Rechtsprechung
| BAG, 05.03.1970 - 2 AZR 175/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Befristung - Chorsänger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Chorqualität - Chorsänger - Befristung
Verfahrensgang
- LAG München, 24.01.1969 - 4 Sa 1018/67
- BAG, 05.03.1970 - 2 AZR 175/69
Papierfundstellen
- BB 1971, 219
- DB 1971, 246
Wird zitiert von ... (6)
- BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 126/99
Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erwerbsunfähigkeit
- LAG München, 11.05.2016 - 8 Sa 541/15
Befristung, Schauspieler, Fernseh-Serie
Denn bei Fernsehschauspielern ist - wie etwa bei Solo-Sängern - ein sachlich begründetes Abwechslungsbedürfnis als gegeben zu erachten (vgl. BAG, Urteil vom 05.03.1970 - 2 AZR 175/69, Juris, insbesondere Rn. 6), dessen Aktualisierung grundsätzlich dem vorbehalten ist, der das Drehbuch verantwortet. - LAG Köln, 04.05.2012 - 4 Sa 56/12
Bestehen eines Arbeitsverhältnisses; Befristung; Treu und Glauben
Das Berufen auf eine Befristung ist keine Kündigung und kann auch nicht in eine solche umgedeutet werden (BAG 05.03.1970, 09.11.1977, 15.03.1978, 26.04.1979 AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 34, 43, 45, 47; 13.06.1985 AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 19).
- BAG, 24.10.1979 - 5 AZR 851/78
Arbeitnehmer mit Zeitvertrag - Fristablauf - Verlängerung des Vertrags - …
Der Zweite Senat des Bundesar beitsgerichts hat in seinem zu II 1 genannten Ur teil vom 26. April 1979 [zu 4 der Gründe] unter Hinweis auf die Anmerkung von A. Hueck zu AP Nr. 34 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu 3] zu Recht ausgeführt, daß eine Mitteilung des Arbeitgebers, der befristet abgeschlossene Arbeitsvertrag werde nicht verlängert, unter Umständen dann als Kündigung zu deuten sei, wenn die Parteien bereits vorher über die Wirksamkeit der Befristung gestritten haben. - BAG, 04.02.1971 - 2 AZR 144/70
Befristung
1" Das Landesarbeitsgericht hat im Ergebnis zutreffend die Befristung des letzten, für die Dauer des Jahres 1968 abgeschlossenen, Arbeitsvertrages - nur hierüber ist zu entscheiden - als unwirksam angesehen" Dabei hat sich das Landesarbeitsgericht von den Grundsätzen leiten lassen, die der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluß vom 12" Oktober I960 (BAG 10, 65 - AP Nr" 16 z\i § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellt und an denen der eikennende Senat in ständiger Rechtsprechung festgehalten hat (vgl" zuletzt die Urteile vom 5° März 1970 - 2 AZR 175/69 - [demnächst: AP Nr" 34- zu § 620 BGB Be fristeter Arbeitsvertrag] und vom 3« Juli 1 9 7 0 " 2 AZR 380/'69 - [demnächst: AP Nr" 53 zu § 620 BGB Befristeter Arbeit svertrag])". - LAG Hamm, 08.08.1991 - 4 Sa 1961/91 Die Berufung auf den Fristablauf und die Ablehnung der Weiterbeschäftigung können jedoch dann als Kündigung angesehen werden, wenn der Arbeitnehmer die Erklärung als solche verstanden hat (BAG vom 05.03.1970, AP Nr. 34 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag mit Anm. von A. Hueck = EzA § 620 BGB Nr. 13 = AR-Blattei "Arbeitsvertrag-Arbeitsverhältnis VIII: Entsch. 11).
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