Arbeitsgerichtsgesetz
3. Teil - Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen (§§ 46 - 100) |
2. Abschnitt - Beschlußverfahren (§§ 80 - 100) |
3. Unterabschnitt - Dritter Rechtszug (§§ 92 - 96a) |
1Die Rechtsbeschwerdeschrift und die Rechtsbeschwerdebegründung werden den Beteiligten zur Äußerung zugestellt. 2Die Äußerung erfolgt durch Einreichung eines Schriftsatzes beim Bundesarbeitsgericht oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Landesarbeitsgerichts, das den angefochtenen Beschluß erlassen hat. 3Geht von einem Beteiligten die Äußerung nicht rechtzeitig ein, so steht dies dem Fortgang des Verfahrens nicht entgegen. 4§ 83a ist entsprechend anzuwenden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 05.07.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2018 | Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs | 05.07.2017 |
Rechtsprechung zu § 95 ArbGG
97 Entscheidungen zu § 95 ArbGG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 15.07.2016 - 5 P 4.16
Anhörungsrüge zu Überraschungsentscheidung
- BVerwG, 10.07.2015 - 5 PB 1.15
Auswirkungen der Neuwahl eines Personalrats sowie der Bekanntgabe des Ergebnisses ...
- BVerwG, 17.01.2018 - 5 PB 4.17
Einstellung des in der Hauptsache erledigten Verfahrens
- BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 18/10
Mitbestimmung bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers - Berichtigung der ...
- BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 120/09
Mitbestimmung bei Versetzung - Nachschieben von Zustimmungsverweigerungsgründen - ...
- BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12
Einsichtsrecht in Bruttoentgeltlisten
- BVerwG, 08.03.2010 - 6 PB 47.09
Einstellungsbeschluss des Oberverwaltungsgerichts; Erledigung der Hauptsache; ...
- BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 42/19
Mitbestimmung bei Eingruppierung - Zustimmungsersetzung - Erledigung
- BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 39/19
Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierungen - Zustimmungsersetzungsverfahren - ...
- BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 23/12
Wahlanfechtung - Widerruf einer Kandidatur
Querverweise
Auf § 95 ArbGG verweisen folgende Vorschriften:
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen
- Beschlußverfahren
- Dritter Rechtszug
- § 92 (Rechtsbeschwerdeverfahren, Grundsatz)
- Beschlußverfahren in besonderen Fällen
- § 97 (Entscheidung über die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung)
§ 98 (Entscheidung über die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung oder einer Rechtsverordnung)
§ 99 (Entscheidung über den nach § 4a Absatz 2 Satz 2 des Tarifvertragsgesetzes im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag)