Rechtsprechung
| BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 222/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung - Vorliegen eines wichtigen Kündigungsgrundes - Vorwurf des Diebstahls von Bitumen-Bahnen - Zweifel an dem Vorliegen der Entwendungsabsicht - Pflicht zur nochmaligen Verehmung eines Zeugen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 02.12.1988 - 2 Ca 509/88
- LAG Baden-Württemberg, 19.10.1989 - 13 Sa 43/89
- BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 222/90
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BAG, 26.09.1989 - 3 AZR 375/89
Berufungsverfahren: erneute Zeugenvernehmung - Ermessen des Berufungsgerichts
Auszug aus BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 222/90
Geht es dagegen nur darum, ob der Inhalt der protokollierten Aussage (objektiv) für die Beweisfrage ergiebig ist oder nicht, kann der zweitinstanzliche Richter grundsätzlich die Aussage ohne nochmalige Vernehmung anders beurteilen (vgl. BAG Urteil vom 26. September 1989 - 3 AZR 375/89 - AP Nr. 3 zu § 398 ZPO; BGH Urteil vom 8. Januar 1985 - VI ZR 96/83 - VersR 1985, 341, 347 f., zu B II 2 der Gründe; jeweils m.w.N.).Es ist nicht auszuschließen, daß seine Beweiswürdigung anders ausgefallen wäre, wenn es die Glaubwürdigkeit des Zeugen aufgrund einer eigenen Vernehmung beurteilt hätte (vgl. BAG Urteil vom 26. September 1989, a.a.O.).
- BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83
Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches
Auszug aus BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 222/90
Der Diebstahl von Waren gleich welchen Wertes ist ein zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund geeigneter Umstand (Senatsurteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung). - BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85
Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats
Auszug aus BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 222/90
Der Arbeitgeber muß die Kündigung deshalb zumindest hilfsweise auf den Verdacht stützen, wenn er sie gerichtlich unter diesem Gesichtspunkt beurteilt wissen will (BAG Urteil vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu II 1 b und c, aa der Gründe).
- BGH, 08.01.1985 - VI ZR 96/83
Erneute Vernehmung des Zeugen durch das Berufungsgericht
Auszug aus BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 222/90
Geht es dagegen nur darum, ob der Inhalt der protokollierten Aussage (objektiv) für die Beweisfrage ergiebig ist oder nicht, kann der zweitinstanzliche Richter grundsätzlich die Aussage ohne nochmalige Vernehmung anders beurteilen (vgl. BAG Urteil vom 26. September 1989 - 3 AZR 375/89 - AP Nr. 3 zu § 398 ZPO; BGH Urteil vom 8. Januar 1985 - VI ZR 96/83 - VersR 1985, 341, 347 f., zu B II 2 der Gründe; jeweils m.w.N.). - BAG, 06.11.1956 - 3 AZR 42/55
Arbeitsgerichtsverfahren: Ablösung der Dienst- und Disziplinarordnung der …
Auszug aus BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 222/90
Der Diebstahl von Waren gleich welchen Wertes ist ein zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund geeigneter Umstand (Senatsurteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung). - BAG, 18.02.1972 - 5 AZR 5/72
Revisionsschrift - Anabe des Landesarbeitsgerichts - Revisionsfrist
Auszug aus BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 222/90
Das reicht für die Zulässigkeit der Revision aus (vgl. BAG Beschluß vom 18. Februar 1972 - 5 AZR 5/72 - AP Nr. 3 zu § 553 ZPO).
- ArbG Berlin, 12.07.2013 - 28 Ca 3420/13
Unwirksame Verdachtskündigung einer Kassiererin - fehlerhafte vorherige Anhörung …
dazu statt vieler schon BAG 4, 10.1990 - 2 AZR 222/90 - n.v. ("Juris") [B.III.2 a. - "Juris"-Rn. 51]: "Der Verdacht einer strafbaren Handlung ist gegenüber dem Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Tat begangen, ein eigenständiger Kündigungsgrund, der im Tatvorwurf nicht zwangsläufig enthalten ist"; 25.11.2010 - 2 AZR 801/09 - AP § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung Nr. 48 = EzA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 9 = PersR 2011, 268 [B.I.1.- "Juris"-Rn. 16]: "Ein solcher Verdacht stellt gegenüber dem Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Tat begangen, einen eigenständigen Kündigungsgrund dar".S. dazu statt vieler schon BAG 4, 10.1990 - 2 AZR 222/90 - n.v. ("Juris") [B.III.2 a. - "Juris"-Rn. 51]: "Der Verdacht einer strafbaren Handlung ist gegenüber dem Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Tat begangen, ein eigenständiger Kündigungsgrund, der im Tatvorwurf nicht zwangsläufig enthalten ist"; 25.11.2010 - 2 AZR 801/09 - AP § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung Nr. 48 = EzA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 9 = PersR 2011, 268 [B.I.1.
122) S. dazu statt vieler schon BAG 4, 10.1990 - 2 AZR 222/90 - n.v. ("Juris") [B.III.2 a. - "Juris"-Rn. 51]: "Der Verdacht einer strafbaren Handlung ist gegenüber dem Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Tat begangen, ein eigenständiger Kündigungsgrund, der im Tatvorwurf nicht zwangsläufig enthalten ist"; 25.11.2010 - 2 AZR 801/09 - AP § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung Nr. 48 = EzA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 9 = PersR 2011, 268 [B.I.1.
- LAG Hessen, 09.07.2021 - 14 Sa 10/21
Verhaltensbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers ohne ordnungsgemäße Anhörung des …
Da der Verdacht einer strafbaren Handlung gegenüber dem Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Tat begangen, ein eigenständiger Kündigungsgrund ist, der im Tatvorwurf nicht zwangsläufig enthalten ist, darf das Gericht die Kündigung nicht nach den Grundsätzen der Verdachtskündigung behandeln, wenn sich der Arbeitgeber im Prozess nicht zumindest vorsorglich auch auf diesen Tatbestand beruft (BAG 4. Oktober 1990 - 2 AZR 222/90 - Juris;… KR-Fischermeier § 626 BGB Rz. 230) .Wie dargelegt, ist der Verdacht einer strafbaren Handlung gegenüber dem Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Tat begangen, ein eigenständiger Kündigungsgrund, der im Tatvorwurf nicht zwangsläufig enthalten ist (BAG 4. Oktober 1990 - 2 AZR 222/90 - Juris;… KR-Fischermeier § 626 BGB Rz. 230) .
- LAG Hessen, 06.11.2015 - 14 Sa 364/13
Eine Abmahnung, die Vorwürfe enthält, die im Kern und hinsichtlich der Art und …
Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann dagegen unterbleiben, wenn sich das Rechtsmittelgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, noch das Erinnerungsvermögen, noch die Wahrheitsliebe, noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit einer Zeugenaussage betreffen (BHG 19. Juni 1991 - VIII ZR 116/90 - NJW 1991, 3285; BAG 4. Oktober 1990 - 2 AZR 222/90 - Juris).Geht es demgegenüber nur darum, ob der Inhalt der protokollierten Aussage objektiv für die Beweisfrage ergiebig ist oder nicht, kann der zweitinstanzliche Richter prinzipiell die Aussage anders beurteilen, als die erste Instanz, ohne den Zeugen nochmals hören zu müssen (BAG 26. September 1989 - 3 AZR 375/89 - AP Nr. 3 zu § 389 ZPO; BGH 8. Januar 1985 - VI ZR 96/83 - VersR 1985, 341; BAG 4. Oktober 1990 - 2 AZR 222/90 - Juris).
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