Rechtsprechung
| BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 473/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Sozialauswahl
- openjur.de
Sozialauswahl
- Judicialis
KSchG § 1 Abs. 4
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unwirksamkeit einer Kündigung aufgrund der Fehlbeurteilung sozialer Gesichtspunkte durch den Arbeitgeber; Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Rechtmäßigkeit einer Sozialauswahl; Rechtmäßigkeit von Sozialkriterien in einer Betriebsvereinbarung
- RA Kotz
Kündigung - soziale Gesichtspunkte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 3, Abs. 4
Betriebsverfassungsrecht; Kündigung; Tarifrecht; Prozessrecht - Betriebsbedingte Kündigung; Wegfall des Arbeitsplatzes wegen Organisationsänderung (Umstellung des Zeitungsdrucks von 4 Druckmaschinen auf 3 Druckmaschinen, Rotationshelfer); Sozialauswahl: Grobe ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unverhältnismäßige Gewichtung - fehlerhafte Sozialauswahl!
Verfahrensgang
- ArbG Magdeburg, 02.03.2005 - 11 Ca 3636/04
- LAG Sachsen-Anhalt, 23.06.2005 - 7 Sa 183/05
- BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 473/05
Papierfundstellen
- BAGE 120, 18
- NZA 2007, 504
- NZA 2007, 505
- DB 2007, 922
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (5)
- BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 706/00
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Herausnahme von "Leistungsträgern" …
Auszug aus BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 473/05
Bei der Frage, ob die soziale Auswahl den gesetzlichen Anforderungen entspricht oder grob fehlerhaft bzw. nicht ausreichend ist (§ 1 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 KSchG), handelt es sich zwar um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Abwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (BAG 12. April 2002 - 2 AZR 706/00 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 56 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 48 mwN).Es kommt damit auf einen Vergleich zwischen den Sozialdaten des gekündigten Arbeitnehmers und der Arbeitnehmer an, hinsichtlich derer der gekündigte Arbeitnehmer Fehler bei der Sozialauswahl rügt (vgl. BAG 12. April 2002 - 2 AZR 706/00 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 56 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 48).
- BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 15/00
Kündigungsschutz im Kleinbetrieb
Auszug aus BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 473/05
Bei ansonsten gleicher sozialer Schutzbedürftigkeit ist der Arbeitgeber schon nach allgemeinen Grundsätzen selbst in einem Betrieb, in dem das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, zur Berücksichtigung eines derartigen Altersunterschieds verpflichtet (BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92). - BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 533/99
Betriebsbedingte Kündigung; ausgewogene Altersstruktur
Auszug aus BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 473/05
aa) Bei § 1 Abs. 3 KSchG kann eine Fehlbeurteilung der sozialen Gesichtspunkte durch den Arbeitgeber nur dann zur Unwirksamkeit der Kündigung führen, wenn sie die getroffene Sozialauswahl tatsächlich entscheidungserheblich beeinflusst hat (BAG 23. November 2000 - 2 AZR 533/99 - BAGE 96, 306). - BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 543/83
Betriebsbedingte Änderungskündigung - soziale Auswahl
Auszug aus BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 473/05
a) Nach ständiger Rechtsprechung des BAG (zB 18. Oktober 1984 - 2 AZR 543/83 - BAGE 47, 80) erfolgt die Überprüfung der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG nicht von Amts wegen. - BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88
Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von …
Auszug aus BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 473/05
Auch eine Sozialauswahl, die von unzutreffenden Bewertungskriterien ausgeht, kann zu einem richtigen Ergebnis gelangen (BAG 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - BAGE 62, 116).
- BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10
Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung
Nicht entscheidend ist, ob das gewählte Auswahlverfahren als solches zu Beanstandungen Anlass gibt (…BAG 1 0. Juni 2010 - 2 AZR 420/09 - aaO; 18. Oktober 2006 - 2 AZR 473/05 - Rn. 23, BAGE 120, 18). - BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08
Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats
Der Beklagten muss deshalb die Darlegung ermöglicht werden, dass im Ergebnis soziale Gesichtspunkte iSv. § 1 Abs. 3 KSchG ausreichende Berücksichtigung gefunden haben (Senat 18. Oktober 2006 - 2 AZR 473/05 - Rn. 33, BAGE 120, 18). Dies erscheint im Streitfall nicht ausgeschlossen. - BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 676/08
Interessenausgleich mit Namensliste - grob fehlerhafte Sozialauswahl - …
Eine von ihnen geregelte Punktetabelle ist nur dann nicht anzuwenden, wenn eines der gesetzlichen Auswahlkriterien gar nicht oder so gering bewertet wird, dass es als relevantes Auswahlkriterium nicht ins Gewicht fällt und allenfalls in Ausnahmefällen eine Rolle spielt (Senat 18. Oktober 2006 - 2 AZR 473/05 - Rn. 22, BAGE 120, 18).Dies gilt auch im Rahmen von § 1 Abs. 4, Abs. 5 KSchG (zu § 1 Abs. 4 KSchG: Senat 18. Oktober 2006 - 2 AZR 473/05 - Rn. 28, BAGE 120, 18).
- BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14
Betriebsbedingte Änderungskündigung - Sozialauswahl
Sein Urteil kann wegen der mit ihm verbundenen Würdigung auch tatsächlicher Umstände vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob es den Inhalt der Norm selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (…BAG 22. März 2012 - 2 AZR 167/11 - Rn. 22; 18. Oktober 2006 - 2 AZR 473/05 - Rn. 17, BAGE 120, 18; jeweils mwN). - BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 352/11
Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen
Nicht entscheidend ist, dass das gewählte Auswahlverfahren als solches Anlass zu Beanstandungen gibt (…BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 420/09 - Rn. 19, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 98 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 22; 18. Oktober 2006 - 2 AZR 473/05 - Rn. 23, BAGE 120, 18). - BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 854/11
Abweichung der Namensliste von der Auswahlrichtlinie
Sonst wird der gemilderte Prüfungsmaßstab der groben Fehlerhaftigkeit nicht ausgelöst (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 2 AZR 473/05 - Rn. 28, BAGE 120, 18). - BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 386/11
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste - …
Nicht entscheidend ist, ob das gewählte Auswahlverfahren als solches Anlass zu Beanstandungen gibt (…BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 420/09 - Rn. 19, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 98 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 22; 18. Oktober 2006 - 2 AZR 473/05 - Rn. 22 f., BAGE 120, 18). - BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 420/09
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Interessenausgleich mit Namensliste
Ein mangelhaftes Auswahlverfahren kann zu einem richtigen - nicht grob fehlerhaften - Auswahlergebnis führen (Senat 18. Oktober 2006 - 2 AZR 473/05 - BAGE 120, 18; 9. November 2006 - 2 AZR 812/05 - BAGE 120, 137; 17. Januar 2008 - 2 AZR 405/06 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 96). Dem entspricht es, dass der gekündigte Arbeitnehmer mit der Kündigungsschutzklage, jedenfalls wenn er ausreichend unterrichtet worden ist (§ 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG), die soziale Auswahl konkret rügen, dh. - BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 405/06
Sozialauswahl - grobe Fehlerhaftigkeit
Der Arbeitgeber genügt seiner Pflicht, die gesetzlichen Kriterien ausreichend bzw. nicht grob fehlerhaft (§ 1 Abs. 5 Satz 2 KSchG) zu berücksichtigen bereits dann, wenn das Auswahlergebnis objektiv ausreichend bzw. nicht grob fehlerhaft ist (st. Rspr. vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 2 AZR 473/05 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 86 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 70, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 9. November 2006 - 2 AZR 812/05 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 87 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 71, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen mwN). - ArbG Herford, 25.01.2012 - 1 Ca 1235/11
Rubrumsberichtigung einer gegen das Vereinigte Königreich von Großbritannien und …
Rn. 46 Um die Klagefrist zu wahren, muss sich die Kündigungsschutzklage gegen den Arbeitgeber richten (BAG vom 21.09.2006 - 2 AZR 473/05).Selbst bei äußerlich eindeutiger, aber offenkundig unrichtiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei angesprochen, die erkennbar durch die Partei bezeichnet und betroffen werden sollte (vgl. BAG vom 21.09.2006 a.a.O., Rdnr. 23 ff. sowie BAG vom 27.11.2003 - 2 AZR 692/02).
Eine ungenaue oder erkennbar falsche Parteibezeichnung hingegen ist unschädlich und kann jederzeit von Amts wegen richtig gestellt werden (BAG vom 21.09.2006 a.a.O., Rdnr. 24 mit weiteren Nachweisen).
Dann richtet sich die Kündigungsschutzklage erkennbar gegen den Insolvenzverwalter (BAG vom 21.09.2006 a.a.O., RN 25 mit weiteren Nachweisen).
Nach der ständigen Rechtssprechung des BAG führt der amtlich bestellte Insolvenzverwalter die Prozesse (ebenfalls) in gesetzlicher Prozessstandschaft (vgl. etwa BAG vom 21.09.2006 a.a.O., Rdnr. 21).
- BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 404/11
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste - …
- BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 402/11
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste - …
- BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 709/07
Betriebsbedingte Kündigung; Altersdiskriminierung
- LAG Hamm, 30.03.2023 - 11 Sa 878/22
Bewerberbegriff nach § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG Kausalzusammenhang zwischen …
- BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 403/11
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste - …
- BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 1042/06
Ordentliche Kündigung - Vermutung der Betriebsbedingtheit - Verfassungsgemäßheit
- LAG Hamm, 21.01.2009 - 2 Sa 1351/08
Unwirksame Kündigung bei fehlerhafter Sozialauswahl im Rahmen eines …
- LAG Hamm, 16.05.2007 - 2 Sa 1830/06
Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste in der …
- ArbG Stuttgart, 25.02.2010 - 9 Ca 416/09
Interessenausgleich mit Namensliste unter Vorbehalt der Änderung
- ArbG Bonn, 07.01.2009 - 2 Ca 1849/08
Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nach der arbeitgeberseitigen Kündigung; …
- LAG Hamm, 11.11.2009 - 2 Sa 992/09
Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste; Sozialauswahl …
- LAG Hamm, 17.12.2008 - 2 Sa 1020/08
Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste in der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2012 - 3 Sa 320/12
Sozialauswahl - Austauschbarkeit - sechs Monate Einarbeitungszeit
- ArbG Bonn, 10.01.2018 - 2 Ca 1162/17
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".