Rechtsprechung
| BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 204/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einordnung eines Diebstahls einer geringwertigen Sache durch einen Arbeitnehmer als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung - Einordnung eines Diebstahl von einem Liter Kaffeesahne als Bagatellsache - Berücksichtigung wirtschaftlicher Erwägungen in Bezug auf eine ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83
Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches
Auszug aus BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 204/86
Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht angenommen, auch die rechtswidrige und schuldhafte Entwendung einer im Eigentum des Arbeitgebers stehenden Sache von geringem Wert durch den Arbeitnehmer sei an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung i. S. von § 626 Abs. 1 BGB abzugeben (BAG Urteile vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - = AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung und vom 16. Oktober 1986 - 2 AZR 695/85 - nicht veröffentlicht).In diesen Fällen ist eine Abmahnung als Teil des Kündigungsgrundes nur erforderlich, wenn der Arbeitnehmer aus vertretbaren Gründen annehmen kann, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehn (BAG Urteile vom 17. Mai 1984, aaO und vom 13. Dezember 1984 - 2 AZR 454/83 - AP Nr. 81 zu § 626 BGB).
- BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76
Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis
Auszug aus BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 204/86
Darüber hinaus gilt im Kündigungsschutzrecht allgemein der Grundsatz, daß eine Beendigungskündigung, gleichgültig ob sie auf betriebs-, personen- oder verhaltensbedingten Gründen beruht, als äußerstes Mittel erst in Betracht kommt, wenn keine Möglichkeit zu einer anderweitigen Beschäftigung, unter Umständen auch zu schlechteren Arbeitsbedingungen besteht (vgl. BAGE 30, 309). - BAG, 26.08.1976 - 2 AZR 377/75
Einschränkung eines vertraglichen Nebentätigkeitsverbots - Kündigung bei …
Auszug aus BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 204/86
Die Anwendung des § 626 Abs. 1 BGB durch das Berufungsgericht kann vom Revisionsgericht nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob der Sachverhalt unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund abzugeben und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, vollständig und widerspruchsfrei berücksichtigt worden sind (ständige Rechtsprechung des Senats seit BAGE 2, 175 = AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG; zuletzt BAG Urteil vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - = AP Nr. 68 zu § 626 BGB und vom 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - AP Nr. 80 zu § 626 BGB;… KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 626 BGB, Rz 55, 58, 285).
- BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82
Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall
Auszug aus BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 204/86
Die Anwendung des § 626 Abs. 1 BGB durch das Berufungsgericht kann vom Revisionsgericht nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob der Sachverhalt unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund abzugeben und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, vollständig und widerspruchsfrei berücksichtigt worden sind (ständige Rechtsprechung des Senats seit BAGE 2, 175 = AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG; zuletzt BAG Urteil vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - = AP Nr. 68 zu § 626 BGB und vom 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - AP Nr. 80 zu § 626 BGB;… KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 626 BGB, Rz 55, 58, 285). - BAG, 13.12.1984 - 2 AZR 454/83
Fristlose Kündigung wegen Diebstahls
Auszug aus BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 204/86
In diesen Fällen ist eine Abmahnung als Teil des Kündigungsgrundes nur erforderlich, wenn der Arbeitnehmer aus vertretbaren Gründen annehmen kann, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehn (…BAG Urteile vom 17. Mai 1984, aaO und vom 13. Dezember 1984 - 2 AZR 454/83 - AP Nr. 81 zu § 626 BGB). - BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 30/54
Betriebsverfassungsrecht: Ausschluß eines Betriebsratsmitglieds wegen grober …
Auszug aus BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 204/86
Die Anwendung des § 626 Abs. 1 BGB durch das Berufungsgericht kann vom Revisionsgericht nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob der Sachverhalt unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund abzugeben und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, vollständig und widerspruchsfrei berücksichtigt worden sind (ständige Rechtsprechung des Senats seit BAGE 2, 175 = AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG; zuletzt BAG Urteil vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - = AP Nr. 68 zu § 626 BGB und vom 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - AP Nr. 80 zu § 626 BGB;… KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 626 BGB, Rz 55, 58, 285). - BAG, 16.10.1986 - 2 AZR 695/85
Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit für die Entscheidung über die …
Auszug aus BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 204/86
Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht angenommen, auch die rechtswidrige und schuldhafte Entwendung einer im Eigentum des Arbeitgebers stehenden Sache von geringem Wert durch den Arbeitnehmer sei an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung i. S. von § 626 Abs. 1 BGB abzugeben (BAG Urteile vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - = AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung und vom 16. Oktober 1986 - 2 AZR 695/85 - nicht veröffentlicht).
- BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98
Außerordentliche Verdachtskündigung
Das gilt entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts ("Art und Menge sowie Geringwertigkeit der Gegenstände", "nicht ausreichend schwerwiegende kriminelle Energie bzw. Schwere der strafbaren Handlung", "wertmäßig geringer zu bewertender Schinken", "qualitativ anderes Gewicht") auch für den Diebstahl oder die Unterschlagung von Sachen mit nur geringem Wert (Senatsurteile vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu II 1 der Gründe [Verzehr eines Stücks Bienenstich]; vom 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - AP Nr. 80 zu § 626 BGB, zu I 3 der Gründe [Entwendung dreier Kiwi-Früchte in einem anderen Warenhaus des Arbeitgebers]; vom 13. Dezember 1984 - 2 AZR 454/83 - AP Nr. 81 zu § 626 BGB, zu III 2 der Gründe [Diebstahl einer umstrittenen Menge Dieselkraftstoffs]; vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu I 1 der Gründe [zum Verdacht der Entwendung eines Lippenstifts]; vom 16. Oktober 1986 - 2 AZR 695/85 - RzK I 6 d Nr. 5, zu I 2 der Gründe [Entwendung zweier Päckchen Tabak]; vom 2. April 1987 - 2 AZR 204/86 - RzK I 6 d Nr. 7, zu II 2 der Gründe [Mitnahme eines Liters Sahne im Wert von 4, 80 DM]; Senatsbeschluß vom 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 2 a der Gründe [Verkauf von Metallschrott]). - BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
a) Vom Arbeitnehmer zu Lasten des Arbeitgebers begangene Vermögensdelikte wie etwa der Diebstahl oder die Unterschlagung von Firmeneigentum rechtfertigen in der Regel eine außerordentliche Kündigung (Senatsurteile vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; vom 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - AP Nr. 80 zu § 626 BGB;… vom 13. Dezember 1984 - 2 AZR 454/83 - AP Nr. 81, aaO; vom 16. Oktober 1986 - 2 AZR 695/85 - RzK I 6 d Nr. 5 und vom 2. April 1987 - 2 AZR 204/86 - RzK, aaO, Nr. 7;… Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 6. Aufl., Rz 563;… KR-Fischermeier, 5. Aufl., § 626 BGB Rz 445). - ArbG Berlin, 21.08.2008 - 2 Ca 3632/08
Kündigung wegen Manipulationsverdachts
Die rechtswidrige und vorsätzliche Verletzung des Eigentums oder Vermögens des Arbeitgebers ist nach ständiger Rechtsprechung des BAG stets, auch wenn die Sachen nur geringen Wert besitzen, als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich geeignet ( BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 36/03 - AP Nr. 179 zu § 626 BGB = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 5, zu II 1 c der Gründe; BAG 06. September 2007 - 2 AZR 264/06 - AP Nr. 208 zu § 626 BGB = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 18, B I 1. c. aa. der Gründe; BAG 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu II 1 der Gründe (Verzehr eines Stücks Bienenstich ); BAG 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - AP Nr. 80 zu § 626 BGB, zu I 3 der Gründe; BAG 13. Dezember 1984 - 2 AZR 454/83 - AP Nr. 81 zu § 626 BGB, zu III 2 der Gründe; BAG 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu I 1 der Gründe; BAG 16. Oktober 1986 - 2 AZR 695/85 - RzK I 6 d Nr. 5, zu I 2 der Gründe; BAG 2. April 1987 - 2 AZR 204/86 - RzK I 6 d Nr. 7, zu II 2 der Gründe; BAG vom 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969, zu B II 2 a der Gründe ).
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2012 - 13 Sa 87/12
Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung wegen Veruntreuung von …
Rn. 25 Ist wegen der Unehrlichkeit des Arbeitnehmers mit weiteren Diebstählen oder anderen Vermögensdelikten zu rechnen, kann der Arbeitgeber nicht darauf verwiesen werden, strengere, aufwendigere Kontrollen einzuführen (vgl. BAG 02.04.1987 - 2 AZR 204/86 - RzK I.6.d)Nr. 7). - LAG Hamm, 30.11.1995 - 4 Sa 634/95
Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrages; Voraussetzungen und Folgen eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Frankfurt/Main, 05.07.2005 - 18 Ca 1687/05 Auch ein Diebstahl bzw. eine Unterschlagung geringwertiger Sachen oder eine Vermögensstraftat mit nur geringfügiger Schädigung des Arbeitgebers ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ebenfalls als Grund für eine außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung und eine außerordentliche Verdachtskündigung objektiv geeignet ( BAG vom 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 ; BAG vom 06.07.2000-2 AZR 454/99 ; BAG vom 17.05.1984 - 2 AZR 3/83 -AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG vom 20.09.1984 -2 AZR 633/82 - AP Nr. 80 zu § 626 BGB; BAG vom 03.04.1986 -2 AZR 324/85 - AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG vom 02.04.1987 - 2 AZR 204/86 ).
- LAG Thüringen, 13.10.1999 - 6 Sa 365/99
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Diebstahls einer geringwertigen Sache …
In diesen Fällen ist eine Abmahnung als Teil des Kündigungsgrundes erforderlich, wenn der Arbeitnehmer aus vertretbaren Gründen annehmen kann, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (BAG, 02.04.1987, 2 AZR 204/86, RzK I 6 d Nr. 7 m. w. N.).
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