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Rechtsprechung
   BAG, 06.04.1957 - 2 AZR 19/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,472
BAG, 06.04.1957 - 2 AZR 19/55 (https://dejure.org/1957,472)
BAG, Entscheidung vom 06.04.1957 - 2 AZR 19/55 (https://dejure.org/1957,472)
BAG, Entscheidung vom 06. April 1957 - 2 AZR 19/55 (https://dejure.org/1957,472)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufungsbegründung - Gründe der Anfechtung

 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.09.1952 - IV ZB 69/52

    Unterzeichnung der Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 06.04.1957 - 2 AZR 19/55
    Arbeit hinsichtlich anderer fragen erspart bleibt« Der Berufungskläger soll sich daher mit dem angefochtenen Urteil auseinandersetzen und genau angeben, was er daran zu beanstanden hat (RAG, JV/ 1934, 2805} Nikisch, Zivilprozeßrecht , 2«Aufl S« 476)« Zu verlangen ist daher eine bestimmte Bezeichnung der im einzelnen anzuführenden Gründe der Anfechtung (RGZ, 146, 256)" Will der Berufungskläger tatsächliche Feststellungen beanstanden« so muß er diese bezeichnen und den Grund, weshalb er sie für fehlerhaft hält, im einzelnen angeben« Stützt er seine Einwendungen nur auf neue Tatsachen und Beweismittel, so muß er diese angcben«, Will der Eerufungskläger die rechtliche Auffassung des ersten Urteils bekämpfen, so muß er.seine Rechts-; ansicht darlcgen (Stein-Jonas-Schönke, ZPO, 18" Aufl0/. § 5 1 9 i.nrJo III 2 a) , wobei es nicht genügt, wenn sich die Berufungsbegrtindung auf die Benennung eines bestimmten, angeblich verletzten Paragraphen beschränkt (BAG Besohl" vom 31 " Januar 1957 - 1 AZB 2/57 -)« Zwar braucht nicht notwendig der gesamte Inhalt der Berufungsbegründung in die Begründungsschrift aufgenommen zu werden ( so mit Recht Jo- hannsen, Anm0 zu LM 9 zu § 519 ZPO); allgemeine Redewendungen und Hinweise z B? auf früheres Vorbringen genügen je doch nicht (BGHNJW 1951, 442; BGHZ 7, 170 ff; RAG 14, 50; RAG, JU 1934, 2805; RGZ 164, 390 ff; L"M" Hr 24 zu § 519 ZPO; Nikisch, aa0 Sc 476)0 Bine allgemeine Angabe von "Richtpunkten", auf die hin die Anfechtung des.
  • BAG, 31.01.1957 - 1 AZB 2/57

    Berufungsbegründung - Berufungsantrag - Verletzung eines Paragraphen - …

    Auszug aus BAG, 06.04.1957 - 2 AZR 19/55
    Arbeit hinsichtlich anderer fragen erspart bleibt« Der Berufungskläger soll sich daher mit dem angefochtenen Urteil auseinandersetzen und genau angeben, was er daran zu beanstanden hat (RAG, JV/ 1934, 2805} Nikisch, Zivilprozeßrecht , 2«Aufl S« 476)« Zu verlangen ist daher eine bestimmte Bezeichnung der im einzelnen anzuführenden Gründe der Anfechtung (RGZ, 146, 256)" Will der Berufungskläger tatsächliche Feststellungen beanstanden« so muß er diese bezeichnen und den Grund, weshalb er sie für fehlerhaft hält, im einzelnen angeben« Stützt er seine Einwendungen nur auf neue Tatsachen und Beweismittel, so muß er diese angcben«, Will der Eerufungskläger die rechtliche Auffassung des ersten Urteils bekämpfen, so muß er.seine Rechts-; ansicht darlcgen (Stein-Jonas-Schönke, ZPO, 18" Aufl0/. § 5 1 9 i.nrJo III 2 a) , wobei es nicht genügt, wenn sich die Berufungsbegrtindung auf die Benennung eines bestimmten, angeblich verletzten Paragraphen beschränkt (BAG Besohl" vom 31 " Januar 1957 - 1 AZB 2/57 -)« Zwar braucht nicht notwendig der gesamte Inhalt der Berufungsbegründung in die Begründungsschrift aufgenommen zu werden ( so mit Recht Jo- hannsen, Anm0 zu LM 9 zu § 519 ZPO); allgemeine Redewendungen und Hinweise z B? auf früheres Vorbringen genügen je doch nicht (BGHNJW 1951, 442; BGHZ 7, 170 ff; RAG 14, 50; RAG, JU 1934, 2805; RGZ 164, 390 ff; L"M" Hr 24 zu § 519 ZPO; Nikisch, aa0 Sc 476)0 Bine allgemeine Angabe von "Richtpunkten", auf die hin die Anfechtung des.
  • RG, 20.08.1940 - VII B 12/40

    1. Genügt bei Beschränkung der Berufung auf die rechtliche Nachprüfung die …

    Auszug aus BAG, 06.04.1957 - 2 AZR 19/55
    Arbeit hinsichtlich anderer fragen erspart bleibt« Der Berufungskläger soll sich daher mit dem angefochtenen Urteil auseinandersetzen und genau angeben, was er daran zu beanstanden hat (RAG, JV/ 1934, 2805} Nikisch, Zivilprozeßrecht , 2«Aufl S« 476)« Zu verlangen ist daher eine bestimmte Bezeichnung der im einzelnen anzuführenden Gründe der Anfechtung (RGZ, 146, 256)" Will der Berufungskläger tatsächliche Feststellungen beanstanden« so muß er diese bezeichnen und den Grund, weshalb er sie für fehlerhaft hält, im einzelnen angeben« Stützt er seine Einwendungen nur auf neue Tatsachen und Beweismittel, so muß er diese angcben«, Will der Eerufungskläger die rechtliche Auffassung des ersten Urteils bekämpfen, so muß er.seine Rechts-; ansicht darlcgen (Stein-Jonas-Schönke, ZPO, 18" Aufl0/. § 5 1 9 i.nrJo III 2 a) , wobei es nicht genügt, wenn sich die Berufungsbegrtindung auf die Benennung eines bestimmten, angeblich verletzten Paragraphen beschränkt (BAG Besohl" vom 31 " Januar 1957 - 1 AZB 2/57 -)« Zwar braucht nicht notwendig der gesamte Inhalt der Berufungsbegründung in die Begründungsschrift aufgenommen zu werden ( so mit Recht Jo- hannsen, Anm0 zu LM 9 zu § 519 ZPO); allgemeine Redewendungen und Hinweise z B? auf früheres Vorbringen genügen je doch nicht (BGHNJW 1951, 442; BGHZ 7, 170 ff; RAG 14, 50; RAG, JU 1934, 2805; RGZ 164, 390 ff; L"M" Hr 24 zu § 519 ZPO; Nikisch, aa0 Sc 476)0 Bine allgemeine Angabe von "Richtpunkten", auf die hin die Anfechtung des.
  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 855/94

    Unzulässige Berufung - 5 Monatsfrist bei erstinstanzlichem Urteil

    Diese Kurzbegründung enthält in der Tat keine ausreichende Auseinandersetzung mit dem erstinstanzlichen Urteil, insbesondere reicht die Bezugnahmen auf den erstinstanzlichen Sachvortrag nicht (ständige Rechtsprechung des BAG Urteil vom 6. April 1957 - 2 AZR 19/55 - AP Nr. 4 zu § 519 ZPO mit zust. Anm. von Pohle;… vom 16. Dezember 1957 - 1 AZB 36/57 - AP Nr. 6, aaO, mit Anm. von Hofmann;… vom 20. Juli 1971 - 1 AZR 314/70 - AP Nr. 25, aaO, mit Anm. von Vollkommer sowie BGH Beschluß vom 18. Februar 1981 - IV b ZB 505/81 - AP Nr. 34, aaO).
  • BAG, 27.02.1981 - 2 AZR 1162/78

    Gesetzliche Höchstarbeitszeiten - nicht immer gilt der 8-Stunden-Tag

    Noch weniger als die Bezugnahme auf einen in der ersten Instanz eingereichten Schriftsatz (vgl. hierzu BAG vom 6.4.1957, AP Nr. 4 zu § 519 ZPO) als Begründung i. S. von § 519 ZPO ausreicht, erfüllt die Verweisung auf einen der Gegenseite nicht bekannten Schriftsatz die Voraussetzungen einer Berufungsbegründung.
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97

    Kündigung gegenüber einem Hochschullehrer wegen repressiven Verhaltens in der DDR …

    Mit Rücksicht auf § 9 ArbGG sind dabei besonders im Arbeitsgerichtsprozeß hohe Anforderungen an den Inhalt der Berufungsbegründung zu stellen (BAG Beschluß vom 6. April 1957 - 2 AZR 19/55 - AP Nr. 4 zu § 519 ZPO; Urteil vom 20. Juli 1971 - 1 AZR 314/70 - AP Nr. 25 zu § 519 ZPO).
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