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| BAG, 10.03.1965 - 2 AZR 32/65 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Divergenz - Nebeneinander stehende Begründungen - Abweichung zu beiden - Alternativbegründungen - Haupterwägung - Hilfserwägung
Papierfundstellen
- NJW 1965, 1455 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BAG, 30.01.1963 - 2 AZR 319/62
Handlungsgehilfe - Handelsgewerbe - Handelsvertreter - Kündigung
Auszug aus BAG, 10.03.1965 - 2 AZR 32/65
Die beiden Vorwürfe gegen die Beklagte stehen somit in Verhältnis von Haupt- und Hilfserwägung" In einem solchen Fall beruht das Urteil nicht allein auf einer der beiden Begründungen" Liegt eine Abweichung nur zu einer Begründung vor, so bleibt doch die andere Begründung für den Urteilsausspruch bestehen, und das Urteil beruht dann nicht auf der Abweichung" Deshalb setzt eine Divergenz bei zwei nebenoinanderstchondnn Begründungen eine Abweichung hinsichtlich beider voraus" Das gilt sowohl dann, wenn das Urteil in einer alternativen Weise auf zwei Begründungen gestützt ist (vgl" BAG AP Nr" 50 zu § 72 ArbGG), als auch, wenn die beiden Begründungen wie hier im Verhältnis von Haupt- und Hilfserwägung stehen" Die Revision hat hier eine Abweichung hinsichtlich der Hilfserwägung, also soweit sich das angefochtcne Urteil auf die von der Beklagten unterlassene Aufklärung des Klägers stützt, nicht geltend gemacht" Dann kommt es aber auf die behauptete Abweichung hinsichtlich der Häupterwägung, die Beklagte habe den an den Kläger gezahlten Prämion lohn unrichtig berechnet, nicht an" Auf die hierzu angezogenen Urteile des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14" Juli 1964 - 5 Sa 94/'6p - und des Bundesarbeitsgerichts (AP Nr" 1, 5 zu § 56 BetrVG Akkord; AP Nr" 3 zu § 56 BetrVG Entlohnung; BB 64, 805; AP Nr" 6 zu § 1 KSchG; AP Nr" 1 zu § 611 BGB Konkurrenzklauccl; AP Nr" 8 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; BAG 14, 72; AP Nr" 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt; AP Nr" 5, 6 zu § 4 TVG Übertarifl" Lohn u" Tariflohnerhöhung; AP Nr" 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß = AR-Blattci Arbcitsgerichtsbar- 4. - BAG, 18.03.1964 - 1 ABR 10/63
Rechtsschutzinteresse im Beschlußverfahren - Vorgang in Vergangenheit - Vorgang …
Auszug aus BAG, 10.03.1965 - 2 AZR 32/65
Die beiden Vorwürfe gegen die Beklagte stehen somit in Verhältnis von Haupt- und Hilfserwägung" In einem solchen Fall beruht das Urteil nicht allein auf einer der beiden Begründungen" Liegt eine Abweichung nur zu einer Begründung vor, so bleibt doch die andere Begründung für den Urteilsausspruch bestehen, und das Urteil beruht dann nicht auf der Abweichung" Deshalb setzt eine Divergenz bei zwei nebenoinanderstchondnn Begründungen eine Abweichung hinsichtlich beider voraus" Das gilt sowohl dann, wenn das Urteil in einer alternativen Weise auf zwei Begründungen gestützt ist (vgl" BAG AP Nr" 50 zu § 72 ArbGG), als auch, wenn die beiden Begründungen wie hier im Verhältnis von Haupt- und Hilfserwägung stehen" Die Revision hat hier eine Abweichung hinsichtlich der Hilfserwägung, also soweit sich das angefochtcne Urteil auf die von der Beklagten unterlassene Aufklärung des Klägers stützt, nicht geltend gemacht" Dann kommt es aber auf die behauptete Abweichung hinsichtlich der Häupterwägung, die Beklagte habe den an den Kläger gezahlten Prämion lohn unrichtig berechnet, nicht an" Auf die hierzu angezogenen Urteile des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14" Juli 1964 - 5 Sa 94/'6p - und des Bundesarbeitsgerichts (AP Nr" 1, 5 zu § 56 BetrVG Akkord; AP Nr" 3 zu § 56 BetrVG Entlohnung; BB 64, 805; AP Nr" 6 zu § 1 KSchG; AP Nr" 1 zu § 611 BGB Konkurrenzklauccl; AP Nr" 8 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; BAG 14, 72; AP Nr" 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt; AP Nr" 5, 6 zu § 4 TVG Übertarifl" Lohn u" Tariflohnerhöhung; AP Nr" 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß = AR-Blattci Arbcitsgerichtsbar- 4. - BAG, 06.04.1957 - 2 AZR 19/55
Berufungsbegründung - Gründe der Anfechtung
Auszug aus BAG, 10.03.1965 - 2 AZR 32/65
Das angefochtenc Urteil sagt weder etwas dazu, inwieweit die Berufungcbegriindung die Gründe der Anfechtung anzuführen hat (AP Nr. 4 zu § 519 ZPO), noch enthält es Ausführun gen über den Sinn und die Voraussetzungen des § 139 ZPO (AP Nr. 1 zu § 139 ZPO).
- BFH, 22.07.1977 - III B 34/74
Die Aufhebung der Vollziehung ist auch bei "freiwilliger" Zahlung der Steuer …
Nach ständiger Rechtsprechung auch der anderen Gerichtszweige, der sich der erkennende Senat anschließt, ist eine Rechtsauffassung nicht entscheidungserheblich, wenn das Ergebnis noch durch eine weitere vom Gericht herangezogene Begründung getragen wird, selbst wenn es sich dabei um eine Hilfserwägung handelt (Beschluß des BAG vom 10. März 1965 2 AZR 32/65, Arbeitsrechtliche Praxis Nr. 27 zu § 72 Arbeitsgerichtsgesetz 1953 - Divergenzrevision - Beschluß des BGH vom 11. Dezember 1956 V B Lw 43/56, Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs Nr. 18 zu § 24 LwVG; Beschluß des BSG vom 19. Juni 1975 12 BJ 24/75, MDR 1975, 964; vgl. auch BFH-Beschluß vom 2. Mai 1974 IV B 3/74, BFHE 112, 337, BStBl II 1974, 524; Entscheidungen des BVerwG vom 8. August 1973 IV B 13/73, HFR 1973, 593, und vom 3. Juli 1973 IV B 92/73, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 132 VwGO, Nr. 109;… weitere Nachweise bei Hanack, Der Ausgleich divergierender Entscheidungen in der oberen Gerichtsbarkeit, Hamburg 1962, S. 245, Fußnoten 12 und 13;… Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, München 1971, Rdnr. 124 und 125).
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