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| BAG, 02.06.1966 - 2 AZR 322/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gehaltsabtretungsverbot - Lohnabtretungsverbot
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 22.10.1964 - 6 Ca 59/64
- LAG Niedersachsen, 07.05.1965 - 2 Sa 612/64
- BAG, 02.06.1966 - 2 AZR 322/65
Papierfundstellen
- NJW 1966, 1727
- DB 1966, 1237
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BAG, 24.02.1961 - 1 AZR 165/59
Rentenversicherung - Kur - Gehaltsfortzahlungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 02.06.1966 - 2 AZR 322/65
Hat aber der Zessionär dem Lohnempfänger diese Barmittel bereits vorschußweise zur Verfügung gestellt und ihn damit in die Lage versetzt, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, so bestehen nach Sinn und Zweck der diese Abtretung einschränkenden Bestimmungen des § 400 BGB und der §§ 850 ff, ZPO keine Bedenken gegen die Zulässigkeit der Abtretung (BAG 11, 12 = AP Nr, 22 zu § 63 HGB; AP Nr, 29 zu § 63 HGB), Diese Gesichtspunkte gelten auch für § 399 BGB, Es würde über den Sinn und Zweck der Vorschrift hinausgehen, wenn man die Abtretung nicht in den Fällen zulassen würde, in denen der Zessionär praktisch nur vorschußweise, bevor die endgültige Zahlungspflicht dos Arbeitgebers feststeht, gezahlt hat.
- LAG Niedersachsen, 16.06.2014 - 13 Sa 1327/13
AGB-Kontrolle; Betriebsvereinbarung; Lohnabtretungsverbot; Sittenwidrigkeit; …
Rn. 58 (1) Zu dem für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit maßgeblichen Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts ist die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung (vgl. BAG, Urteil vom 20.12.1957 - 1 AZR 237/56 - AP Nr. 1 zu § 399 BGB; Urteil vom 05.06.1960 - 1 AZR 509/57 - AP Nr. 4 zu § 399 BGB, Urteil vom 02.06.1966 - 2 AZR 322/65 - AP Nr. 8 zu § 399 BGB; LAG Tübingen, Urteil vom 18.04.1967 - 7 Sa 8/67 - DB 1967, 1094; LAG Berlin, Urteil vom 25.06.1979 - 9 Sa 10/79 - EzA § 399 BGB Nr. 4; LAG Hamm, Urteil vom 05.10.1989 - 4 Sa 700/89 - LAGE § 399 BGB Nr. 2) trotz Kritik in der Literatur von der grundsätzlichen Wirksamkeit von Lohnabtretungsverboten ausgegangen. - BAG, 09.11.1993 - 9 AZR 9/92
Freistellung nach dem AWbG - Jedermannzugänglichkeit
Es ist bereits fraglich, ob das vertragliche Abtretungsverbot nach § 399 BGB gegenüber der IG Druck und Papier, die der Klägerin einen Teil der Forderungen ausgeglichen und für den weiteren Betrag eine Zahlungszusage gegeben hatte, unwirksam ist, wie die Vorinstanzen angenommen haben (vgl. dazu BAG, Urteil vom 2. Juni 1966 - 2 AZR 322/65 - AP Nr. 8 zu § 399 BGB; BAGE 64, 6, 10, m. w. N. aus der Rechtsprechung des BGH und des BAG). - BAG, 06.12.1983 - 3 AZR 154/80
Übergangsgeld und tarifliche Ausschlußfrist
Ansprüche auf Geldleistungen eines Sozialleistungsträgers können nur dann übertragen werden, wenn die Abtretung lediglich der Sicherung von Ansprüchen auf Rückzahlung dient (BAG Urteil vom 2. Juni 1966 - 2 AZR 322/65 - AP Nr. 8 zu § 399 BGB ra. zust. Anrn. v. Baumgärtel und weit. Nachw.). - LAG Hamm, 05.10.1989 - 4 Sa 700/89
Betriebsvereinbarung; Gehaltsabtretungsverbot; Abtretungsverbot
Die Gesichtspunkte, die die Rechtsprechung veranlaßt haben, im Wege der teleologischen Reduktion das Abtretungsverbot des § 400 BGB einzuschränken, können im Rahmen des § 399 BGB nicht herangezogen werden, weil die Schutzbereiche der beiden Vorschriften wesentlich voneinander abweichen (anders BAG Urteil vom 2.6.1966, 2 AZR 322/65 = AP Nr. 8 zu § 399 BGB).
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