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Rechtsprechung
   BAG, 04.08.1961 - 2 AZR 482/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,323
BAG, 04.08.1961 - 2 AZR 482/60 (https://dejure.org/1961,323)
BAG, Entscheidung vom 04.08.1961 - 2 AZR 482/60 (https://dejure.org/1961,323)
BAG, Entscheidung vom 04. August 1961 - 2 AZR 482/60 (https://dejure.org/1961,323)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revisionsbegründungsfrist - Verlängerung - Ausnutzung der bewilligten Frist - Erledigung einer unbegründeten Klage - Klageabweisung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 11, 251
  • NJW 1962, 125
  • MDR 1962, 165
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (1)

  • RG, 02.09.1937 - VI 82/37

    1. Kann im Falle der vorbeugenden Unterlassungsklage nach dem Hilfsantrage des …

    Auszug aus BAG, 04.08.1961 - 2 AZR 482/60
    Es gibt somit dem Beklagten das Recht, weiterhin die Abweisung der Klage zu beantragen, wenn diese von Anfang an unbegründet war (…RG, aaO; RGZ 156, 372 /3767') Während also das Kammergepicht in der oben angcxahrtcn watscheidung v.
  • BAG, 20.12.1963 - 1 AZR 178/63

    Erledigung der Hauptsache - Klageabweisungsantrag - Prüfung durch Gericht - …

    Hiergegen richtet sich die Revision des Beklagten, mit der er in erster Linie die Wiederherstellung des Urteils erster Instanz erstrebt, Hilfs weise beantragt er Aufhebung des Berufungsurteils hin sichtlich dessen Aufhebung des arbeitsgerichtlichen Urteils, Zurückweisung der Berufung der Klägerin und Auferlegung der Verfahrenskosten auf die Klägerin, Diese bittet um Zurückweisung der Revision, E nt smc h e i d u n g s g r ü n d e % I Die Zulässigkeit der Revision ergibt sich aus den Grundsätzen, die der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung BAG 11, 251 (255) - AP Nr, io zu § 91 a ZPO aufgestellt hat.

    III Erklärt ein Kläger als der das Verfahren betreibende Teil die Hauptsache für erledigt und schließt sieb der Beklagte dem nicht bedingungslos an, so muß das Gericht im Sinne der vorstehenden Ausführungen zunächst prüfen, ob die Erledigungserklärung des Klägers zu recht erfolgt ist« Ist das zu verneinen, so muß die Klage auf Kosten des Klägers abgewiesen werden« In einem solchen Pall handelt es sich in Wahrheit um eine versteckte Klagerücknahme, die ater-, da sie als EÜledigungser- Klärung a b g e g e b e n wird, nicht nach § 271 ZPO zu "behandeln ist« Ist dagegen die Erledigungserklärung an sich zu recht erfolgt, weil tatsächlich ein Ereignis eingetreten ist, das die Erledigung des Rechtsstreits zur Folge gehabt hat, so ist weiter zu prüfen, ob der Beklagte ausnahmsweise gleichwohl noch ein schutzv/ertes Interesse an einer Sachentscheidung hat (BAG 11, 251 [258] ) c Wenn das der Fall ist, so kann der Beklagte trotz der Erledigungserklärung des Klägers weiterhin Klageabweisung verlangen.

    2- Nach der Entscheidung BAG 11, 251 (258) zwingt, wie schon erwähnt, die nach alledem zu recht ergangene E'fledigungserklärung der Klägerin den Beklagten aber trotz Vorliegens eines an sich die Erledigung herbei führenden Ereignisses nicht in jedem Pall, sich der Erledigungserklärung der Klägerin anzuschließen" Wenn der Beklagte ein schutzwertes Interesse daran gehabt hätte, daß der Streitpunkt, um den es im Prozeß ging, trotz der Erledigungserkläiung der Klägerin entschieden f 178.

    Das genügt aber nicht, um ein -Schatzwertes Interesse des Beklagten an einer Sachentscheidung zu begründen, a) In der Entscheidung BAG 11, 251 (259) hat der Zweite Senat es als wesentlich erachtet, daß es dort bis zuletzt um den Streit gegangen ist, ob der Beklagte jenes Prozesses für eine bestimmte Zeit noch zur Arbeitsleistung verpflichtet gewesen sei, was für die Präge eines Schadenersatzanspruches wegen Nichtleistung der Arbeit Bedeutung gehabt hätte.

    3" Bei dieser Sachlage konnte im Interesse der ProzeßökoiLoraie von dem Beklagten erwartet werden, daß er sich der Friedigungserklärung der Klägerin anschloß" Da er das nicht getan hat, muß er die Kosten des Rechtsstreits tragen" Darauf, wie der Prozeß ohne den Eintritt des zur Erledigung der Hauptsache führenden Ereignisses hätte entschieden werden müssen, kommt es eben wegen des Gedankens der Prozeßökonomie nicht an (BAG 11, 251 [258]).

  • BGH, 22.10.1997 - VIII ZB 32/97

    Wirksamkeit der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bei Stellung des …

    Das Bundesarbeitsgericht hat eine über die beantragte Frist hinausgehende Verlängerung für wirksam erachtet; damit hat es als unerheblich angesehen, daß hinsichtlich der "überschießenden" Fristdauer ein Antrag fehlt (Urteil vom 4. August 1961 = NJW 1962, 125).
  • BAG, 26.01.1962 - 2 AZR 244/61

    Berufungsbegründungsfrist - Verlängerung über beantragte Zeitspanne - …

    1) Die Beklagte hat in der Berufungsinstanz beantragt, die Begründungsfrist um zwei Wochen, d.h, bis zum Io August I960, zu verlängern" Der Vorsitzende des Berufungsgerichts hat die Verlängerung bis zum 10, August I960 verfügt, Die Begründungsschrift ist am 2" August I960 bei Gericht eingegangen" Die eine Prozeßfortsetzungsbedingung betreffende und deshalb von Amtswegen vorzunehmende Prüfung der Rechtzeitigkeit der Berufungsbegründung ergibt, daß die diesbezügliche Frist gewahrt ist" Es kommt nicht darauf an, welche Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist beantragt wird, sondern nur darauf, welche Verlängerung vom Gericht gewährt wird" Das hat der Senat bereits in der zur Veröffentlichung in der Amtlo Sammlung des Gerichts bestimmten Entscheidung vom 4" August 1961 - 2 AZR 482/60 - für die jedenfalls sich inner halb der Monatsfrist des § 74 Abs" 1 Satz 2 ArbGG haltende Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist ausgesprochen" Da die Frage der Verlängerung Uber die beantragte Frist hinaus dieselbe ist, muß dieserhalb auch dasselbe Ergebnis gelten, wenn es sich um die Berufungsbegründungsfrist handelt, bei der im übrigen eine gesetzliche Höchstfrist überhaupt nicht vorgesehen ist".
  • BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 392/81

    Jubilar-Zusatzurlaub nach Betriebsvereinbarung

    Es war daher zu entscheiden, ob die Klage im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses begründet war (vgl. BGH NJW 1969, 237; NJW 1981, 686 m.w.N., BAG 11, 251, 257 = AP Nr. 10 zu § 91 a ZPO, zu II 1 der Gründe).
  • BGH, 03.02.1976 - VI ZR 23/72

    VUS

    Ob der beklagten Partei ein derartiges verfahrensrechtliches Verhalten ohne weitere Voraussetzung zuzubilligen ist oder nur dann, wenn ihr hierfür ein (besonderes) rechtliches Interesse zur Seite steht, kann in diesem Rechtsstreit im einzelnen dahinstehen (ohne solches Erfordernis: BGHZ 37, 137, 142 [BGH 16.05.1962 - IV ZR 215/61]; BGH Urt.v.8. Februar 1968 - VII ZR 113/65 - a.a.O.;v. 4. März 1968 - II ZR 41/66 - WM 1968, 697, 699;v. 7. November 1968 - VII ZR 72/66 = a.a.O.; andererseits BVerwGE 20, 146 und BVerwG NJW 1969, 1789 für das verwaltungsgerichtliche Verfahren, ebenso BAG 11, 251, 257 und BAG AP ZPO § 91 a Nr. 11 m.abl.
  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 68.61

    Kostenverteilung bei einseitiger Erledigungserklärung - Streitigkeit über die …

    Nur unter dieser Voraussetzung ist es daher nach Ansicht des Senats bei einseitiger und echter Erledigungserklärung des Klägers dem Gericht möglich, in eine Erörterung der Frage einzutreten, ob die frühere Klage zulässig und begründet gewesen ist (so auch BAG, JZ 1962, 446 = MDR 1962, 165; KG, OLG 39, 42; OLG Düsseldorf, MDR.
  • BGH, 21.01.1999 - V ZB 31/98

    Rechtsfolgen einer unrichtigen Mitteilung des Vorsitzenden über die Verlängerung …

    Erfolgt sie trotzdem für eine längere Zeit, läßt dies die Verlängerung jedoch nicht unwirksam sein, soweit sie den beantragten Zeitraum überschreitet (BAG, NJW 1962, 125 und 1413).
  • BVerwG, 22.04.2002 - 6 C 15.01

    Berufungsbegründungsfrist; Verlängerung; Postulationsfähigkeit.

    Selbst wenn diese Frage zu verneinen sein sollte, würde dies aufgrund der dargelegten Erwägungen die Wirksamkeit der Fristverfügung gleichfalls nicht berühren (vgl. BAGE 11, 251; 12, 220 ).
  • BAG, 17.04.1984 - 3 AZR 97/82

    Zustimmung zur Annahme eines Vermächtnisses

    Selbst wenn man ein schutzwürdiges Interesse der Beklagten an einer Sachentscheidung verlangen wollte (BAG 11, 251 = AP Nr. 10 zu § 91 a ZPO), wäre dieses hier zu bejahen.
  • BFH, 19.05.1976 - I R 154/74

    Einseitige Erledigungserklärung - Kläger - Erledigung des Verwaltungsaktes vor …

    Während nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. z. B. Urteil vom 7. November 1968 VII ZR 72/66, NJW 1969, 237, und -- für die Voraussetzungen einer Feststellungsklage -- Urteil vom 16. Mai 1962 IV ZR 215/61, BGHZ 37, 137 [142]) die Klage entsprechend dem Antrag des Beklagten stets abzuweisen ist, wenn die Klage ursprünglich unzulässig war, gehen das BVerwG (z. B. Urteil vom 27. Februar 1969 VIII C 37 und 38/67, BVerwGE 31, 318, und -- bei fehlendem Rechtsschutzinteresse an einer Anfechtungsklage -- Urteil vom 14. Januar 1965 I C 68/61, BVerwGE 20, 146) und das BAG (vgl. z. B. Urteil vom 4. August 1961 2 AZR 482/60, BAGE 11, 251) auf die Zulässigkeit und Begründetheit der ursprünglichen Klage nur noch dann ein, wenn der Beklagte ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis an einem klageabweisenden Urteil dartun kann.
  • BGH, 07.11.1968 - VII ZR 72/66

    Wirksamkeit einer Erledigungserklärung i.F. einer ursprünglich nicht zulässigen …

  • BFH, 30.04.1980 - VII R 94/74

    Revisionsfrist - Antrag auf Klageabweisung - Erledigung des Rechtsstreits in der …

  • BGH, 18.09.1973 - VI ZR 200/72

    Fristenwesen - Fristberechnung - Berufungsbegründungsfrist - …

  • BAG, 30.04.1965 - 3 AZR 366/63

    Wettbewerbsverbot - Bsechränkung auf Produktionszweige - Betätigung im …

  • BAG, 08.02.1978 - 4 AZR 557/76

    Spezialaufgaben - Selbständige tarifliche Fallgruppen - Gesamttätigkeit - …

  • BGH, 13.12.1979 - IX ZR 13/79

    Rechtsmittel

  • BAG, 17.04.1984 - 3 AZR 113/82
  • LAG Nürnberg, 30.10.1981 - 2 Sa 21/81
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