Rechtsprechung
| BAG, 18.07.1986 - 2 AZR 206/86 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,7821) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Umdeutung eines unstatthaften in statthaftes Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 08.08.1985 - 12 Ca 563/84
- LAG Hamburg, 20.12.1985 - 3 Sa 92/85
- BAG, 18.07.1986 - 2 AZR 206/86
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BAG, 13.11.1979 - 6 AZR 934/77
Kündigung wegen Nebenbeschäftigung während der Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 18.07.1986 - 2 AZR 206/86
Ferner weiche das angefochtene Urteil von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. November 1979 (- 6 AZR 934/77 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) ab. - BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54
Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche …
Auszug aus BAG, 18.07.1986 - 2 AZR 206/86
Ferner weiche das angefochtene Urteil von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. November 1979 (- 6 AZR 934/77 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) ab.
- BAG, 20.03.2025 - 6 AZR 301/24
Unstatthaftes Rechtsmittel - Umdeutung - unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - …
Rn. 7 1. Nach § 72 Abs. 1 ArbGG findet die Revision nur statt, wenn sie im Urteil des Landesarbeitsgerichts oder durch Beschluss des Bundesarbeitsgerichts nach § 72a Abs. 5 Satz 2 ArbGG zugelassen worden ist (…vgl. zB BAG 28. Mai 2020 - 8 AZR 169/19 - Rn. 11 f.; 22. Juni 1994 - 2 AZR 276/94 - zu II der Gründe mwN; 18. Juli 1986 - 2 AZR 206/86 - zu II 1 der Gründe).
dejure.org
Übersicht BAG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.