Arbeitsgerichtsgesetz
| 3. Teil - Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen (§§ 46 - 100) |
| 1. Abschnitt - Urteilsverfahren (§§ 46 - 79) |
| 3. Unterabschnitt - Revisionsverfahren (§§ 72 - 77) |
(1) 1Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt einen Monat, die Frist für die Begründung der Revision zwei Monate. 2Beide Fristen beginnen mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung. 3Die Revisionsbegründungsfrist kann einmal bis zu einem weiteren Monat verlängert werden.
(2) 1Die Bestimmung des Termins zur mündlichen Verhandlung muß unverzüglich erfolgen. 2§ 552 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung bleibt unberührt. 3Die Verwerfung der Revision ohne mündliche Verhandlung ergeht durch Beschluß des Senats und ohne Zuziehung der ehrenamtlichen Richter.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozessreformgesetz - ZPO-RG) vom 27.07.2001
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2002 | Gesetz zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozessreformgesetz - ZPO-RG) | 27.07.2001 |
beschwerde § 72bSofortige Beschwerde wegen verspäteter Absetzung des Berufungsurteils § 73Revisionsgründe § 74Einlegung der Revision, Terminbestimmung § 75Urteil § 76Sprungrevision § 77Revisionsbeschwerde
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Rechtsprechung zu § 74 ArbGG
484 Entscheidungen zu § 74 ArbGG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 10.09.2026 - 5 P 1.24
Bestehen eines Mitbestimmungsrechts des Personalrats des Jobcenters mit Blick auf ...
- BAG, 21.04.2026 - 1 ABR 10/25
Unterlassungsanspruch - Versetzung - Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs
- BAG, 23.07.2019 - 3 AZR 357/17
Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Gesamtversorgung
- BVerwG, 23.10.2025 - 5 P 9.23
Mangelhafte Begründung einer Rechtsbeschwerde
- BAG, 30.07.2026 - 2 AZR 195/25
Wartezeitkündigung - Personalratsanhörung
- BAG, 16.05.2025 - 6 AZN 757/24
Einlegung Nichtzulassungsbeschwerde vor Urteilszustellung - Begründung der ...
- BSG, 05.12.2017 - B 12 P 2/16 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Revisionseinlegungsfrist - ...
- BAG, 18.09.2024 - 5 AZR 29/24
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Beweiswert ärztlicher ...
- LAG Nürnberg, 23.01.2025 - 2 TaBV 31/24
Beschlussverfahren - Einstellungsbeschluss - Rechtsmittel
- BAG, 25.01.2023 - 4 ABR 4/22
Tarifpluraler Betrieb - Regelungssperre - Tarifvorbehalt
Querverweise
Auf § 74 ArbGG verweisen folgende Vorschriften:
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen
- Beschlußverfahren
- Dritter Rechtszug
- § 94 (Einlegung)