Rechtsprechung
| BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 51/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (13)
- LAG Düsseldorf, 21.06.2017 - 4 Sa 869/16
Nebentätigkeit und fristlose Kündigung
Denkbar ist eine Gesamtbetrachtung bei Kündigungsgründen, die in einem sachlichen Zusammenhang stehen (vgl. BAG 11.03.1999 - 2 AZR 51/98, RzK I 10g Nr. 10). - LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2005 - 1 Sa 573/04
Außergerichtlich fristlose Kündigung einer Vorstandssekretärin
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist dies für folgende Konstellationen positiv beschieden worden: Loyalitätsverstöße eines Prokuristen, welcher damit drohte, kompromittierende Sachverhalte aus dem Betriebsleben an die Presse weiterzugeben (BAG, 11.3.1999, NZA 1999, 587 [588]); erhebliche Vermögensgefährdung durch einen Vertriebsleiter, der Waren im Wert von mehreren Hunderttausend D-Mark unter dem Einkaufspreis veräußerte, um das Geschäft anzukurbeln (BAG, 11.3.1999, 2 AZR 51/98, juris); Vermögensgefährdung durch eine Abteilungsleiterin, die unter dem Verdacht stand, im Zusammenwirken mit dem ihr vorgesetzten Geschäftsführer Rechnungen in erheblichem Umfang umgeschrieben zu haben (BAG, 21.6.1995, 2 AZR 735/94, juris).Maßgeblich ist, dass ein steuerbares Verhalten Gegenstand der Beanstandungen ist und dass Anhaltspunkte gegeben sind, die erwarten lassen, es werde aufgrund einer Abmahnung das mit dem Fehlverhalten erschütterte Vertrauen wiederhergestellt (BAG, 11.3.1999, 2 AZR 51/98, juris; 11.3.1999, NZA 1999, 818 [822]).
Namentlich zählen hierzu die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Ausmaß eines angerichteten Schadens, der Grad des Verschuldens, die für den Arbeitnehmer zu gewärtigende Folge der Kündigung, seine finanziellen und persönlichen Verpflichtungen wie auch der noch ausstehende Lauf einer etwaigen Kündigungsfrist (BAG, 21.6.1995, 2 AZR 735/94, juris; 20.8.1997, NZA 1997, 1340 [1343]; 11.3.1999, NZA 1999, 587 [590]; 11.3.1999, NZA 1999, 818 [823]; 11.3.1999, 2 AZR 51/98, juris).
- LAG Niedersachsen, 27.06.2018 - 17 Sa 764/17
Begründungspflicht für Auflösungsantrag der Arbeitgeberin gegenüber einem …
Eine beharrliche (…vgl. LAG Rheinland-Pfalz - 2. August 2011 - 5 Sa 107/11 - Rn. 46) Kompetenzüberschreitung kann deshalb ebenso wie eine fahrlässige Kompetenzüberschreitung, die zu einer erheblichen Vermögensgefährdung führen kann, grundsätzlich geeignet sein den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung zu rechtfertigen (vgl. BAG 11. März 1999 - 2 AZR 51/98 - Rn.II.3 b) dGr.)..
- ArbG Düsseldorf, 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15
Kündigung, Rechtfertigungsgrund, Entschuldigungsgrund, Nutzung von Personal, …
Denkbar ist eine Gesamtbetrachtung bei Kündigungsgründen, die in einem sachlichen Zusammenhang stehen (vgl. BAG 11.03.1999 - 2 AZR 51/98, RzK I 10g Nr. 10). - LAG Hamm, 19.07.2001 - 4 Sa 1413/99
Status eines zum Geschäftsführer angestellten Dienstnehmers vor seiner Bestellung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 7 Sa 703/09
Unwirksame außerordentliche und ordentliche Kündigung eines Mitglieds der …
Sie war nicht etwa deshalb entbehrlich, weil die Vollmachtsüberschreitung oder die durch den Vertragsabschluss etwa eintretende Vermögensgefährdung geeignet gewesen wäre, das für die Festsetzung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauen der Beklagten zu zerstören (vgl. BAG v. 11.03.1999 - 2 AZR 51/98 - RzK I 10g Nr. 10). - LAG Rheinland-Pfalz, 24.03.2011 - 10 Sa 578/10
Außerordentliche Kündigung wegen Untreue - Geständnis im Strafverfahren - …
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch eine erhebliche Vermögensgefährdung geeignet sein kann, einen objektiv wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben (z.B. BAG Urteil vom 11.03.1999 - 2 AZR 51/98; LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 24.03.2005 - 1 Sa 573/04; jeweils Juris). - ArbG Rheine, 22.01.2024 - 2 Ca 1256/23
Fristlose Kündigung, sexuelle Belästigung, Nachschieben von Kündigungsgründen, …
Als Sonderregelung einer Verwirkung durch reinen Zeitablauf findet die genannte Vorschrift auf das Nachschieben nachträglich bekannt gewordener Gründe keine - auch keine entsprechende - Anwendung (BAG vom 11.3.1999 - 2 AZR 51/98, zit. nach juris; BAG vom 4.6.1997 - 2 AZR 362/96, zit. nach juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2012 - 9 Sa 231/12
Kündigung - Unberechtigter Scheckeinlösung - Nachträgliche Zulassung der …
Gründe, die bei Zugang der Kündigung objektiv bereits vorlagen, dem Kündigenden aber unbekannt waren und erst später bekannt werden, können jedenfalls dann, wenn -wie vorliegend- kein Betriebsrat besteht, ohne Einschränkungen nachgeschoben werden (vgl. etwa BAG 11.3.1999 -2 AZR 51/98- RzK I 10g Nr. 10;… KR-KSchG, aaO, § 626 Rz. 180 mwN). - ArbG Wuppertal, 04.06.2024 - 2 Ca 851/23
Krankheitsbedingte Kündigung, negative Gesundheitsprognose
Zwar ist eine Überschreitung von intern geregelten Kompetenzen an sich als wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB geeignet (vgl. BAG, Urteil vom 11.03.1999 - 2 AZR 51/98, Rn. 26 ff. bei Juris), und zu Gunsten der Beklagten kann unterstellt werden, dass der Kläger gegen die im Unternehmen geltenden Verfahrensanweisungen verstoßen hat, indem er der von A. vorgeschlagenen Änderung der Bestellung im September 2022 ohne Rücksprache mit dem Geschäftsführer der Beklagten oder Herrn W. zugestimmt hat. - LAG Köln, 28.03.2001 - 8 Sa 405/00
Kündigung, außerordentliche, Vollmachtüberschreitung, Loyalitätsverletzung; …
- ArbG Wiesbaden, 21.05.2004 - 5 Ca 3585/03
- LAG Schleswig-Holstein, 05.11.2003 - 3 Sa 315/02
Kündigung, außerordentlich, wichtiger Grund, Betrug, Dokumentationspflicht, …
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