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| BAG, 06.04.1957 - 2 AZR 19/55 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berufungsbegründung - Gründe der Anfechtung
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.09.1952 - IV ZB 69/52
Unterzeichnung der Berufungsbegründung
Auszug aus BAG, 06.04.1957 - 2 AZR 19/55
Arbeit hinsichtlich anderer fragen erspart bleibt« Der Berufungskläger soll sich daher mit dem angefochtenen Urteil auseinandersetzen und genau angeben, was er daran zu beanstanden hat (RAG, JV/ 1934, 2805} Nikisch, Zivilprozeßrecht , 2«Aufl S« 476)« Zu verlangen ist daher eine bestimmte Bezeichnung der im einzelnen anzuführenden Gründe der Anfechtung (RGZ, 146, 256)" Will der Berufungskläger tatsächliche Feststellungen beanstanden« so muß er diese bezeichnen und den Grund, weshalb er sie für fehlerhaft hält, im einzelnen angeben« Stützt er seine Einwendungen nur auf neue Tatsachen und Beweismittel, so muß er diese angcben«, Will der Eerufungskläger die rechtliche Auffassung des ersten Urteils bekämpfen, so muß er.seine Rechts-; ansicht darlcgen (Stein-Jonas-Schönke, ZPO, 18" Aufl0/. § 5 1 9 i.nrJo III 2 a) , wobei es nicht genügt, wenn sich die Berufungsbegrtindung auf die Benennung eines bestimmten, angeblich verletzten Paragraphen beschränkt (BAG Besohl" vom 31 " Januar 1957 - 1 AZB 2/57 -)« Zwar braucht nicht notwendig der gesamte Inhalt der Berufungsbegründung in die Begründungsschrift aufgenommen zu werden ( so mit Recht Jo- hannsen, Anm0 zu LM 9 zu § 519 ZPO); allgemeine Redewendungen und Hinweise z B? auf früheres Vorbringen genügen je doch nicht (BGHNJW 1951, 442; BGHZ 7, 170 ff; RAG 14, 50; RAG, JU 1934, 2805; RGZ 164, 390 ff; L"M" Hr 24 zu § 519 ZPO; Nikisch, aa0 Sc 476)0 Bine allgemeine Angabe von "Richtpunkten", auf die hin die Anfechtung des. - BAG, 31.01.1957 - 1 AZB 2/57
Berufungsbegründung - Berufungsantrag - Verletzung eines Paragraphen - …
Auszug aus BAG, 06.04.1957 - 2 AZR 19/55
Arbeit hinsichtlich anderer fragen erspart bleibt« Der Berufungskläger soll sich daher mit dem angefochtenen Urteil auseinandersetzen und genau angeben, was er daran zu beanstanden hat (RAG, JV/ 1934, 2805} Nikisch, Zivilprozeßrecht , 2«Aufl S« 476)« Zu verlangen ist daher eine bestimmte Bezeichnung der im einzelnen anzuführenden Gründe der Anfechtung (RGZ, 146, 256)" Will der Berufungskläger tatsächliche Feststellungen beanstanden« so muß er diese bezeichnen und den Grund, weshalb er sie für fehlerhaft hält, im einzelnen angeben« Stützt er seine Einwendungen nur auf neue Tatsachen und Beweismittel, so muß er diese angcben«, Will der Eerufungskläger die rechtliche Auffassung des ersten Urteils bekämpfen, so muß er.seine Rechts-; ansicht darlcgen (Stein-Jonas-Schönke, ZPO, 18" Aufl0/. § 5 1 9 i.nrJo III 2 a) , wobei es nicht genügt, wenn sich die Berufungsbegrtindung auf die Benennung eines bestimmten, angeblich verletzten Paragraphen beschränkt (BAG Besohl" vom 31 " Januar 1957 - 1 AZB 2/57 -)« Zwar braucht nicht notwendig der gesamte Inhalt der Berufungsbegründung in die Begründungsschrift aufgenommen zu werden ( so mit Recht Jo- hannsen, Anm0 zu LM 9 zu § 519 ZPO); allgemeine Redewendungen und Hinweise z B? auf früheres Vorbringen genügen je doch nicht (BGHNJW 1951, 442; BGHZ 7, 170 ff; RAG 14, 50; RAG, JU 1934, 2805; RGZ 164, 390 ff; L"M" Hr 24 zu § 519 ZPO; Nikisch, aa0 Sc 476)0 Bine allgemeine Angabe von "Richtpunkten", auf die hin die Anfechtung des. - RG, 20.08.1940 - VII B 12/40
1. Genügt bei Beschränkung der Berufung auf die rechtliche Nachprüfung die …
Auszug aus BAG, 06.04.1957 - 2 AZR 19/55
Arbeit hinsichtlich anderer fragen erspart bleibt« Der Berufungskläger soll sich daher mit dem angefochtenen Urteil auseinandersetzen und genau angeben, was er daran zu beanstanden hat (RAG, JV/ 1934, 2805} Nikisch, Zivilprozeßrecht , 2«Aufl S« 476)« Zu verlangen ist daher eine bestimmte Bezeichnung der im einzelnen anzuführenden Gründe der Anfechtung (RGZ, 146, 256)" Will der Berufungskläger tatsächliche Feststellungen beanstanden« so muß er diese bezeichnen und den Grund, weshalb er sie für fehlerhaft hält, im einzelnen angeben« Stützt er seine Einwendungen nur auf neue Tatsachen und Beweismittel, so muß er diese angcben«, Will der Eerufungskläger die rechtliche Auffassung des ersten Urteils bekämpfen, so muß er.seine Rechts-; ansicht darlcgen (Stein-Jonas-Schönke, ZPO, 18" Aufl0/. § 5 1 9 i.nrJo III 2 a) , wobei es nicht genügt, wenn sich die Berufungsbegrtindung auf die Benennung eines bestimmten, angeblich verletzten Paragraphen beschränkt (BAG Besohl" vom 31 " Januar 1957 - 1 AZB 2/57 -)« Zwar braucht nicht notwendig der gesamte Inhalt der Berufungsbegründung in die Begründungsschrift aufgenommen zu werden ( so mit Recht Jo- hannsen, Anm0 zu LM 9 zu § 519 ZPO); allgemeine Redewendungen und Hinweise z B? auf früheres Vorbringen genügen je doch nicht (BGHNJW 1951, 442; BGHZ 7, 170 ff; RAG 14, 50; RAG, JU 1934, 2805; RGZ 164, 390 ff; L"M" Hr 24 zu § 519 ZPO; Nikisch, aa0 Sc 476)0 Bine allgemeine Angabe von "Richtpunkten", auf die hin die Anfechtung des.
- BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 855/94
Unzulässige Berufung - 5 Monatsfrist bei erstinstanzlichem Urteil
Diese Kurzbegründung enthält in der Tat keine ausreichende Auseinandersetzung mit dem erstinstanzlichen Urteil, insbesondere reicht die Bezugnahmen auf den erstinstanzlichen Sachvortrag nicht (ständige Rechtsprechung des BAG Urteil vom 6. April 1957 - 2 AZR 19/55 - AP Nr. 4 zu § 519 ZPO mit zust. Anm. von Pohle;… vom 16. Dezember 1957 - 1 AZB 36/57 - AP Nr. 6, aaO, mit Anm. von Hofmann;… vom 20. Juli 1971 - 1 AZR 314/70 - AP Nr. 25, aaO, mit Anm. von Vollkommer sowie BGH Beschluß vom 18. Februar 1981 - IV b ZB 505/81 - AP Nr. 34, aaO). - BAG, 27.02.1981 - 2 AZR 1162/78
Gesetzliche Höchstarbeitszeiten - nicht immer gilt der 8-Stunden-Tag
Noch weniger als die Bezugnahme auf einen in der ersten Instanz eingereichten Schriftsatz (vgl. hierzu BAG vom 6.4.1957, AP Nr. 4 zu § 519 ZPO) als Begründung i. S. von § 519 ZPO ausreicht, erfüllt die Verweisung auf einen der Gegenseite nicht bekannten Schriftsatz die Voraussetzungen einer Berufungsbegründung. - BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97
Kündigung gegenüber einem Hochschullehrer wegen repressiven Verhaltens in der DDR …
Mit Rücksicht auf § 9 ArbGG sind dabei besonders im Arbeitsgerichtsprozeß hohe Anforderungen an den Inhalt der Berufungsbegründung zu stellen (BAG Beschluß vom 6. April 1957 - 2 AZR 19/55 - AP Nr. 4 zu § 519 ZPO; Urteil vom 20. Juli 1971 - 1 AZR 314/70 - AP Nr. 25 zu § 519 ZPO).
- LAG Hamm, 30.04.2008 - 6 Sa 1800/07
Zulässigkeit der Berufung
Mit Rücksicht auf § 9 ArbGG sind besonders im Arbeitsgerichtsprozess hohe Anforderungen an den Inhalt der Berufungsbegründung zu stellen (BAG Beschl. v. 06.04.1957 - 2 AZR 19/55;… BAG Urt. v. 20.07.1971 - 1 AZR 314/70;… BAG Urt. v. 11.03.1998 - 2 AZR 497/97). - LAG Hamm, 30.04.2008 - 6 Sa 1853/07
Zulässigkeit der Berufung
Mit Rücksicht auf § 9 ArbGG sind besonders im Arbeitsgerichtsprozess hohe Anforderungen an den Inhalt der Berufungsbegründung zu stellen (BAG Beschl. v. 06.04.1957 - 2 AZR 19/55;… BAG Urt. v. 20.07.1971 - 1 AZR 314/70;… BAG Urt. v. 11.03.1998 - 2 AZR 497/97). - LAG Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 15 Sa 64/97
Nachwirkung von Rechtsnormen eines Tarifvertrages; Konsequenzen der Kündigung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 04.07.2007 - 6 Sa 21/07
Unklarheitenregel, konstitutive Bezugnahme auf Betriebsvereinbarung
Mit Rücksicht auf § 9 ArbGG sind besonders im Arbeitsgerichtsprozess hohe Anforderungen an den Inhalt der Berufungsbegründung zu stellen (BAG Beschl. v. 06.04.1957 - 2 AZR 19/55;… BAG Urt. v. 20.07.1971 - 1 AZR 314/70;… BAG Urt. v. 11.03.1998 - 2 AZR 497/97). - LAG Hamm, 08.10.2013 - 7 Sa 888/13
Anforderungen an Berufungsbegründung
Wenn auch die Berufungsbegründung die ausdrückliche Benennung einer bestimmten Norm ebenso wenig verlangt wie die Schlüssigkeit oder jedenfalls die Vertretbarkeit der erhobenen Rügen (BGH…, Beschluss vom 26.06.2003 a.a.O., so ist doch mit Rücksicht auf die Bestimmung des § 9 ArbGG besonders im Arbeitsgerichtsprozess von hohen Anforderungen an den Inhalt der Berufungsbegründung auszugehen (vgl. BAG, Beschluss vom 06.04.1957, 2 AZR 19/55; Urteil vom 20.07.1971, 1 AZR 314/70 und Urteil vom 11.03.1998, 2 AZR 497/97). - BAG, 29.08.1979 - 5 AZR 293/79
Auslegung eines Tarifvertrages - Tarifliche Jahresleistung - Arbeitsunfähigkeit …
Das ist entscheidend (BAG 9" 205 [208] = AP Nr. 4 zu § 519 ZPO [zu I der Gründe]). - LAG Hamm, 10.07.2001 - 6 Sa 1797/99 Mit Rücksicht auf § 9 ArbGG sind dabei besonders im Arbeitsgerichtsprozess hohe Anforderungen an den Inhalt der Berufungsbegründung zu stellen (BAG 6, 4.1957 - 2 AZR 19/55; BAG 20.7.1971 - 1 AZR 314/70; BAG 11.03.1998 - 2 AZR 497/97).
- BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 131/82
- LAG Baden-Württemberg, 26.02.1996 - 15 Sa 133/95
Rückforderungsanspruch eines Vorruheständlers; Voraussetzungen einer …
- LAG Hamm, 06.02.2008 - 6 Sa 1735/07
Anforderungen an Berufungsbegründung
- LAG Hamm, 28.09.2004 - 6 Sa 579/04
Anforderungen an Berufungsbegründung
- LAG Hamm, 05.04.2005 - 6 Sa 190/05
Anforderungen an Berufungsbegründung
- LAG Hamm, 05.04.2005 - 6 Sa 2373/04
Anforderung an Berufungsbegründung
- LAG Hamm, 11.04.2003 - 6 Sa 749/02
Kündigung wegen Klage auf ungekürzte Verzugsvergütung ohne Abzug …
- LAG Berlin, 01.07.1998 - 13 Sa 34/98
Folgen der Nichteinhaltung der Berufungsbegründungsfrist; Sinn und Zweck der …
- BAG, 05.04.1962 - 5 AZR 486/60
Revisionsinstanz - Zulässigkeit eines Rechtsmittels - Amtsprüfung - Zulässigkeit …
- LAG Hamm, 03.12.2002 - 6 Sa 397/02
Verhaltensbedingte Kündigung, Abmahnung
- BAG, 10.04.1986 - 5 AZB 21/85
- BAG, 10.03.1965 - 2 AZR 32/65
Divergenz - Nebeneinander stehende Begründungen - Abweichung zu beiden - …
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