Rechtsprechung
| BAG, 22.06.1994 - 2 AZR 276/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Revision gegen ein landesarbeitsgerichtliches Urteil - Zulässigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Zulässigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 14.05.1993 - 2 Ca 478/93
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.1994 - 8 Sa 953/93
- BAG, 22.06.1994 - 2 AZR 276/94
Papierfundstellen
- NZA 1994, 1151
- BB 1994, 1644
- DB 1994, 2555
- DB 1994, 2556
- JR 1995, 220
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BAG, 10.12.1986 - 4 AZR 384/86
Rechtsmittelbelehrung - Anfechtbarkeit - Anfechtung eines Urteils - …
Auszug aus BAG, 22.06.1994 - 2 AZR 276/94
Auch gegen ein zweites Versäumnisurteil eines Landesarbeitsgerichts ist deshalb keine zulassungsfreie Revision entsprechend §§ 566, 513 Abs. 2 Satz 2 ZPO statthaft (im Anschluß an BAG Urteil vom 10. Dezember 1986 - 4 AZR 384/86 - BAGE 53, 396 = AP Nr. 3 zu § 566 ZPO).§ 72 Abs. 1 ArbGG regelt insoweit abschließend, unter welchen Voraussetzungen gegen ein landesarbeitsgerichtliches Urteil Revision eingelegt werden kann (vgl. BAG Urteil vom 10. Dezember 1986 - 4 AZR 384/86 - BAGE 53, 396 = AP Nr. 3 zu § 566 ZPO, m.w.N.; ferner Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 72 Rz 4;… Michels-Holl in Festschrift zum 100jährigen Bestehen des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes S. 357, 358).
Wie bereits der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 4. April 1989 - 5 AZB 9/88 - BAGE 61, 237 = AP Nr. 13 zu § 64 ArbGG 1979) für die gleichartige Problematik im Berufungsverfahren und in Auseinandersetzung mit den gegenteiligen Auffassungen im arbeitsrechtlichen Schrifttum - einschließlich der von der Klägerin zitierten Anmerkung von Walchshöfer zum Urteil des BAG in AP Nr. 3 zu § 566 ZPO - dargelegt hat, spricht der Verlauf der Gesetzgebung dafür, daß der Gesetzgeber von einer Übernahme der mit § 513 Abs. 2 Satz 2 ZPO angestrebten Erleichterung einer Rechtsmitteleinlegung in das Arbeitsgerichtsgesetz bewußt abgesehen hat.
- BAG, 04.04.1989 - 5 AZB 9/88
Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren - Statthaftigkeit der …
Auszug aus BAG, 22.06.1994 - 2 AZR 276/94
Wie bereits der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 4. April 1989 - 5 AZB 9/88 - BAGE 61, 237 = AP Nr. 13 zu § 64 ArbGG 1979) für die gleichartige Problematik im Berufungsverfahren und in Auseinandersetzung mit den gegenteiligen Auffassungen im arbeitsrechtlichen Schrifttum - einschließlich der von der Klägerin zitierten Anmerkung von Walchshöfer zum Urteil des BAG in AP Nr. 3 zu § 566 ZPO - dargelegt hat, spricht der Verlauf der Gesetzgebung dafür, daß der Gesetzgeber von einer Übernahme der mit § 513 Abs. 2 Satz 2 ZPO angestrebten Erleichterung einer Rechtsmitteleinlegung in das Arbeitsgerichtsgesetz bewußt abgesehen hat.
- BGH, 03.03.2008 - II ZR 251/06
Zulässigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verlegung eines …
Die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, denen zufolge die Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil des Berufungsgerichts nur nach Zulassung statthaft ist (BAGE 53, 396; NZA 2007, 944; NZA 2004, 871; DB 1994, 2556), stehen dieser Auslegung von § 565 ZPO nicht entgegen. - BAG, 20.03.2025 - 6 AZR 301/24
Unstatthaftes Rechtsmittel - Umdeutung - unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - …
Rn. 7 1. Nach § 72 Abs. 1 ArbGG findet die Revision nur statt, wenn sie im Urteil des Landesarbeitsgerichts oder durch Beschluss des Bundesarbeitsgerichts nach § 72a Abs. 5 Satz 2 ArbGG zugelassen worden ist (…vgl. zB BAG 28. Mai 2020 - 8 AZR 169/19 - Rn. 11 f.; 22. Juni 1994 - 2 AZR 276/94 - zu II der Gründe mwN; 18. Juli 1986 - 2 AZR 206/86 - zu II 1 der Gründe). - BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 314/03
Unstatthaftigkeit einer nicht zugelassenen Revision
Dem entsprechend gelte auch § 547 ZPO (aF) im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht (vgl. BAG 22. Juni 1994 - 2 AZR 276/94 - AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 24 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 16; 12. Dezember 1991 - 8 AZR 43/91 - nv.; 10. Dezember 1986 - 4 AZR 384/86 - BAGE 53, 396).
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