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Rechtsprechung
   BAG, 19.10.1961 - 2 AZR 457/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,301
BAG, 19.10.1961 - 2 AZR 457/60 (https://dejure.org/1961,301)
BAG, Entscheidung vom 19.10.1961 - 2 AZR 457/60 (https://dejure.org/1961,301)
BAG, Entscheidung vom 19. Oktober 1961 - 2 AZR 457/60 (https://dejure.org/1961,301)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes - Arbeitsvertrag - Irrtümlich Einstufung - Änderungskündigung - Dringendes betriebliches Interesse - Bundesgrenzschutz - Verwalter eines Kraftfahrzeuggerätelagers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1962, 136
  • DB 1962, 103
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 28.11.1956 - GS 3/56

    Arbeitsverhältnis: Grundsätze des Großen Senats zur betriebsbedingten Kündigung

    Auszug aus BAG, 19.10.1961 - 2 AZR 457/60
    tu unrecht beruft sich die Revision demgegenüber auf die Entscheidung des Großen Senats vom 28" November 1j56 (BAG 3, 245 = AP Nr, 20 zu § 1 KSchG), Diese Entscheidung bezieht sich nicht auf die hier au entscheiden de Kroge, ob der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes einem Arbeitnehmer kündigen darf, um dessen Bezahlung dem Tarif onzupassen, sondern sie beschränkt sich auf die ganz anaere Drage, ob und inwieweit die Einsparung von Stellen im Haushaltsplan Entlassungen rechtfertigen kann" Ein Recktss&tz des Inhalts, wie er anscheinend der Revision vorschwebt, daß übertarifliche Löhne, die nicht einmal durch Haushaitsgesetz abgebaut werden können, erst recht nickt durch Anderungskündigung gemindert werden dürfen, ist in der Entscheidung des Großen Senats nicht enthalten, 3 Die Anderungskündigung ist freilich nur dann sozial gerechtfertigt, wenn das dringende betriebliche Interesse der Beklagten, das Gehalt des Klägers dem Tarif anzu pass er , die Kündigung auch bedingt, d.h. wenn es dem Interesse des Klägers an der Beibehaltung der bisherigen Eozänlung standhält" Denn zum Tatbestand des § 1 Abs. 2 KSchG genört eine umfassende Interessenabwägung (BAG 1, 117), Das gilt auch im Palle einer Änderungskündigung, ..n einer solchen Interessenabwägung hat es das Landesarbeitsgericht aber fehlen lassen" Es wird, sofern es n: eh den folgenden Ausführungen noch darauf ankommt, ins besondere noch klären müssen, wieviel Gehalt der Kläger durch die Kera'bstufung verliert, wie sehr sein Lebensstand dadurch gemindert werden würde, ob er im berechtigten Vertrauen auf die Weiterzahlung seines bisherigen Gehalts bereits Verpflichtungen eingegangen ist, und ob die durch eine 1 4.}.
  • BAG, 20.10.1954 - 1 AZR 193/54

    Kündigung: personenbedingte Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus BAG, 19.10.1961 - 2 AZR 457/60
    tu unrecht beruft sich die Revision demgegenüber auf die Entscheidung des Großen Senats vom 28" November 1j56 (BAG 3, 245 = AP Nr, 20 zu § 1 KSchG), Diese Entscheidung bezieht sich nicht auf die hier au entscheiden de Kroge, ob der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes einem Arbeitnehmer kündigen darf, um dessen Bezahlung dem Tarif onzupassen, sondern sie beschränkt sich auf die ganz anaere Drage, ob und inwieweit die Einsparung von Stellen im Haushaltsplan Entlassungen rechtfertigen kann" Ein Recktss&tz des Inhalts, wie er anscheinend der Revision vorschwebt, daß übertarifliche Löhne, die nicht einmal durch Haushaitsgesetz abgebaut werden können, erst recht nickt durch Anderungskündigung gemindert werden dürfen, ist in der Entscheidung des Großen Senats nicht enthalten, 3 Die Anderungskündigung ist freilich nur dann sozial gerechtfertigt, wenn das dringende betriebliche Interesse der Beklagten, das Gehalt des Klägers dem Tarif anzu pass er , die Kündigung auch bedingt, d.h. wenn es dem Interesse des Klägers an der Beibehaltung der bisherigen Eozänlung standhält" Denn zum Tatbestand des § 1 Abs. 2 KSchG genört eine umfassende Interessenabwägung (BAG 1, 117), Das gilt auch im Palle einer Änderungskündigung, ..n einer solchen Interessenabwägung hat es das Landesarbeitsgericht aber fehlen lassen" Es wird, sofern es n: eh den folgenden Ausführungen noch darauf ankommt, ins besondere noch klären müssen, wieviel Gehalt der Kläger durch die Kera'bstufung verliert, wie sehr sein Lebensstand dadurch gemindert werden würde, ob er im berechtigten Vertrauen auf die Weiterzahlung seines bisherigen Gehalts bereits Verpflichtungen eingegangen ist, und ob die durch eine 1 4.}.
  • BAG, 26.02.1957 - 3 AZR 278/54
    Auszug aus BAG, 19.10.1961 - 2 AZR 457/60
    Daß kein Az'beitgeber ohne besonderen Grund übertarifliche Vergütungen zahlt und der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes außerdem gehalten ist, mit Haushaltsmitteln sparsam zu wirtschaften (vgl. BAG 4, 1 /?/), braucht dabei nicht einmal er wogen zu werden.
  • BAG, 02.04.1958 - 4 AZR 443/55

    Partner eines Arbeitsvertrages - Vergütung für bestimmte Leistung - Tarifordnung …

    Auszug aus BAG, 19.10.1961 - 2 AZR 457/60
    Eher ließe sich zu Gunsten der Beklagten auf das Urteil des Vierten Senats vorn 2" April 1958 (BAG 6, 59) verweisen, in dem ausgeführt rntv da;i die irrige Rechtsansicht der Parteien, nach einer Tarifordnung stehe dem Arbeitnehmer eine bestimmte zusätzliche Vergütung zu, trotz wiederholter Zahlung dieser Zu lage keine vertragliche Verpflichtung begründe" Das hatder Vierre Senat jedoch nur für eine außerhalb des Ver- +ragsgefüges stehende Sonderzulage ausgesprochen" Bas läßt sich jedoch auf Gehalt und Lohn als das wesentliche Vertrugseleiaent nicht übertragen" Wesentliche Vertragselemente, wie das der zugewiesenen Tätigkeit und das des auf sie entfallenden Entgeltes, kann der Arbeitgeber, 77ie das Bundesarbeitsgericht wiederholt ausgesprochen hat, nicht einseitig, d"h" nicht ohne .-."Änderungskündigung zum Nachteil des Arbeitnehmers verändern (vgl" AP Nr, 3ü, 68, 69, 73 zu § 3 TO" A).
  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher …

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann jedenfalls die irrtümliche Eingruppierung eines einzelnen Arbeitnehmers in eine zu hohe Vergütungsgruppe der für den öffentlichen Dienst geltenden Vergütungsordnung an sich zu einem dringenden betrieblichen Erfordernis für eine Rückgruppierung in die tariflich richtige Vergütungsgruppe führen und damit geeignet sein, eine vom Arbeitgeber mit diesem Ziel ausgesprochene Änderungskündigung sozial zu rechtfertigen (Urteile vom 19. Oktober 1961 - 2 AZR 457/60 - AP Nr. 13 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe sowie vom 27. Mai 1981 - 2 AZR 69/79 - nicht veröffentlicht, zu B III 2 der Gründe).

    Geht es um die tarifwidrige Höhergruppierung einer größeren Gruppe von Arbeitnehmern, so gewinnt folgende Erwägung Bedeutung, auf die der Senat in den bisherigen Entscheidungen noch nicht tragend abgestellt hat: Der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes muß mit Haushaltsmitteln sparsam wirtschaften und darf schon deshalb grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung zahlen (Senatsurteil vom 19. Oktober 1961, aaO; Preis, HAS § 19 F Rz 27, 75).

  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95

    Korrigierende Rückgruppierung - Änderungskündigung

    Sie führt zu einem dringenden betrieblichen Erfordernis für eine Rückgruppierung in die tariflich richtige Vergütungsgruppe und ist damit geeignet, eine vom Arbeitgeber mit diesem Ziel ausgesprochene Änderungskündigung sozial zu rechtfertigen (BAG Urteile vom 19. Oktober 1961 - 2 AZR 457/60 - AP Nr. 13 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe sowie vom 27. Mai 1981 - 2 AZR 69/79 - n.v., zu B III 2 der Gründe).
  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79

    Änderungskündigung und Gleichbehandlung

    Der Streitfall erfordert keine Stellungnahme des Senats zu der Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber eine irrtümlich zu hoch erfolgte Eingruppierung mittels Änderungskündigung dem Tarifrecht anpassen kann (vgl. dazu BAG vom 19. Oktober 1961 - 2 AZR 457/60 - AP Nr. 13 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; BAG vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 - AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT , BAG vom 27. Mai 1981 - 2 AZR 69/79 - [unveröffentlicht]).
  • LAG Bremen, 26.01.1990 - 4 Sa 147/89

    Rückgruppierung eines Mechanikers der Schule Technische Truppe; Zulässigkeit der …

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  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 579/90
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann jedenfalls die irrtümliche Eingruppierung eines einzelnen Arbeitnehmers in eine zu hohe Vergütungsgruppe der für den öffentlichen Dienst geltenden Vergütungsordnung zu einem dringenden betrieblichen Erfordernis für eine Rückgruppierung in die tariflich richtige Vergütungsgruppe führen und damit geeignet sein, eine vom Arbeitgeber mit diesem Ziel ausgesprochene Änderungskündigung sozial zu rechtfertigen (Urteile vom 19. Oktober 1961 - 2 AZR 457/60 - AP Nr. 13 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe sowie vom 27. Mai 1981 - 2 AZR 69/79 - nicht veröffentlicht, zu B III 2 der Gründe).

    b) Geht es um die tarifwidrige Höhergruppierung einer größeren Gruppe von Arbeitnehmern, so gewinnt folgende Erwägung Bedeutung, auf die der Senat in den bisherigen Entscheidungen noch nicht tragend abgestellt hat: Der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes muß mit Haushaltsmitteln sparsam wirtschaften und darf schon deshalb grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung zahlen (Senatsurteil vom 19. Oktober 1961, a.a.O.; Preis, HAS § 19 F Rz 27, 75).

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 591/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher …

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann jedenfalls die irrtümliche Eingruppierung eines einzelnen Arbeitnehmers in eine zu hohe Vergütungsgruppe der für den öffentlichen Dienst geltenden Vergütungsordnung zu einem dringenden betrieblichen Erfordernis für eine Rückgruppierung in die tariflich richtige Vergütungsgruppe führen und damit geeignet sein, eine vom Arbeitgeber mit diesem Ziel ausgesprochene Änderungskündigung sozial zu rechtfertigen (Urteile vom 19. Oktober 1961 - 2 AZR 457/60 - AP Nr. 13 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe sowie vom 27. Mai 1981 - 2 AZR 69/79 - nicht veröffentlicht, zu B III 2 der Gründe).

    Geht es um die tarifwidrige Höhergruppierung einer größeren Gruppe von Arbeitnehmern, so gewinnt folgende Erwägung an Bedeutung, auf die der Senat in den bisherigen Entscheidungen noch nicht tragend abgestellt hat: Der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes muß mit Haushaltsmitteln sparsam wirtschaften und darf schon deshalb grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung zahlen (Senatsurteil vom 19. Oktober 1961, aaO; Preis, HAS, § 19 F Rz 27, 75).

  • BAG, 13.10.1982 - 7 AZR 428/80

    Änderungskündigung; Strengere Voraussetzungen

    Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Oktober 1961 - 2 AZR 457/60 - (AP Nr. 13 zu § 1 KSchG Betriebs bedingte Kündigung) hat ein Arbeitgeber, der alle seine Arbeitnehmer grundsätzlich nach Tarif bezahlen will, ein dringendes betriebliches Interesse, eine imbewußt und zu Unrecht erfolgte Höhergruppierung auf das tarifgerechte Maß zurückzuführen.

    Die Revision beruft sich aber zu Unrecht auf diese Entscheidung, die durch das nicht veröffentlichte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Mai 1981 - 2 AZR 69/79 - bestätigt worden ist, da, wie unter II aufgezeigt, die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 60 Abs. 2 MTB II und die Anforderungen an die soziale Rechtfertigung einer Änderungskündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sich nicht decken, so daß die in der Entscheidung vom 19. Oktober 1961, aaO, aufgestellten Grundsätze auch nicht auf den Streitfall angewandt werden können.

  • BAG, 21.04.1982 - 4 AZR 671/79

    Änderungskündigung

    Dies ist aus den dargelegten Gründen nur dann der Fall, wenn auf die dem Arbeitnehmer entzogene Vergütung ein vertraglicher Anspruch bestanden hat (vgl. das Urteil des BAG vom 19. Oktober 1961 - 2 AZR 457/60 AP Nr. 13 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).
  • LAG Köln, 17.03.1995 - 13 Sa 1247/94

    Eingruppierung; Rückgruppierung; Vergütungsgruppe; Öffentlicher Dienst; …

    Dies entspricht der Rechtsprechung des 2. Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 19.10.1961 - 2 AZR 457/60 -, AP Nr. 13 zu § 1 KSchG - Betriebsbedingte Kündigung).
  • LAG Berlin, 20.06.1995 - 14 Sa 24/95

    Änderungskündigung: Zulässigkeit zum Zweck der Rückgruppierung

    Besteht wie vorliegend eine Diskrepanz zwischen dem vertraglichen Anspruch eines Arbeitnehmers auf Vergütung und dem tariflichen Anspruch, hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung grundsätzlich eine Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung in die tariflich richtige Vergütungsgruppe bei irrtümlicher Eingruppierung in eine zu hohe Vergütungsgruppe zugelassen (BAG vom 19.10.1961, AP Nr. 13 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung und vom 15.3.1991, AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969).
  • LAG Bremen, 24.01.2002 - 3 Sa 9/02

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung; Projektleiter für die Integrationshilfe; …

  • BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 104/89

    Rechtmäßigkeit einer Änderungskündigung - Verringerung der Arbeitszeit - …

  • LAG Hamm, 12.04.1985 - 16 (11) Sa 1457/84

    Manteltarifvertrag; Pflegepersonal; Hauptleistungspflicht; Zulagenzahlung; …

  • LAG Hamm, 11.02.1985 - 16 (11) Sa 1220/84

    Widerruf einer Vereinbarung; Blutprobe; Arbeitsvergütung

  • LAG Hessen, 14.12.1987 - 14 Sa 1849/86

    Kündigung der Nebenabrede über die Vergütung ärztlichen Bereitschaftsdiensts

  • LAG Bremen, 13.12.1991 - 4 Sa 401/90

    Änderungskündigung: Anhörung des Personalrats

  • BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 523/81

    Wirksamkeit einer Teilkündigung einer arbeitsvertraglichen Nebenabrede mit einem …

  • BAG, 30.05.1968 - 1 AZR 96/68

    Begründung einer Divergenz - Angeführte Entscheidungen - Divergenzvortrag

  • LAG Thüringen, 30.05.1996 - 4 Sa 1210/94

    Eingruppierung einer Lehrerin im Sonderschuldienst nach BAT-O; …

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.10.1987 - 6 Sa 346/87

    Widerruf einer tarifwidrigen Eingruppierung; Anspruch auf Zahlung einer …

  • BAG, 27.05.1983 - 7 AZR 449/81
  • BAG, 27.05.1981 - 2 AZR 69/79
  • BAG, 25.02.1981 - 7 AZR 70/79
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