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Rechtsprechung
   BAG, 30.04.1992 - 2 AZR 26/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,10417
BAG, 30.04.1992 - 2 AZR 26/92 (https://dejure.org/1992,10417)
BAG, Entscheidung vom 30.04.1992 - 2 AZR 26/92 (https://dejure.org/1992,10417)
BAG, Entscheidung vom 30. April 1992 - 2 AZR 26/92 (https://dejure.org/1992,10417)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses des Leiters der Innenverwaltung einer Handwerkskammer auf Antrag der Arbeitgeberin nach sozial ungerechtfertigter Kündigung - Auslegung von Beschlüssen des Handwerkskammervorstandes über die Erweiterung von Vertretungsbefugnissen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 16.05.1984 - 7 AZR 280/82

    Verhaltensbedingte Kündigung - Gleichbehandlung - Eigentumsgarantie - …

    Auszug aus BAG, 30.04.1992 - 2 AZR 26/92
    Der Arbeitgeber muß nur darlegen, welche der zur Kündigung vorgetragenen Tatsachen auch für den Auflösungsantrag herangezogen werden und aus welchem Grunde diese einer weiteren gedeihlichen Zusammenarbeit entgegenstehen sollen (Senatsurteil vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG, zu B II 2 der Gründe; BAGE 46, 42 = AP Nr. 12 zu § 9 KSchG 1969, zu I 5 b aa der Gründe, insoweit dort nicht abgedruckt; Senatsurteil vom 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP Nr. 18 zu § 9 KSchG 1969, zu B II 1 der Gründe).

    Allgemeine Redewendungen etwa des Inhalts, die Vertrauensgrundlage sei weggefallen oder ein unüberbrückbares Zerwürfnis sei eingetreten, genügen nicht (vgl. BAGE 46, 42 = AP, a.a.O.;… sowie Senatsurteil vom 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP, a.a.O.).

    Das Tatsachengericht darf ferner nur Auflösungsgründe verwerten, die vom darlegungsbelasteten Arbeitgeber vorgetragen worden sind (BAGE 46, 42 = AP, a.a.O., zu I 5 b bb der Gründe).

  • BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 294/86

    Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses - Meinungsfreihiet am Arbeitsplatz - …

    Auszug aus BAG, 30.04.1992 - 2 AZR 26/92
    Der Arbeitgeber muß nur darlegen, welche der zur Kündigung vorgetragenen Tatsachen auch für den Auflösungsantrag herangezogen werden und aus welchem Grunde diese einer weiteren gedeihlichen Zusammenarbeit entgegenstehen sollen (Senatsurteil vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG, zu B II 2 der Gründe; BAGE 46, 42 = AP Nr. 12 zu § 9 KSchG 1969, zu I 5 b aa der Gründe, insoweit dort nicht abgedruckt; Senatsurteil vom 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP Nr. 18 zu § 9 KSchG 1969, zu B II 1 der Gründe).

    Allgemeine Redewendungen etwa des Inhalts, die Vertrauensgrundlage sei weggefallen oder ein unüberbrückbares Zerwürfnis sei eingetreten, genügen nicht (…vgl. BAGE 46, 42 = AP, a.a.O.; sowie Senatsurteil vom 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP, a.a.O.).

  • BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 524/81

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses - Anspruch eines Arbeitnehmers auf …

    Auszug aus BAG, 30.04.1992 - 2 AZR 26/92
    Der Arbeitgeber muß nur darlegen, welche der zur Kündigung vorgetragenen Tatsachen auch für den Auflösungsantrag herangezogen werden und aus welchem Grunde diese einer weiteren gedeihlichen Zusammenarbeit entgegenstehen sollen (Senatsurteil vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG, zu B II 2 der Gründe; BAGE 46, 42 = AP Nr. 12 zu § 9 KSchG 1969, zu I 5 b aa der Gründe, insoweit dort nicht abgedruckt; Senatsurteil vom 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP Nr. 18 zu § 9 KSchG 1969, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 09.10.1979 - 6 AZR 1059/77

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Kündigung - Sozialwidrigkeit - …

    Auszug aus BAG, 30.04.1992 - 2 AZR 26/92
    Der Arbeitgeber kann die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nur beantragen, wenn die Kündigung lediglich nach § 1 KSchG sozialwidrig, nicht aber dann, wenn sie bereits aus anderen Gründen unwirksam ist (BAGE 32, 122 = AP Nr. 4 zu § 9 KSchG 1969).
  • BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 21/81

    Kündigung - Auflösungsantrag - Verzugslohn

    Auszug aus BAG, 30.04.1992 - 2 AZR 26/92
    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen für den Auflösungsantrag verkannt und bei der Prüfung der vorgetragenen Auflösungsgründe alle wesentlichen Umstände vollständig und widerspruchsfrei gewürdigt hat (Senatsurteil vom 25. November 1982 - 2 AZR 21/81 - AP Nr. 10 zu § 9 KSchG 1969, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 335/90
    Auszug aus BAG, 30.04.1992 - 2 AZR 26/92
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts hat der Senat durch Urteil vom 28. Februar 1991 - 2 AZR 335/90 - (nicht veröffentlicht) zurückgewiesen, soweit es die fristlose Kündigung der Beklagten vom 9. Dezember 1988 für unwirksam angesehen hat.
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    b) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erwarten ist, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (vgl. schon BAG 29. März 1960 - 3 AZR 568/58 - BAGE 9, 131; 30. September 1976 - 2 AZR 402/75 - BAGE 28, 196;… 25. November 1982 aaO; 30. April 1992 - 2 AZR 26/92 - RzK I 11 a Nr. 20).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 598/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Streichung einer Hierarchieebene - leitender …

    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist derjenige der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht (BAG 30. September 1976 - 2 AZR 402/75 - BAGE 28, 196; 30. April 1992 - 2 AZR 26/92 - nv.).
  • LAG Hamm, 21.12.2007 - 4 Sa 1892/06

    Leiharbeitnehmer; betriebsbedingte Kündigung; freier Arbeitsplatz; …

    Es dürfen nur solche Auflösungsgründe verwertet werden, die vom darlegungsbelasteten Arbeitgeber vorgetragen worden sind (BAG, Urteil vom 30.04.1992 - 2 AZR 26/92 - juris).
  • LAG Hessen, 16.09.2013 - 7 Sa 1419/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit - Auflösung des …

    Rn. 45 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erwarten ist, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (vgl. schon BAG 29. März 1960 - 3 AZR 568/58 - BAGE 9, 131; 30. September 1976 - 2 AZR 402/75 - BAGE 28, 196;… 25. November 1982 aaO; 30. April 1992 - 2 AZR 26/92 - RzK I 11 a Nr. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1996 - 4 S 2427/95

    (Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes - formlose Bekanntgabe; Verwirkung der Rüge …

    Die Revision des Klägers war erfolglos (BAG, Urteil v. 30.4.1992 - 2 AZR 26/92 -).
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