Rechtsprechung
| BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 135/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Mitteilung der Kündigungsabsicht - Aufforderung zur Stellungnahme - Leitender Angestellter - Anhörung
Verfahrensgang
- LAG Niedersachsen, 11.12.1975 - 5 Sa 229/75
- BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 135/76
Papierfundstellen
- NJW 1977, 2230 (Ls.)
- BB 1977, 1351
- DB 1977, 1852
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 455/73
Anforderungen an die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung
Auszug aus BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 135/76
Ist es zweifelhaft, ob es einer Anhörung bedarf, dann muß der Arbeitgeber dem Betriebsrat eindeutig zu erkennen geben, daß er nicht nur eine Mitteilung nach § 105 BetrVG bezweckt, sondern zugleich - zumindest vorsorglich - auch das Anhörungsverfahren nach § 102 Abs. 1 BetrVG einleiten will (im Anschluß an BAG v. 28.2.1974 - 2 AZR 455/73 -AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972).
- BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76
Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Art der beabsichtigten Kündigung - …
auch hier muß der Arbeitgeber wegen der unterschiedliehen Beteiligungsrechte des Betriebsrats (§ 102 Abs. 1, § 105 BetrVG) klarstellen, was er will, ob nämlich der Betriebsrat angehört oder lediglich unterrichtet werden soll (Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 135/76 - [demnächst] AP Nr. 13 zu § 102 BetrVG 1972 = BB 1977 1351). - LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - 25 Sa 1105/20
Allgemeiner Beschäftigungsanspruch - Schadensersatz wegen Verletzung des …
Diese Rechtsprechung wurde in vielen Entscheidungen fortgeführt (BAG 26.Oktober 1971 - 1 AZR 113/68, juris; BAG 15 Juni 1972 - 2 AZR 345/71, juris; BAG 19 August 1976 - 3 AZR 173/75, juris; BAG 26. Mai 1977 - 2 AZR 135/76, juris; BAG 9 April 2014 - 10 AZR 637/13, juris). - BAG, 03.11.1977 - 2 AZR 277/76
Öffentlicher Dienst - Rückgruppierung eines Arbeitnehmers - Änderungskündigung - …
dem Personalrat voneinander abzugrenzen sind (vgl. BAG AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972 [auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt] [zu II 2 der Gründe] und das Urteil des Senats vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 135/76 - [demnächst] AP Nr. 13 zu § 102 BetrVG 1972).
- ArbG Hagen, 25.06.2019 - 4 Ca 219/19
Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats vor Ausspruch der ordentlichen …
Die erforderliche Anhörung gliedert sich gem. § 102 Abs. 1 und 2 BetrVG in zwei aufeinanderfolgende Verfahrensabschnitte, die nach ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat voneinander abzugrenzen sind (BAG, 07.12.1979 - 7 AZR 1063/77 - Juris; BAG 26.05.1977 - 2 AZR 135/76 - Juris).Der Zweck von § 102 Abs. 1 BetrVG besteht darin, den Betriebsrat zur Stellungnahme zu einer konkreten Kündigung zu veranlassen (vgl. BAG 26.05.1977 - 2 AZR 135/76 - Juris).
- ArbG Hagen, 16.07.2019 - 4 Ca 391/19 Die erforderliche Anhörung gliedert sich gem. § 102 Abs. 1 und 2 BetrVG in zwei aufeinanderfolgende Verfahrensabschnitte, die nach ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat voneinander abzugrenzen sind (BAG, 07.12.1979 - 7 AZR 1063/77 - Juris; BAG 26.05.1977 - 2 AZR 135/76 - Juris).
Der Zweck von § 102 Abs. 1 BetrVG besteht darin, den Betriebsrat zur Stellungnahme zu einer konkreten Kündigung zu veranlassen (vgl. BAG 26.05.1977 - 2 AZR 135/76 - Juris).
- ArbG Hagen, 10.07.2019 - 3 Ca 218/19 Rn. 76 Die erforderliche Anhörung gliedert sich gemäß § 102 Abs. 1 und 2 BetrVG in zwei aufeinanderfolgende Verfahrensabschnitte, die nach ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat voneinander abzugrenzen sind (BAG…, Urteil vom 07.12.1979 - 7 AZR 1063/77 -, juris Rdnr. 19; Urteil vom 26.05.1977 - 2 AZR 135/76 -, juris Rdnr. 26).
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