Arbeitsgerichtsgesetz
| 3. Teil - Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen (§§ 46 - 100) |
| 2. Abschnitt - Beschlußverfahren (§§ 80 - 100) |
| 3. Unterabschnitt - Dritter Rechtszug (§§ 92 - 96a) |
(1) 1Die Rechtsbeschwerde kann nur darauf gestützt werden, daß der Beschluß des Landesarbeitsgerichts auf der Nichtanwendung oder der unrichtigen Anwendung einer Rechtsnorm beruht. 2Sie kann nicht auf die Gründe des § 92b gestützt werden.
(2) § 65 findet entsprechende Anwendung.
Fassung aufgrund des Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) vom 09.12.2004
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2005 | Gesetz über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) | 09.12.2004 |
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Rechtsprechung zu § 93 ArbGG
388 Entscheidungen zu § 93 ArbGG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 19.12.2023 - 5 P 6.22
Mitbestimmung beim Absehen von Ausschreibung
- BVerwG, 24.06.2021 - 5 P 1.20
Mitbestimmung des Personalrats einer gemeinsamen Einrichtung bei der Übertragung ...
- BAG, 22.06.2021 - 1 ABR 28/20
Keine Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V.
- BVerwG, 26.01.2022 - 5 P 12.20
Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat infolge der sechs Monate ...
- BVerwG, 24.11.2021 - 5 P 7.20
Mitbestimmung des Personalrats bei der Beschaffung von Schusswaffen sowie Zubehör ...
- BVerwG, 26.07.2021 - 5 PB 11.20
Keine Modifizierung des Maßnahmebegriffs im Sinne des § 69 BPersVG a.F. in Bezug ...
- BAG, 17.06.2020 - 7 ABR 46/18
Weiterbeschäftigung nach § 78a BetrVG - duales Studium
- BVerwG, 15.05.2020 - 5 P 6.19
Auslegung; Begründung; Empfängerhorizont; Erklärung; Erklärungswillen; ...
- BAG, 07.06.2017 - 1 ABR 32/15
Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Nachwirkungszeitraum
- BVerwG, 08.02.2018 - 5 P 7.16
Ankündigungsfrist; Antragsbefugnis; Arbeitnehmerähnliche Personen; Auslegung; ...
Querverweise
Auf § 93 ArbGG verweisen folgende Vorschriften:
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen
- Beschlußverfahren
- Dritter Rechtszug
- § 92 (Rechtsbeschwerdeverfahren, Grundsatz)
- Beschlußverfahren in besonderen Fällen
- § 97 (Entscheidung über die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung)
§ 98 (Entscheidung über die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung oder einer Rechtsverordnung)
§ 99 (Entscheidung über den nach § 4a Absatz 2 Satz 2 des Tarifvertragsgesetzes im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag)