Rechtsprechung
| BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 127/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Streitigkeit über eine ordentliche personenbedingte (krankheitsbedingte) Kündigung - Voraussetzungen der richterlichen Aufklärungspflicht - Anfechtbarkeit der Zulassung verspäteten Vorbringens - Folgen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Einsichtnahme in Urkunden - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 03.02.1983 - 17 Ca 211/82
- LAG Baden-Württemberg, 08.11.1983 - 13 Sa 46/83
- BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 127/84
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 140/81
Kündigung bei lang anhaltender Krankheit
Auszug aus BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 127/84
(Vergleiche BAG vom 25.11.1982 - 2 AZR 140/81 = BAGE 40, 361 [BAG 25.11.1982 - 2 AZR 140/81]; BAG vom 23.06.1983 - 2 AZR 15/82 = BAGE 43, 129; BAG vom 15.02.1984 - 2 AZR 573/82 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 15).Der erkennende Senat hat zwar im Urteil vom 25. November 1982 und 23. Juni 1983 (BAG 40, 361 und 43, 129) mit ausführlicher Begründung ausgeführt, an die prozessuale Mitwirkungspflicht der Arbeitnehmerin dürften nicht allzu strenge Anforderungen gestellt werden.
Zutreffend weist die Revision daraufhin, daß nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats die betriebliche und/oder wirtschaftliche Beeinträchtigung zum Kündigungsgrund gehört (BAG 40, 361; 43, 129).
- BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82
Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers
Auszug aus BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 127/84
(Vergleiche BAG vom 25.11.1982 - 2 AZR 140/81 = BAGE 40, 361 [BAG 25.11.1982 - 2 AZR 140/81]; BAG vom 23.06.1983 - 2 AZR 15/82 = BAGE 43, 129; BAG vom 15.02.1984 - 2 AZR 573/82 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 15).Deshalb genüge sie ihr bei unzureichender Aufklärung schon, wenn sie die Behauptung der Arbeitgeberseite bestreite und ihre Ärzte von der Schweigepflicht entbinde (BAG Urteil vom 23. Juni 1983, BAG 43, 129).
- BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 573/82
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung
Auszug aus BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 127/84
(Vergleiche BAG vom 25.11.1982 - 2 AZR 140/81 = BAGE 40, 361 [BAG 25.11.1982 - 2 AZR 140/81]; BAG vom 23.06.1983 - 2 AZR 15/82 = BAGE 43, 129; BAG vom 15.02.1984 - 2 AZR 573/82 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 15).Wie diesem Umstand Rechnung zu tragen ist, hat der erkennende Senat im Urteil vom 15. Februar 1984 (- 2 AZR 573/82 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 15) entschieden.
- BAG, 10.03.1977 - 2 AZR 79/76
Ordentliche Kündigung - Erkrankung - Entwicklung des Gesundheitszustandes - …
Auszug aus BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 127/84
Weil Ausfallzeiten in der Vergangenheit für ein entsprechendes Erscheinungsbild in der Zukunft sprechen können und der Arbeitgeber nicht gehalten ist, von vornherein auf alle denkbaren Erwiderungen des Arbeitnehmers einzugehen, kann er sich zunächst darauf beschränken, die Indizwirkung entfaltenden Fehlzeiten in der Vergangenheit darzulegen (BAG 29, 49; 40, 361; 43, 129).Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffes, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG: vgl. etwa BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG und BAG 29, 49 = AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
- BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80
Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen
Auszug aus BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 127/84
Die Zulassung verspäteten Vorbringens ist nach allgemeiner Meinung (BAG Urteil vom 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 - AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II, m.w.N. und Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 67 Rz 12) unanfechtbar, weil die sonst notwendige Aufhebung und Zurückverweisung der von § 67 ArbGG angestrebten Prozeßbeschleunigung zuwiderliefe. - BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54
Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche …
Auszug aus BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 127/84
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffes, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG: vgl. etwa BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG und BAG 29, 49 = AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit). - BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 49/61
Schlüssigkeit der Prozeßrügen - Umfang der Rechtskraftwirkung
Auszug aus BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 127/84
Soweit die Beklagte der Auffassung ist, § 139 ZPO sei verletzt, weil das Berufungsgericht zumindest verpflichtet gewesen sei, auf eine Klarstellung dessen zu drängen, was der Klägervertreter mit der Erklärung gemeint habe, sich nicht einlassen zu wollen, kann diese Rüge keinen Erfolg haben, weil der Klägervertreter keinen Tatbestandsberichtigungsantrag gestellt hat und auch nicht dargelegt hat, was er denn im Falle einer Aufklärung vorgetragen hätte (vgl. BAG Urteil vom 23. Februar 1962 - 1 AZR 49/61 - AP Nr. 8 zu § 322 ZPO).
- LAG Hamm, 13.01.2000 - 17 Sa 1712/99
Wirksamkeit außerordentlicher fristloser Kündigung ; Anwendbarkeit der für …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 16.10.2000 - 17 Sa 822/99
Änderung des bisherigen Geburtsdatums eines ausländischen Arbeitnehmers - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 18.09.1986 - 2 AZR 638/85
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung hinsichtlich ordnungsgemäßer Anhörung …
Wie der Senat wiederholt entschieden hat (Urteile vom 23. Juni 1983 - 2 AZR 15/82 - BAG 43, 129 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; vom 15. Februar 1984 - 2 AZR 573/82 - BAG 45, 146 = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; vom 25. April 1985 - 2 AZR 127/84 - nicht veröffentlicht), ist das Arbeitsverhältnis als Austauschverhältnis mit starkem personenrechtlichen Einschlag dann auf Dauer erheblich gestört, wenn mit immer neuen beträchtlichen Fehlzeiten und entsprechenden Lohnfortzahlungen zu rechnen ist. - LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97 Insbesondere gibt es keinen Anscheinsbeweis -gestützt auf Erfahrungssätze -;, daß in Mittel- und Großbetrieben bei krankheitsbedingten Ausfällen von Arbeitnehmern immer eine Störung im Betriebsablauf vorliegt, die erheblich ist, wovon wohl ersichtlich die Beklagte ausgeht ( BAG, Urteil vom 25.04.1985 - 2 AZR 127/84 -;, n. v.).
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