidung unmittelbar ergeben und so deutlich ablesbar sein, dass nicht zweifelhaft bleibt, welche abstrakten Rechtssätze die Entscheidungen jeweils aufgestellt haben (BAGE 41, 188 [190] = AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz; BAG Beschluss vom 10. Juli 1984 - 2 AZN 337/84 - AP Nr. 15 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).

    Dies reicht jedoch zur Begründung einer rechtserheblichen Divergenz nicht aus (BAG Beschluss vom 10. Juli 1984 - 2 AZN 337/84 - AP Nr. 15 zu § 72a ArbGG 1979 Divergenz).

  • BAG, 14.09.1988 - 4 AZN 446/88
    Dabei müssen sich die voneinander abweichenden Rechtssätze aus der anzufechtenden wie aus der angezogenen Entscheidung unmittelbar ergeben und so deutlich ablesbar sein, daß nicht zweifelhaft bleibt, welche abstrakten Rechtssätze die Entscheidungen jeweils aufgestellt haben (BAGE 41, 188, 190 = AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz; BAG Beschluß vom 10. Juli 1984 - 2 AZN 337/84 - AP Nr. 15 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).

    Mit einer Ergänzung des anzufechtenden Urteils durch vom Beschwerdeführer selbst gebildete, von divergenzfähigen Entscheidungen abweichende Grundsätze können in diesen Fällen die Voraussetzungen einer Divergenz nicht dargelegt werden (BAG Beschluß vom 10. Juli 1984 - 2 AZN 337/84 - AP Nr. 15 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).

  • BAG, 28.09.1989 - 6 AZN 303/89

    Revision: Nichtzulassungs-Beschwerde - mehrere Alternativbegründungen des …

  • BAG, 03.10.1988 - 4 AZN 455/88

    Eingruppierung eines Angestellten in der elektronischen Datenverarbeitung beim …

  • LSG Bayern, 05.01.2017 - L 5 KR 182/16

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde - kein Anspruch auf Zahlung einer …

  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZN 319/03

    Erledigung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BAG, 25.10.1989 - 2 AZN 401/89

    Revision: grundsätzliche Bedeutung

  • BSG, 07.05.2014 - B 5 R 422/13 B
  • LAG Hessen, 21.01.1993 - 12 TaBV 63/92

    Einstellungsbeschluss; Rechtliches Gehör; Anfechtung

  • BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 576/84

    Erledigung der Hauptsache - Rechtskräftiger Abschluss eines …

  • BAG, 06.03.2003 - 2 AZN 446/02

    Divergenzbeschwerde

  • BAG, 04.03.1993 - 3 AZN 30/93

    Divergenz i. S. von § 72 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG

  • BAG, 19.09.1989 - 4 AZN 408/89

    Revision: Nichtzulassungs-Beschwerde - Divergenz - Voraussetzungen

  • BAG, 27.06.1989 - 4 AZN 272/89

    Revision: Nichtzulassungs-Beschwerde - Divergenz

  • BAG, 26.04.1989 - 4 AZN 161/89

    Revision: Divergenzbeschwerde - Voraussetzungen

  • BSG, 06.07.2012 - B 4 AS 34/12 B
  • LAG Köln, 22.02.2008 - 4 Sa 1413/07

    Sozialplan, Auslegung

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