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Rechtsprechung
   BAG, 14.06.1984 - 2 AZR 215/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,19501
BAG, 14.06.1984 - 2 AZR 215/83 (https://dejure.org/1984,19501)
BAG, Entscheidung vom 14.06.1984 - 2 AZR 215/83 (https://dejure.org/1984,19501)
BAG, Entscheidung vom 14. Juni 1984 - 2 AZR 215/83 (https://dejure.org/1984,19501)
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.02.1977 - 2 ABR 80/76

    Betriebsrat - Ersetzung der Zustimmung - Fristlose Entlassung - …

    Auszug aus BAG, 14.06.1984 - 2 AZR 215/83
    Solche Dienst- oder Werkverträge werden vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht erfaßt (BAG 29, 7, 9 = AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972, zu n 1 b der Gründe; BAG 31, 135, 142 = AP Nr. 2 zu § 1 AÜG, zu II 1 c der Gründe; BAG Urteil vom 15. Juni 1983 - 5 AZR 111/81 - zu 1 1 a der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt; jeweils m.w.N.).

    Von diesen auf Art und Umfang der Arbeitsleistung bezogenen Weisungen sind aber die Anweisungen zu unterscheiden, die der DrittUnternehmer als Werkbesteller gemäß § 6M5 Abs. 1 BGB in bezug auf Einzelheiten des Werks erteilen kann (vgl. BAG 29, 7, zu II 2 a der Gründe).

    Der Einsatz von Arbeitnehmern aufgrund von Werk- oder DienstVerträgen fällt nicht unter diese gesetzliche Vermutung (BAG 29, 7;… Becker/Wulfgramm, aaO, Art. 1 ? 1 Rz 51 c).

  • BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 261/77

    Dienstvertrag - Werkvertrag - Arbeitnehmerüberlassungsvertrag - Erfüllungsgehilfe …

    Auszug aus BAG, 14.06.1984 - 2 AZR 215/83
    Solche Dienst- oder Werkverträge werden vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht erfaßt (BAG 29, 7, 9 = AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972, zu n 1 b der Gründe; BAG 31, 135, 142 = AP Nr. 2 zu § 1 AÜG, zu II 1 c der Gründe; BAG Urteil vom 15. Juni 1983 - 5 AZR 111/81 - zu 1 1 a der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt; jeweils m.w.N.).

    Da die Arbeiten des Klägers individualisierbar und deshalb der Streitverkündeten zurechenbar waren (vgl. dazu Becker/Wulfgramm, AÜG, 2. Auf1., Art. 1 § 12 Rz 36 b), konnte die Beklagte diese Arbeiten auch abnehmen (§ 640 BGB), wie für einen Werkvertrag Voraussetzung ist (vgl. dazu BAG 31, 135, zu II 1 b der Gründe).

  • BAG, 15.06.1983 - 5 AZR 111/81

    Anspruch auf Lohnzahlung aus einem gesetzlich fingierten Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 14.06.1984 - 2 AZR 215/83
    Solche Dienst- oder Werkverträge werden vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht erfaßt (BAG 29, 7, 9 = AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972, zu n 1 b der Gründe; BAG 31, 135, 142 = AP Nr. 2 zu § 1 AÜG, zu II 1 c der Gründe; BAG Urteil vom 15. Juni 1983 - 5 AZR 111/81 - zu 1 1 a der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt; jeweils m.w.N.).
  • RG, 01.11.1935 - VI 453/34

    1. Ist nach der Aufhebung eines Berufungsurteils und Zurückverweisung der Sache …

    Auszug aus BAG, 14.06.1984 - 2 AZR 215/83
    Wie die Beklagte zutreffend ausführt, ist eine Revision allerdings dann unzulässig, wenn ausschließlich unzulässige Rügen erhoben werden (vgl. RGZ 113" 166, 168; 149, 157, 165; Senatsurteil vom 21. Januar 1982 - 2 AZR 759/79 - n.v.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.02.1983 - 5 (2) Sa 306/82

    Arbeitnehmerüberlassung, wenn der Arbeitgeber zur Erfüllung eines Auftrages, …

    Auszug aus BAG, 14.06.1984 - 2 AZR 215/83
    1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 21. Februar 1983 - 5 (2) Sa 306/82 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.01.1982 - 2 AZR 759/79
    Auszug aus BAG, 14.06.1984 - 2 AZR 215/83
    Wie die Beklagte zutreffend ausführt, ist eine Revision allerdings dann unzulässig, wenn ausschließlich unzulässige Rügen erhoben werden (vgl. RGZ 113" 166, 168; 149, 157, 165; Senatsurteil vom 21. Januar 1982 - 2 AZR 759/79 - n.v.).
  • BAG, 19.10.1959 - 2 AZR 60/59

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Materiell-rechtliche Rüge - Verwertung von …

    Auszug aus BAG, 14.06.1984 - 2 AZR 215/83
    Die Beklagte macht ferner zu Recht geltend, daß eine Revisionsrüge schon dann unzulässig ist, wenn nicht eindeutig zu erkennen ist, ob damit eine Verfahrensrüge erhoben, d.h. eine fehlerhafte Tatsachenfeststellung beanstandet, oder eine materiellrechtliche Rüge an gebracht, d.h. der Vorwurf einer rechtsfehlerhaften Würdigung des festgestellen Sachverhalts erhoben werden soll (BAG Urteil vom 19. Oktober 1959 - 2 AZR 60/59 - AP Nr. || zu § 554 ZPO).
  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89

    Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag

    Die Frage, ob ein solcher Fall vorliegt, wird dagegen von Art. 1 § 1 Abs. 2 AÜG nicht berührt (vgl. BAG Urteil vom 14. Juni 1984 - 2 AZR 215/83 - EzAÜG Bd. 2 Nr. 154, S. 363, 367).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.07.1989 - 14 TaBV 10/88

    Beschlussverfahren bei Streit um Arbeitnehmereigenschaft als Angelegenheit aus …

    Dabei ist es für die Abgrenzung nicht entscheidend, ob der fragliche Vertrag als Werkvertrag, als Dienstvertrag oder als ein Vertrag anzusehen ist, der Elemente beider Vertragstypen enthält (vgl. BAG, Urt. v. 14. Juni 1984 - 2 AZR 215/83, EzAÜG, Bd. 2 Nr. 154).

    Wesentliches Merkmal eines Subuntuernehmervertrages ist es, daß der Subunternehmer die zur Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolges notwendigen Handlungen nach eigenen betrieblichen Vorstellungen organisiert (…vgl. BAG, Urt. v. 8. November 1978 - 5 AZR 261/77 , AP Nr. 2 zu § 1 AÜG m. Anm. Weber;… Urt. v. 15. Juni 1983, a.a.O.; Urt. v. 14. Juni 1984, a.a.O.;… Urt. v. 14. August 1985 - 5 AZR 225/84 , NZA 1987, 128) und für die Erfüllung der im Vertrag vorgesehenen Dienste oder für die Herstellung des geschuldeten Werkes gegenüber dem Drittunternehmer verantwortlich bleibt (…vgl. auch BSG, Urt. v. 11. Februar 1988 - 7 RAr 5/86 , BB 1988, 1184).

    Dabei ist die tatsächliche Durchführung für die Ermittlung des Vertragstyps maßgebend, wenn sich die schriftliche Vereinbarung und ihre tatsächliche Durchführung widersprechen (…vgl. BAG, Urt. v. 15. Juni 1983, a.a.O.; Urt. v. 14. Juni 1984, a.a.O.;… Urt. v. 14. August 1985, a.a.O.).

  • BAG, 23.11.1988 - 7 AZR 34/88

    Vermutung der Arbeitsvermittlung durch den Entleiher bei Übersteigen der …

    Diese Auslegung des Art. 1 § 13 AÜG entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 29, 7, 13 [BAG 10.02.1977 - 2 ABR 80/76] = AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG, zu II 2b der Gründe; BAG Urteil vom 14. Juni 1984 - 2 AZR 215/83 -, zu B IV 2b der Gründe = EzAÜG Bd. 2 Nr. 154; Urteil vom 25. Juni 1986 - 5 AZR 493/86 -, zu II 1 der Gründe, unveröffentlicht; Urteil vom 5. Mai 1988 - 2 AZR 795/87 -, zu III 2f der Gründe, EzA § 1 AÜG Nr. 1; Urteil vom 18. Februar 1988 - 2 AZR 583/87 -, zu III 2c der Gründe, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
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