Rechtsprechung
| BAG, 01.03.1956 - 2 AZR 183/54 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Effektivklausel - Lohn - Lohnerhöhung - Tarifvertrag - Tarifliche Garantie - Allgemeinverbindlicherklärung - Vereinbarkeit mit GG
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Niedersachsen, 16.03.1954 - 2 Sa 646/53
- BAG, 01.03.1956 - 2 AZR 183/54
Papierfundstellen
- BAGE 2, 297
- DB 1956, 330
Wird zitiert von ... (7)
- BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 527/87
Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bis zum …
Dagegen bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, weil bei Änderung eines bereits allgemeinverbindlichen Tarifvertrages auch deren weitere Allgemeinverbindlichkeitserklärung voraussehbar ist und deswegen rechtsstaatliche Grundsätze auch bei einer Rückwirkung regelmäßig nicht verletzt werden (vgl. BAGE 2, 297, 300 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Effektivklausel; 40, 288, 292 = AP Nr. 18 zu § 5 TVG; Hagemeier/Kempen/Zachert/Zilius, TVG, § 5 Rz 20;… Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 5 Rz 55). - BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 209/95
Rückwirkung der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages
2.3.2 In der höchstrichterlichen Rechtsprechung und in der Literatur besteht auch fast uneingeschränkt Einigkeit darüber, daß die Allgemeinverbindlicherklärung grundsätzlich mit Rückwirkung ergehen kann (BAG Urteil vom 1. März 1956 - 2 AZR 183/54 - AP Nr. 1 zu § 4 TVG Effektivklausel; Urteile des Senats vom 3. Oktober 1979 - 4 AZR 903/77 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Land- und Forstwirtschaft; vom 3. November 1982 - 4 AZR 1255/79 - BAGE 40, 288 = AP Nr. 18 zu § 5 TVG; vom 12. Oktober 1988 - 4 AZR 244/88 - ZTR 1989, 108, insoweit nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 21. Juli 1988 - 2 AZR 527/87 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Rückwirkung; BAG Urteil vom 15. November 1995 - 10 AZR 150/95 -, n.v.; BVerwGE 80, 355, 373;… Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 5 Rz 54 f.; Löwisch/Rieble, TVG, § 5 Rz 45 f.;… Hagemeier/Kempen/Zachert/Zilius, TVG, 2. Aufl., § 5 Rz 20;… Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 8. Aufl., § 207 V 1; Brox, Anm. zum Ur teil des Senats vom 3. November 1982 - 4 AZR 1255/79 - SAE 1983, 123; Pulte, AR-Blattei SD 1550.10, Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags, Rz 35; a.M. Herschel, Anm. zum Urteil des Senats vom 3. November 1982 - 4 AZR 1255/79 - BAGE 40, 288 = AP Nr. 18 zu § 5 TVG). - BAG, 03.11.1982 - 4 AZR 1255/79
Tarifvertrag
licherklärung rechtsstaatlichen Grundsätzen wider streiten kann, sofern sie unvorhergesehen eintritt (vgl. BAG 2, 297, 302 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Effek tivklausel), und daß auch im Schrifttum die Auffassung vertreten wird, hei der Rückwirkung von Allgemeinverbindlicherklärungen müsse auf die Grundsätze über die Rückwirkung von Gesetzen zurückgegriffen werden und seien rechtsstaatliche Grundsätze anzuwenden (…vgl. Tophoven in der Anmerkung zu dem zu vor besprochenen Urteil sowie Uiedemann/Stumpf, aaO, § 5 Rz 54- ff")- Diese Beurteilung rechtfertigt sich erst im Hinblick darauf, daß verbreitet die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen als "Gesetzesersatz" oder "Teilkodifizierung des Individualarbeitsrechts" betrachtet \ird (…vgl. Wiedemann/ Stumpf, aaO, § 5 Rz 4).Auch der Hinweis der Revision auf das Ur teil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 1. März 1956 - 2 AZR 183/54 - (BAG 2, 297 - AP Nr. 1 zu § 4 TVG Effektivklausel) geht fehl.
- BAG, 19.03.1975 - 4 AZR 270/74
Arbeitsgerichtsverfahren: Zurückverweisung bei Klageabweisung als unzulässig …
gebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstreckt (BAG AP Nr. 1 zu § 4 TVG Effektivklausel; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7.Aufl., Band II, Seite 662).Bei der Prüfung, ob die in § 5 Abs. 1TVG aufgestellten Voraussetzungen erfüllt sind, ist zwar das Gericht nicht auf die von den Prozeßparteien vorgetragenen Tatsachen beschränkt; es hat vielmehr von Amts wegen zu prüfen, ob sich die Allgemeinverbindlicherklärung im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung hält, da hiervon ihre Rechtswirksamkeit abhängt (BAG 17, 59 = AP Nr. 12 zu § 5 TVG; BAG AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO; AP Nr. 11 zu § 5 TVG; AP Nr. 12 zu § 4 TVG Geltungsbereich; AP Nr. 1 zu § 4 TVG Effektivklausel).
- BAG, 11.08.1965 - 4 AZR 187/64
Übertariflicher Lohn - Tariflohnerhöhung - Effektivklausel - Bestandsklausel
Das ist nicht frei von Rechtsirrtum, Ob eine sogenannte begrenzte Effektivklausel rechtlich v/irksam vereinbart v;erdcn kann (BAG 2, 297; Tophoven in A m u zu BAG AP Nr, 1 zu 8 4 TVG Effcktivklausel; Hucck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 6" Aufl", Bd" II, § 30 VII 3 c; Hueck- Nipperdey-Stahlhacke, TVG, 4" Aufl", § 4 Anm" 235; Hueck, BB 1954, S« 776) braucht hier nicht erörtert zu worden. - BAG, 26.04.1961 - 4 AZR 501/59
Vorschrift eines Tarifvertrages - Erhöhung der Tariflöhne - Übertarifliche …
Es handelt sich danach um eine begrenzte Effektivklausel besonderen Inhalts, gegen deren Zulässigkeit Bedenken nicht bestehen (vgl. dazu auch BAG 2, 297;… Kueck-Nipperdey, aaO, Bd. II, § 30 VII 3)" Da der Kläger aber, wie ausgeführt, einen Anspruch auf uneingeschränkte Weiterzahlung seines übertariflichen Lohnteils im Falle einer Tariflohnerhöhung auf Grund Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag hat und deshalb von der Klausel des § 1 Abs. 2 LTV 1958 nicht erfaßt wird, steht ihm die eingeklagte, der Höhe nach nicht bestrittene Lohndifferenz zu. - BAG, 13.04.1956 - 1 AZR 353/55 Irrig ist die Ansicht der Revision, die Bestimmung des § 2 Ziff" 2sf der TO sei unwirksam, weil sie der Bestimmung des § 4 Abs" 4 datz 3 TVG widerspreche" Die TO und damit auch die dort normierte Ausschlußfrist für die Geltendmachung von Überstundenansprüchen gilt nach § 9 TVG weiter" Denn die TO ist weder dvirch einen Tarifvertrag außer Kraft getreten, noch, durch die zuständige Behörde aufgehoben wordene Dem widerspricht nicht § 4 Abs" 4 Satz 3 TVG, nach dem Ausschlußfristen für die Geltendmachung tariflicher Rechte nur im Tarifvertrag vereinbart werden können" Die Torschrift setzt im Zusammenhang mit der übrigen Regelung des § 4 Abs" 1 - Abs" 3 TVG voraus, daß es sich um Ansprüche handelt, die auf einem Tarifvertrag beruhen oder doch durch einen solchen gestaltet sind" Der behauptete Überstundenanspruch der Klägerin beruht jedoch lediglich auf der Tarif;Ordnung für die Angestellten des Handels in Württemberg und Hohenzollern vom 10" 10o1938 q Der Senat brauchte daher ebensowenig wie der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom lo März 1956, 2 AZR 183/54 (BB 56, 337 f) zu der Ansicht Stellung zu nehmen, die seit .einiger Zeit in der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte und der Literatur vertreten wird, daß selbst dann, wenn der Anspruch zwar durch einen Tarifvertrag gestaltet ist, das Arbeitsverhältnis aber gleichwohl auch noch unter eine Tarifordnung fällt, der § 4 Abs" 4 Satz 3 TVG zu Gunsten der Geltung von Ausschlußfristen in Tarifordnungen auch für solche Ansprüche entsprechend anzuwenden sei (Hueck-Uipperdey-Tophoven, TVG 3« Aufl" § 4 Anm" 57, 58 und die dort angeführte Rechtsprechung und Literatur).
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