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Rechtsprechung
   BAG, 24.08.1955 - 2 AZR 361/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,507
BAG, 24.08.1955 - 2 AZR 361/55 (https://dejure.org/1955,507)
BAG, Entscheidung vom 24.08.1955 - 2 AZR 361/55 (https://dejure.org/1955,507)
BAG, Entscheidung vom 24. August 1955 - 2 AZR 361/55 (https://dejure.org/1955,507)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fristlose Entlassung - Divergenz - Strafbare Handlungen - Verdacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 626; GewO § 123 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3
    Arbeitsverhältnis: Kündigung nach § 123 GewO

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 12.05.1955 - 2 AZR 77/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Ablauf der Revisionsbegründungsfrist bei gestelltem …

    Auszug aus BAG, 24.08.1955 - 2 AZR 361/55
    Die Entscheidung des Buhdesarbeitsgerichts vom 12 0Mai 1955 - 2 AZR 77/53 - (AP N r d zu § 626 BGB) erstreckt sich erkennbar nur auf den Fall., daß allgemein die fristlose Entlassung eines Arbeitnehmers aus wich tigem Grunde ausgesprochen wird Sie begründet daher keine Divergenz zu der Entscheidung eines Landesarbeits gerichts, nach der in dem besonderen Pall des § 123 Abs. 1 Ziffo 3 GewO'die fristlose Entlassung nur aus gesprochen werden kann, wenn sich der-Arbeitnehmer nach weisbar einer der dort aufgezählten strafbaren Handlungen schuldig gemacht hat" In den Fällen des § 123 Ziffo2 GewO selbst genügt ein bloßer Verdacht zur Vornahme einer fristlosen Entlassung nicht, sondern die strafbare Hand lung muß nachgewiesen sein« .

    Die Entncheidung weiche von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12 .Mai 1955 - 2 AZR 77/53 - (AP Ir. 1 zu § 626 BGB)ab, wonach der Verdacht einer strafbaren Handlung einen wichtigen Grund für die"fristlose Entlassung bilden könne.

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