Rechtsprechung
| BAG, 12.12.1985 - 2 AZR 246/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kündigung wegen des unberechtigten Bezuges von Fernauslösung - Voraussetzungen einer fristgerechte Kündigung - Tarifliche Ausgleichszahlungen bei einer berufsbedingten doppelten Haushaltsführung - Tatsächlicher Wohnort eines Arbeitnehmers - Voraussetzung der sozialen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 03.08.1983 - 1 Ca 268/82
- LAG Hessen, 30.11.1984 - 13 Sa 1534/83
- BAG, 12.12.1985 - 2 AZR 246/85
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75
Arbeiter/Angestellte
Auszug aus BAG, 12.12.1985 - 2 AZR 246/85
Denn der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. November 1982, BVerfGE 62, 256 = AP Nr. 16 zu § 622 BGB gebe keine zwingende Veranlassung, an der vorerst weiteren Anwendbarkeit des § 622 Abs. 2 BGB und der hier einschlägigen tariflichen Bestimmung des Manteltarifvertrages für Nordrhein-Westfalen, wonach für Arbeiter die für die Länge der Kündigungsfrist relevante Dauer der Betriebszugehörigkeit erst nach der Vollendung des 35. Lebensjahres beginne, zu zweifeln.Die hier maßgebenden tariflichen Vorschriften des § 13 Ziff. 9 MTV entsprechen wörtlich und sachlich dem durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. November 1982 (BVerfGE 62, 256) für verfassungswidrig erklärten § 622 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BGB.
- BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 12.12.1985 - 2 AZR 246/85
Diese so umschriebene Begriffsbestimmung des "Hauptwohnsitzes" ist jedoch nicht eindeutig und bedarf der Auslegung (zu den Grundsätzen der Tarifauslegung vgl. BAG 18, 278; BAG Urteil vom 30. September 1971 - 5 AZR 123/71 - AP Nr. 121 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung = EzA § 1 TVG Auslegung Nr. 14;… Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rz 397 ff.). - BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 573/82
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung
Auszug aus BAG, 12.12.1985 - 2 AZR 246/85
Dieser Auffassung des Landesarbeitsgerichts kann jedoch nicht ohne weiteres gefolgt werden, obwohl es sich bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffes handelt, die vom Revisionsgericht nur in beschränktem Umfange überprüft werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAG 45, 146, 151).
- BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 242/65
Methoden der Tarifvertragsauslegung - Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
Auszug aus BAG, 12.12.1985 - 2 AZR 246/85
Diese so umschriebene Begriffsbestimmung des "Hauptwohnsitzes" ist jedoch nicht eindeutig und bedarf der Auslegung (zu den Grundsätzen der Tarifauslegung vgl. BAG 18, 278; BAG Urteil vom 30. September 1971 - 5 AZR 123/71 - AP Nr. 121 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung = EzA § 1 TVG Auslegung Nr. 14;… Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rz 397 ff.). - BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 193/63
Vollstreckbarkeit von Urteilen
Auszug aus BAG, 12.12.1985 - 2 AZR 246/85
Unter diesen Umständen verblieb für die Festsetzung eines Auflösungszeitpunktes des Arbeitsverhältnisses kein Raum, so daß das Landesarbeitsgericht den im ersten Rechtszug anhängig verbliebenen Teil des Rechtsstreits an sich ziehen durfte (BGHZ 42, 340, 358; RGZ 171, 129, 131). - BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 865/93
Begriff des "Anlernens mit zusätzlichen Erfahrungen"
Auszug aus BAG, 12.12.1985 - 2 AZR 246/85
Diese so umschriebene Begriffsbestimmung des "Hauptwohnsitzes" ist jedoch nicht eindeutig und bedarf der Auslegung (zu den Grundsätzen der Tarifauslegung vgl. BAG 18, 278; BAG Urteil vom 30. September 1971 - 5 AZR 123/71 - AP Nr. 121 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung = EzA § 1 TVG Auslegung Nr. 14;… Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rz 397 ff.). - BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 403/83
Beiderseitige Tarifgebundenheit der Parteien - Wirksamkeit einer …
Auszug aus BAG, 12.12.1985 - 2 AZR 246/85
Das Landesarbeitsgericht wird, gleichgültig ob es zu dem Ergebnis kommt, die Kündigung sei sozial gerechtfertigt oder annimmt, das Arbeitsverhältnis sei im Anschluß an die sozialwidrige Kündigung unter Zuerkennung einer Sozialabfindung aufzulösen, gleichwohl nicht durcherkennen können, sondern entsprechend den vom Senat im Beschluß vom 28. Februar 1985 (- 2 AZR 403/83 - DB 1986, 758 = NZA 1986, 255, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) aufgestellten Grundsätzen verfahren müssen. - BGH, 25.01.1977 - VI ZR 166/74
Ersatzfähigkeit von Verfolgungsschäden
Auszug aus BAG, 12.12.1985 - 2 AZR 246/85
Das Landesarbeitsgericht hat, davon ausgehend, daß über die soziale Rechtfertigung der Kündigung, die Auflösung des Arbeitsverhältnisses und die Höhe der Abfindung nur einheitlich entschieden werden könne, das vom Arbeitsgericht erlassene Teilurteil wegen Fehlens der Voraussetzungen des § 301 Abs. 1 ZPO als unzulässig angesehen und deshalb den im ersten Rechtszug anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits an sich gezogen und darüber gemäß § 540 ZPO mit entschieden (BGH Urteil vom 19. November 1959 - VII ZR 93/59 - NJW 1960, 339; BGH Urteil vom 25. Januar 1977 - VI ZR 166/74 - VersR 1977, 430;… Zöller, ZPO, 14. Aufl., § 301 Rz 12 m. w. N.). - BGH, 19.11.1959 - VII ZR 93/59
Auszug aus BAG, 12.12.1985 - 2 AZR 246/85
Das Landesarbeitsgericht hat, davon ausgehend, daß über die soziale Rechtfertigung der Kündigung, die Auflösung des Arbeitsverhältnisses und die Höhe der Abfindung nur einheitlich entschieden werden könne, das vom Arbeitsgericht erlassene Teilurteil wegen Fehlens der Voraussetzungen des § 301 Abs. 1 ZPO als unzulässig angesehen und deshalb den im ersten Rechtszug anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits an sich gezogen und darüber gemäß § 540 ZPO mit entschieden (BGH Urteil vom 19. November 1959 - VII ZR 93/59 - NJW 1960, 339; BGH Urteil vom 25. Januar 1977 - VI ZR 166/74 - VersR 1977, 430;… Zöller, ZPO, 14. Aufl., § 301 Rz 12 m. w. N.). - BAG, 30.09.1971 - 5 AZR 123/71
Auslegung von Tarifnormen
Auszug aus BAG, 12.12.1985 - 2 AZR 246/85
Diese so umschriebene Begriffsbestimmung des "Hauptwohnsitzes" ist jedoch nicht eindeutig und bedarf der Auslegung (zu den Grundsätzen der Tarifauslegung vgl. BAG 18, 278; BAG Urteil vom 30. September 1971 - 5 AZR 123/71 - AP Nr. 121 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung = EzA § 1 TVG Auslegung Nr. 14;… Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rz 397 ff.). - BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 4/84
Tariflicher Anspruch auf Fernauslösung - Berechnung der Entfernung bei Bestehen …
- BAG, 13.05.1974 - 5 AZR 374/73
Montagestammarbeiter - Fernauslösung - Unterkunft am Montageort
- RG, 07.06.1943 - II 34/43
1. Darf das Berufungsgericht ein Anerkenntnisurteil erlassen, wenn der Beklagte …
- BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 316/05
Tarifvertragliche Residenzpflicht eines Hausmeisters
Dementsprechend hat der Senat bereits am 26. Juni 1985 für eine Tarifnorm, die auf "die am ordnungsbehördlich gemeldeten Hauptwohnsitz bestehende Wohnung" Bezug nahm, entschieden, dass auch bei einer solchen Bezugnahme der Wohnsitz im Sinne von § 7 BGB maßgeblich ist (- 4 AZR 4/84 - AP TVG § 1 Auslösung Nr. 14 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 19; zust. BAG 12. Dezember 1985 - 2 AZR 246/85 -, zu B IV 2 a der Gründe).
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