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Rechtsprechung
   BAG, 20.03.1958 - 2 AZR 247/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1354
BAG, 20.03.1958 - 2 AZR 247/55 (https://dejure.org/1958,1354)
BAG, Entscheidung vom 20.03.1958 - 2 AZR 247/55 (https://dejure.org/1958,1354)
BAG, Entscheidung vom 20. März 1958 - 2 AZR 247/55 (https://dejure.org/1958,1354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tatrichter - Beweiswürdigung - Vorbringen der Parteien - Rechtsinstitut der Funktionsnachfolge - Vertrauenstatbestand - Kontinuität der Ordnungsfunktionen - Öffentliche Verwaltung - Erscheinungsformen des staatlichen Lebens - Übertragung eines Betriebes

Papierfundstellen

  • BB 1958, 948
  • DB 1958, 899
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 17.10.1957 - 2 AZR 65/55
    Auszug aus BAG, 20.03.1958 - 2 AZR 247/55
    Las Bechtsinstitut der Funktionsnachfolge findet seine innere Rechtfertigung aus dem besonderen Vertrauens tatbestand, der durch die Kontinuität der.Ordnungs funktionen geschaffen wird, die von der öffentlichen Verwaltung und ihnen inhaltlich gleichstehenden Er scheinungsformen des staatlichen Lebens ausgehen (Bestätigung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 17.Io.1957 - 2 AZR 65/55 -)« Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben, wenn ein eingetragener Verein yor 1945 berufsständische Aufgaben wahrnahm, die nach 1945 von einem anderen eingetragenen Verein wahrgenommen werden.

    für Nawiasky 1956, So 9 /34/> wohl auch Däubler HJW 1954, So 5 /So 7 zu l'ußnote 17.7" weitere Nachweise hei Steinbömer, Punktionsnachfolge, 1957, So 47 ff«, 54 ff.)« Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 17" Oktober 1957 - 2 AZR 65/55 - unter Hinweis auf die gegenteilige Ansicht des OLG Stutt gart, HJW 1954, So 277 Nr. 11 und die dortige zustimmende -Anm. von Heinhardt, ; ausgeführt hat, findet das Hechtsinsti tut der Punktionsnachfolge seine innere Hechtfertigung aus dem Gesichtspunkt des besonderen Vertrauenstatbestandes, der durch die Kontinuität der Ordnungsfunktionen geschaffen wird, die von der öffentlichen Verwaltung und ihnen inhaltlich gleichstehenden Ersehe! nungsformen des staatlichen Lebens ausgeheno Von einer solchen kontinuierlichen Ordnungsfunktion zwischen dem RDD und dem Beklagten kann aber deshalb nicht die Rede sein, weil jedenfalls dem Beklagten in seinem jetzigen Aufgabenbereich keine andere Punktion zukommt als die, wie sie im Rahmen der nach Art. 9 Abs. 1 GG grundgesetzlich gewährleisteten Vereinigungsfreiheit jede Vereinigung von Dentisten, solange es solche gab, für sich in Anspruch nehmen konnte.

  • BGH, 31.01.1955 - II ZR 234/53

    Haftung für Verbindlichkeiten Preußens

    Auszug aus BAG, 20.03.1958 - 2 AZR 247/55
    b) Dem Klageanspruch kann aber auch nicht aus dem Gesichtspunkt der Funktionsnachfolge entsprochen werden" Dem stehen zwei entscheidende Gesichtspunkte entgegen" Der erste ist der, daß die herrschende Meinung das Institut der Funktionsnachfolge auf den eigentlichen Bereich der öffentlichen Verwaltung beschränkt (BGHZ 16, 184 488, 189/5Scheuner, Festschrift V.
  • BGH, 14.07.1952 - III ZR 37/51

    Amtshaftung für Viehbeschlagnahme

    Auszug aus BAG, 20.03.1958 - 2 AZR 247/55
    Als weiteres Hindernis für eine Anwendung des Gesichtspunktes der Punktionsnachfolge im vorliegenden Pall ergibt sich, daß dieses Institut auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung von der herrschenden Meinung nur dann für anwendbar erklärt worden ist, wenn der alte Punktionsträger entweder völlig weggefallen oder handlungsunfähig geworden ist (BGHZ 2., .2o9. £212/; 7, 75 /88/| 8, 169 ß & o / i Reinhardt HJW 1952, 441 /442/)° Pas ist nicht der Pall, da der RDD auch nach der Aufhebung der gegen ihn ursprünglich verhängten Sperrmaßnahmen weiter besteht, und zwar auch während des über sein Vermögen eröffneten Konkursverfahrens, c) Auch aus dem von dem Kläger angeführten Gesichtspunkt der Betriebsnachfolge kann dem Klageanspruch durch das Revisionsgericht nicht entsprochen werden.
  • BAG, 13.07.1994 - 4 AZR 699/93

    Wirksamkeit eines DDR-Tarifvertrages - Sozialvereinbarung

    Der Aufgabenübergang führt zum Übergang der Arbeitsverhältnisse, soweit die Mitarbeiter mit den Aufgaben befaßt waren (offengelassen von BAG Urteil vom 18. Februar 1976 - 5 AZR 616/74 - AP Nr. 1 zu Saarland UniversitätsG; vgl. im übrigen zur Funktionsnachfolge BAG Urteile vom 17. Oktober 1957 - 2 AZR 65/55 -, vom 20. März 1958 - 2 AZR 247/55 -, vom 27. Januar 1961 - 5 AZR 187/60 - AP Nr. 1, 2, 3 zu § 419 BGB Funktionsnachfolge).
  • BAG, 25.10.1983 - 3 AZR 406/81
    wegen aus, weil das Rechtsinstitut der Funktionsnachfolge im öffentlichen Recht entwickelt worden ist und seine vorbehaltlose Anwendung auf dem Gebiet des Privatrechts überwiegend abgelehnt wird (…vgl. statt vieler BAG 5, 331, 335, 336 = APf aaO, zu II 2 b der Gründe} ferner BGHZ 16, 184, 188 f.j BAG, Urteil vom 20. März 1 9 5 8 - 2 AZR 247/55 - AP Nr. 2 zu § 419 BGB Funktionsnachfolge, zu 4 b der Gründe;… Wolff/Baehof, Verwaltungsrecht 1, 9. Aufl., § 41 IV c).

    c) Letzlich scheitert jedoch eine Haftung der Beklagten daran, daß es an der für eine Funktionsnachfolge erforderlichen Kontinuität fehlt, d.h. an einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang der Funktion, hier: Aufgaben des Luftverkehrs wahrzunehmen (…zur Kontinuität, BAG 5, 331, 337 = AP Nr. 1, aaO, zu II 2 c der Gründe; BAG, Urteil vom 20. März 1958 - 2 AZR 147/55 - AP Nr. 2 zu § 419 BGB Funktionsnachfolge, zu 4 b der Gründe; BAG…, Urteil vom 27. Januar 1961 - 5 AZR 187/60 - AP Nr. 3, aaO, zu 4 der Gründe; BGHZ 8, 169, 179; 13, 265, 303; 16, 184, 189; Rein hardt, NJW 1952, 441, 443 sowie in Anm. zu BAG AP Nr. 1 zu § 419 BGB Funktionsnachfolge, a.E.).

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