Arbeitsgerichtsgesetz
| 3. Teil - Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen (§§ 46 - 100) |
| 2. Abschnitt - Beschlußverfahren (§§ 80 - 100) |
| 3. Unterabschnitt - Dritter Rechtszug (§§ 92 - 96a) |
(1) Für die Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde gilt § 11 Abs. 4 und 5 entsprechend.
(2) 1Die Rechtsbeschwerdeschrift muß den Beschluß bezeichnen, gegen den die Rechtsbeschwerde gerichtet ist, und die Erklärung enthalten, daß gegen diesen Beschluß die Rechtsbeschwerde eingelegt werde. 2Die Rechtsbeschwerdebegründung muß angeben, inwieweit die Abänderung des angefochtenen Beschlusses beantragt wird, welche Bestimmungen verletzt sein sollen und worin die Verletzung bestehen soll. 3§ 74 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.
(3) 1Die Rechtsbeschwerde kann jederzeit in der für ihre Einlegung vorgeschriebenen Form zurückgenommen werden. 2Im Falle der Zurücknahme stellt der Vorsitzende das Verfahren ein. 3Er gibt hiervon den Beteiligten Kenntnis, soweit ihnen die Rechtsbeschwerde zugestellt worden ist.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12.12.2007
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2008 | Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts | 12.12.2007 |
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Rechtsprechung zu § 94 ArbGG
522 Entscheidungen zu § 94 ArbGG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 10.09.2026 - 5 P 1.24
Bestehen eines Mitbestimmungsrechts des Personalrats des Jobcenters mit Blick auf ...
- BVerwG, 23.10.2025 - 5 P 9.23
Mangelhafte Begründung einer Rechtsbeschwerde
- BVerwG, 10.05.2023 - 5 PB 3.22
Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung zwischen Teil- und Gesamtpersonalrat
- BAG, 04.03.2026 - 7 ABR 39/24
Betriebsratswahl - Zuordnungsabstimmung im Betriebsteil
- BVerwG, 11.03.2026 - 5 P 5.24
Erstattung der Kosten einer außergerichtlichen anwaltlichen Beratung des ...
- BVerwG, 02.05.2023 - 5 PB 2.23
Vertretungszwang im personalvertretungsrechtlichen Verfahren der ...
- BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 24/21
Partielle Tariffähigkeit - Tariffähigkeit von ver.di
- BVerwG, 02.05.2023 - 5 PB 3.23
Verwerfung der Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; ...
- BAG, 13.03.2024 - 7 ABR 11/23
Beschlussverfahren - Zulässigkeit von Unterlassungs- und Feststellungsbegehren - ...
- BAG, 25.01.2023 - 4 ABR 4/22
Tarifpluraler Betrieb - Regelungssperre - Tarifvorbehalt
Querverweise
Auf § 94 ArbGG verweisen folgende Vorschriften:
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen
- Beschlußverfahren
- Dritter Rechtszug
- § 92 (Rechtsbeschwerdeverfahren, Grundsatz)
- Beschlußverfahren in besonderen Fällen
- § 97 (Entscheidung über die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung)
§ 98 (Entscheidung über die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung oder einer Rechtsverordnung)
§ 99 (Entscheidung über den nach § 4a Absatz 2 Satz 2 des Tarifvertragsgesetzes im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag)