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Rechtsprechung
   BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,244
BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88 (https://dejure.org/1988,244)
BAG, Entscheidung vom 10.06.1988 - 2 AZR 25/88 (https://dejure.org/1988,244)
BAG, Entscheidung vom 10. Juni 1988 - 2 AZR 25/88 (https://dejure.org/1988,244)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fristlose Kündigung - Ausschlußfrist - Berufung - Unechtes Versäumnisurteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 733
  • NZA 1989, 105
  • BB 1989, 1062
  • BB 1989, 75
  • DB 1989, 282
  • JR 1989, 264
 
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Wird zitiert von ... (77)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 06.07.1972 - 2 AZR 386/71

    Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist des § 626 II BGB - Fristbeginn

    Auszug aus BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88
    Eine Regelfrist gilt, anders als für die Anhörung des Kündigungsgegners, für die Durchführung der übrigen Ermittlungen nicht (im Anschluß an BAGE 24 S. 341 = DB 1972 S. 2119 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).

    Solange der Kündigungsberechtigte die zur Aufklärung des Sachverhalts nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen durchführt, insbesondere dem Kündigungsgegner Gelegenheit zur Stellungnahme gibt, kann die Ausschlußfrist nicht beginnen; die Anhörung ist in der Regel geeignet, den Fristlauf zu hemmen (st. Rspr. des BAG; vgl. BAGE 24 S. 341 = DB 1972 S. 2119 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist zu I 4, 5 und II. 2; Urteil vom 12.2.1973 -- 2 AZR 116/72, = DB 1973 S. 1258 = AP Nr. 6 zu § 626 BGB Ausschlußfrist zu 2 a).

    Sie ist nur solange gehemmt, wie der Kündigungsberechtigte aus verständigen Gründen mit der gebotenen Eile noch Ermittlungen anstellt, die ihm eine umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhalts verschaffen sollen (BAGE 24 S. 341 = DB 1972 S. 2119).

    d) Diese Grundsätze gelten nicht nur im Bereich der Verdachtskündigung, für die sie zunächst aufgestellt worden sind (vgl. BAGE 24 S. 341 = DB 1972 S. 2119; BAGE 24 S. 99 = DB 1972 S. 1246 = AP Nr. 2 zu § 626 BGB Ausschlußfrist zu 3), sondern auch für Kündigungen, die auf einen Tatvorwurf gestützt sind, sofern der Kündigungssachverhalt zunächst noch weiterer Aufklärung bedarf.

    Der erkennende Senat hat diese Frist bisher ausdrücklich nur auf die als Teil der Sachaufklärung durchgeführte Anhörung des Kündigungsgegners bezogen (BAGE 24 S. 341 = DB 1972 S. 2119;… Urteil vom 12.2.1973, a.a.O. zu 2c).

  • BAG, 12.02.1973 - 2 AZR 116/72

    Wirksamkeit einer Kündigung ohne Ausspruch der für die Kündigung maßgebenden …

    Auszug aus BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88
    Solange der Kündigungsberechtigte die zur Aufklärung des Sachverhalts nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen durchführt, insbesondere dem Kündigungsgegner Gelegenheit zur Stellungnahme gibt, kann die Ausschlußfrist nicht beginnen; die Anhörung ist in der Regel geeignet, den Fristlauf zu hemmen (st. Rspr. des BAG; vgl. BAGE 24 S. 341 = DB 1972 S. 2119 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist zu I 4, 5 und II. 2; Urteil vom 12.2.1973 -- 2 AZR 116/72, = DB 1973 S. 1258 = AP Nr. 6 zu § 626 BGB Ausschlußfrist zu 2 a).

    Der Senat hat deshalb in diesem wie in dem Urteil vom 12.2.1973 (a.a.O. zu 2c) gefordert, der Kündigungsgegner müsse innerhalb einer kurz bemessenen Frist angehört werden, die regelmäßig nicht länger als eine Woche sein dürfe.

    Bei dem Sachverhalt, der dem Urteil vom 12.2.1973 (a.a.O.) zugrundelag, war diese Frist um fünf Tage überschritten.

    Der erkennende Senat hat diese Frist bisher ausdrücklich nur auf die als Teil der Sachaufklärung durchgeführte Anhörung des Kündigungsgegners bezogen (BAGE 24 S. 341 = DB 1972 S. 2119; Urteil vom 12.2.1973, a.a.O. zu 2c).

    Umstände, die einer Anhörung innerhalb dieses Zeitraumes entgegenstehen, wie Rücksichtnahme auf persönliche Verhältnisse des Arbeitnehmers oder Verhinderung der mit der Ermittlung betrauten Personen (vgl. Senatsurteil vom 12.2.1973, a.a.O. zu 2c), stellen Ausnahmen dar.

  • BAG, 27.01.1972 - 2 AZR 157/71

    Ausschlußfrist - Verdacht strafbarer Handlung - Verdachtskündigung - Zulässigkeit …

    Auszug aus BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88
    Andererseits soll die zeitliche Begrenzung aber nicht zu hektischer Eile bei der Kündigung antreiben oder den Kündigungsberechtigten veranlassen, ohne genügende Vorprüfung voreilig zu kündigen (BAGE 24 S. 99 = DB 1972 S. 1246 = AP Nr. 2 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; zu BAG-Urteil vom 11.3.1976 -- 2 AZR 29/75, DB 1976 S. 1338 = AP Nr. 9 zu § 626 BGB Ausschlußfrist zu 2c).

    d) Diese Grundsätze gelten nicht nur im Bereich der Verdachtskündigung, für die sie zunächst aufgestellt worden sind (vgl. BAGE 24 S. 341 = DB 1972 S. 2119; BAGE 24 S. 99 = DB 1972 S. 1246 = AP Nr. 2 zu § 626 BGB Ausschlußfrist zu 3), sondern auch für Kündigungen, die auf einen Tatvorwurf gestützt sind, sofern der Kündigungssachverhalt zunächst noch weiterer Aufklärung bedarf.

  • BAG, 11.03.1976 - 2 AZR 29/75

    Ausschlußfrist - Strafbares Verhalten des Arbeitnehmers - Außerordentliche …

    Auszug aus BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88
    Andererseits soll die zeitliche Begrenzung aber nicht zu hektischer Eile bei der Kündigung antreiben oder den Kündigungsberechtigten veranlassen, ohne genügende Vorprüfung voreilig zu kündigen (BAGE 24 S. 99 = DB 1972 S. 1246 = AP Nr. 2 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; zu BAG-Urteil vom 11.3.1976 -- 2 AZR 29/75, DB 1976 S. 1338 = AP Nr. 9 zu § 626 BGB Ausschlußfrist zu 2c).
  • BGH, 06.06.1986 - V ZR 96/85

    Entscheidung über die Ablehnung eines Versäumnisurteils im Revisionsverfahren bei …

    Auszug aus BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88
    2 Erachtet das Berufungsgericht bei Säumnis des Berufungsbeklagten den bestrittenen Sachvortrag des Berufungsklägers zu Unrecht für unschlüssig und weist deshalb die Berufung durch Endurteil (unechtes Versäumnisurteil) zurück, so muß das Revisionsgericht den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverweisen (im Anschluß an RGZ 108 S. 257 und BGH NJW 1986 S. 3085).
  • RG, 20.11.1923 - VII 702/22

    Wie ist in der Revisionsinstanz zu verfahren, wenn das Berufungsgericht, einen …

    Auszug aus BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88
    2 Erachtet das Berufungsgericht bei Säumnis des Berufungsbeklagten den bestrittenen Sachvortrag des Berufungsklägers zu Unrecht für unschlüssig und weist deshalb die Berufung durch Endurteil (unechtes Versäumnisurteil) zurück, so muß das Revisionsgericht den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverweisen (im Anschluß an RGZ 108 S. 257 und BGH NJW 1986 S. 3085).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - 5 Sa 657/15

    Beweisverwertungsverbot bei Kündigung wegen exzessiver Nutzung des dienstlichen …

    Während des Laufes dieser Frist ist der Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB gehemmt (BAG v. 10.06.1988 - 2 AZR 25/88).
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am …

    Bei ihnen ist fallbezogen zu beurteilen, ob sie hinreichend zügig betrieben wurden (BAG 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - zu II 1 der Gründe, BAGE 73, 42; 10. Juni 1988 - 2 AZR 25/88 - zu III 3 c der Gründe).
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

    b) Zu berücksichtigen ist auch, dass die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB innerhalb begrenzter Zeit für den betroffenen Arbeitnehmer Klarheit darüber schaffen soll, ob ein Sachverhalt zum Anlass für eine außerordentliche Kündigung genommen wird (Senat 10. Juni 1988 - 2 AZR 25/88 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 27 = EzA BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 2; 21. April 2005 - 2 AZR 255/04 - AP SGB IX § 91 Nr. 4 = EzA SGB IX § 91 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen;… KR-Fischermeier 7. Aufl. § 626 BGB Rn. 312;… APS/Dörner 2. Aufl. § 626 BGB Rn. 116;… ErfK/Müller-Glöge 6. Aufl. BGB § 626 Nr. 246).

    Die Frist darf im Allgemeinen nicht mehr als eine Woche betragen (Senat 10. Juni 1988 - 2 AZR 25/88 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 27 = EzA BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 2; 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - BAGE 73, 42;… Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 841).

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