Rechtsprechung
| BAG, 20.06.1958 - 2 AZR 271/55 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erstattungsansprüche gegen Arbeitgeber - Rechtsweg vor Arbeitsgerichten - Zessionsbereich - Kündigungsentschädigungen
Verfahrensgang
- ArbG Wesel, 07.10.1954 - 1 Ca 544/54
- LAG Düsseldorf, 15.04.1955 - 4 Sa 149/54
- BAG, 20.06.1958 - 2 AZR 271/55
Papierfundstellen
- BB 1958, 916
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BSG, 12.07.1955 - 7 RAr 36/54
Rechtliche Qualifikation einer Abfindung nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses …
Auszug aus BAG, 20.06.1958 - 2 AZR 271/55
Soweit Bulla in Anm. zu AP Nr. 3 zu § 7 KSchG anläßlich der Besprechung des den gegenteiligen Standpunkt einnehmenden und bereits erwähnten Urteils des Bundessozialgerichts vom 12. Juli 1955 - 7 RAr 36/54 - zu bedenken gibt, es wäre mißlich, wenn das Bundesarbeitsgericht den Wirkungsbereich des § 113 AVAVG (a.P.) hinsichtlich der Kündigungsentschädigungen anders beurteilen würde als das Bundessozialgericht, so kann auch diese von Rechtssicherheitsgedanken getragene Erwägung den Senat nicht überzeugen. - BSG, 12.07.1955 - 7 RAr 12/55
Streit um Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung - Wirtschaftliche Gleichstellung …
Auszug aus BAG, 20.06.1958 - 2 AZR 271/55
§ 7 KSchG und in zwei weiteren Entscheidungen vom 12.Juli 1955 - 7 RAr 12/55 - BSG 1, 144 ff. - und vom 27" Januar 1956 - 7 RAr 81/56 - BSG 2, 164 ff. = AP Nr. 4 zu § 7 KSchG unter ausführlicher Auseinandersetzung mit gegenteiligen Ansichten ebenfalls auf den Standpunkt gestellt, Kündigungsentschädigungen würden durch § 113 Abs. 2 AVAVG (a.F.) er faßt. - LAG Düsseldorf, 15.04.1955 - 4 Sa 149/54
Auszug aus BAG, 20.06.1958 - 2 AZR 271/55
hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts gemäß § 128 Abs. 2 ZPO in der Sitzung vom 19. Juni 1958 durch den Senatspräsidenten Dr.Müller, die Bundesrichter Dr.Stumpf und Dr.Schröder sowie die Bundesarbeitsrichter Dr.Jüttner und Breach für liecht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Ur teil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf, 4 .Kammer, vom 15« April 1955 - 4 Sa 149/54 - aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 7. Oktober 1954 - 1 Ca 544/54 - zurück gewiesen .
- BFH, 09.05.1995 - IV B 97/94
Möglichkeit der Bildung von Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem …
Insbesondere sind die Urteile in BFHE 59, 311, BStBl III 1954, 330 und in BFHE 61, 370, BStBl III 1955, 343 nicht bereits deshalb zu überprüfen, weil Abfindungen i. S. des § 9 KSchG nach der von der Klägerin aufgeführten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) weder Arbeitsentgelt, noch Ersatz für entgangenes Arbeitsentgelt, noch vertraglichen oder deliktischen Schadensersatz, sondern einen Ausgleich für die durch den Arbeitsplatzverlust verursachte Beeinträchtigung des sozialen Besitzstandes darstellen (BAG-Urteile vom 20. Juni 1958 2 AZR 271/55, Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts -- Arbeitsrechtliche Praxis -- AP -- Nr. 1 zu § 113 AVAVG -- a. F. --; vom 15. Dezember 1960 2 AZR 79/59, AP Nr. 21 zu § 3 KSchG; vom 22. April 1971 2 AZR 205/70, AP Nr. 24 zu § 7 KSchG;… Hueck/von Hoyningen-Huene, Kündigungsschutzgesetz, § 10 Rdnr. 21 m. w. N.). - BAG, 06.11.1958 - 2 AZR 354/55
Kündigung - Kündigungsschutz - Massenentlassungen - Berufung auf Unwirksamkeit
Insoweit kann zur näheren Begründung auf das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des erkennen den Senats vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 271/55 - mit den darin enthaltenen eingehenden Begründungen und Nachweisen verwiesen werden.Wie der Senat in dem bereits erwähnten Urteil vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 271/55 - ausgeführt hat, sind seit 1931 Rechtsprechung und Rechtslehre übereinstimmend durch weg davon ausgegangen, daß der in § 113 AVAVG Abs. 2 (a.F.) geregelte Erstattungsanspruch auf einer cessio legis von Ansprüchen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber beruht und daß wegen des privatrechtlichen Charakters des Erstattungsanspruchs deshalb der Rechtsweg vor den Arbeitsgerichten auch nach geschehenem Rechtsübergang auf den Träger der Arbeitslosenversicherung bestehen bleibe (§ 2 Abs. 2 ArbGG 1926 bzw. § 2 Abs. 4 ArbGG 1953).
Dann würde sich nämlich ergeben, daß für Berlin Erstattungsansprüche nach § 113 Abs. 2 AVAVG (a.F.) zudem übrigens nur vorübergehend bis zum Inkrafttreten des § 96 AVAVG 1956, in die Sozialgerichtsbarkeit verwiesen worden wären, obwohl in allen anderen deutschen Ländern, wie in dem Ur teil des Senates vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 271/55 - ein gehend belegt ist, für Erstattungsansprüche nach § 113 Abs. 2 AVAVG (a.B.) die Arbeitsgerichte zuständig waren und nach § 96 Abs. 2 AVAVG 1956 zuständig sind.
- BAG, 12.06.1997 - 9 AZB 5/97
Rechtsweg für Prätendentenstreit bei hinterlegter Abfindung
Nach einhelliger Auffassung bleibt die bürgerlich-rechtliche Rechtsnatur des übergehenden Anspruches davon unberührt, daß die Bundesanstalt für Arbeit Rechtsnachfolger wird (vgl. BAG Urteil vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 271/55 - AP Nr. 1 zu § 113 AVAVG;… vgl. Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG 2. Aufl., § 3 Rz 7).
- BAG, 23.10.1959 - 2 AZR 181/56
Kündigung - Kündigungsschutz - Massenentlassungen - Berufung auf Unwirksamkeit
2., Daß für den von der Klägerin gemäß § 113 AVAVG 1929 verfolgten Erstattungsanspruch für den hier in Betracht kommenden Zeitraum jedenfalls für Berlin der Rechtsweg vor den Arbeitsgerichten gegeben ist, hat der Senat in der soeben erwähnten Entscheidung vom 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - AP Nr. 1 zu § 15 KSchG - ebenfalls ausgesprochen, worauf verwiesen wird (vgl. auch die Urteile des Zweiten 4 Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 20" Juni 1958 - 2 AZR 271/55 und 2 AZR 197/56 - AP Nr. 1 und Nr. 5 zu § 113 AVAVG (a.F.) - und vom 13c Dezember 1958 - 2 AZR 557/55- AP Nr. 2 zu § 15 KSchG).Denn wie der Senat in seinen Urteilen vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 271/55 und 2 AZR 197/56 - AP Nr. 1 und Nr. 5 zu § 113 AVAVG (a.F.) - und in seinen Urteilen vom 6.November 1958 - 2 AZR 354/55 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG - und vom 13c Dezember 1958 - 2 AZR 557/55 - AP Nr. 2 zu § 15 KSchG - mit ausführlicher und hiermit in Bezug genommener Begründung dargelegt hat, setzt ein Erstattungsanspruch der Klägerin nach § 113 AVAVG (a.F.) voraus, daß vom Arbeitsamt nach näherer Maßgabe des AVAVG Leistungen an einen "Arbeits losen" gewährt werden, der noch Bezüge aus seinem Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber zu fordern hat und der daher gemäß § 113 Abs. 1 AVAVG (a.F.) keine Leistungen erhalten soll.
- BAG, 13.12.1958 - 2 AZR 557/55
Kündigung - Kündigungsschutz - Massenentlassungen - Berufung auf Unwirksamkeit
Hierzu hat der erkennende Senat in den Urteilen vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 271/55 und 2 AZR 197/56 - s&wie auch in dem Urteil vom 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - bereits ausgeführt, daß Erstattungsansprüche der Bundesanstalt gegen Arbeitgeber gemäß § 113 Abs. 2 AVAVG (a.E.) auf einer gesetzlichen Zession der entsprechenden Arbeitnehmeransprüche beruhen u n ddaß des halb gemäß § 2 Abs. 4 ArbGG auch für die Klagen der Bundesanstalt gegen den Arbeitgeber der Rechtsweg vor den Arbeitsgerichten gegeben ist.Insoweit wird insbesondere auf die nähere Begründung der Urteils des Zweiten Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 271/55 - verwiesen.
- BAG, 20.06.1958 - 2 AZR 197/56
Arbeitslos - Arbeitsvertragliche Beziehungen - Ablehnung seiner Arbeit - …
Hierzu hat der erkennende Senat in dem Urteil vom 4-9! Juni 1958 - 2 AZR 271/55 - ausgeführt, daß Erstattungsansprüche der Bundesanstalt gegen Arbeitgeber gemäß § 113 Abs. 2 AVA.VG (a.F.) auf einer gesetzlichen Zession der entsprechenden Arbeitnehmeransprüche beruhen und daß deshalb gemäß § 2 Abs. 4 6.
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