Rechtsprechung
| BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 54/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Weiterbeschäftigung - Annahmeverzug
- Judicialis
BetrVG § 102 Abs. 5; ; BetrVG § 102 Abs. 3 Nr. 3; ; BGB § 615
- Wolters Kluwer
Weiterbeschäftigung - Annahmeverzug
- hensche.de
Weiterbeschäftigung, Annahmeverzug
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 102 Abs. 5, 3 Nr. 3; BGB § 615
Weiterbeschäftigung; Annahmeverzug - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Betriebsverfassung; Annahmeverzug bei Weiterbeschäftigungsverlangen
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 28.04.1998 - 1 Ca 27/98
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.10.1998 - 11 Sa 634/98
- BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 54/99
Papierfundstellen
- NJW 2000, 3587
- NZA 2000, 1055
- BB 2000, 1894
- BB 2000, 2049
- DB 2000, 1969
Wird zitiert von ... (41) Zitiert selbst (7)
- BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98
Weiterbeschäftigungsanspruch - Annahmeverzug
Auszug aus BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 54/99
Das Weiterbeschäftigungsverlangen des Arbeitnehmers nach § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG am ersten Arbeitstag nach Ablauf der Kündigungsfrist ist rechtzeitig erfolgt (vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 11).Der geltend gemachte Anspruch ergibt sich auch nicht aus einem kraft Gesetzes fortbestehenden Arbeitsverhältnis, wie es durch einen Weiterbeschäftigungsanspruch unter den Voraussetzungen des § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG - auch ohne tatsächliche Beschäftigung - hätte begründet werden können (ständige Senatsrechtsprechung BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 11;… 12. September 1985 - 2 AZR 324/84 - und 7. März 1996 - 2 AZR 432/95 - AP aaO Nr. 7 und 9 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 61 und EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 9).
Soweit der Senat in seinem Urteil vom 17. Juni 1999 (aaO) erwogen hat, ob das Weiterbeschäftigungsverlangen nicht jedenfalls "spätestens bei Auslauf der Kündigungsfrist" gestellt werden sollte (…ebenso etwa Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 19. Aufl. § 102 Rz 58 "noch innerhalb der Kündigungsfrist"), soll mit dieser Auslegung des § 102 Abs. 5 BetrVG nur verhindert werden, daß eine der "Weiterbeschäftigung" widersprechende Beschäftigungslücke entsteht.
a) Die Auslegung des Widerspruchs des Betriebsrats unterliegt als sog. atypische Willenserklärung nur einer beschränkten Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 11 und 26. Januar 1995 - 2 AZR 386/94 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 69 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 87).
Nach der Senatsrechtsprechung (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - aaO und 24. März 1988 - 2 AZR 680/87 - RzK I 5 i Nr. 35) ist jedoch dem Betriebsrat ein Mindestmaß an konkreter Argumentation abzuverlangen; ein rein spekulativer Widerspruch etwa in dem Sinne, es sei im Betrieb irgendeine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit vorhanden, reicht nicht aus.
Wenn § 102 Abs. 5 BetrVG einen Weiterbeschäftigungsanspruch nur bei einem ordnungsgemäßen Widerspruch entstehen läßt, so bedeutet dies gleichzeitig, daß der Betriebsrat den Arbeitgeber nicht mit jeder den gesetzlichen Widerspruchsgründen nicht entsprechenden Begründung in das einstweilige Verfügungsverfahren nach § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG zwingen kann (vgl. Senatsurteil vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - aaO).
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.10.1998 - 11 Sa 634/98
Auszug aus BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 54/99
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - 11 Sa 634/98 -.2 AZR 54/99 11 Sa 634/98.
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Oktober 1998 - 11 Sa 634/98 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
- BAG, 12.09.1985 - 2 AZR 324/84
Verzug des Arbeitgebers bei Verurteilung zur Beschäftigung
Auszug aus BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 54/99
Der geltend gemachte Anspruch ergibt sich auch nicht aus einem kraft Gesetzes fortbestehenden Arbeitsverhältnis, wie es durch einen Weiterbeschäftigungsanspruch unter den Voraussetzungen des § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG - auch ohne tatsächliche Beschäftigung - hätte begründet werden können (ständige Senatsrechtsprechung BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 11; 12. September 1985 - 2 AZR 324/84 - und 7. März 1996 - 2 AZR 432/95 - AP aaO Nr. 7 und 9 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 61 und EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 9).Nach der Senatsrechtsprechung (BAG 12. September 1985 - 2 AZR 324/84 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 61) liegt ein ordnungsgemäßer Widerspruch im Sinne von § 102 Abs. 4 iVm. § 102 Abs. 3 BetrVG nicht vor, wenn der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung lediglich mit der Begründung widerspricht, der Arbeitnehmer könne an demselben Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden.
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 432/95
Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers für die Zeit bis zur Entbindung des …
Auszug aus BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 54/99
Der geltend gemachte Anspruch ergibt sich auch nicht aus einem kraft Gesetzes fortbestehenden Arbeitsverhältnis, wie es durch einen Weiterbeschäftigungsanspruch unter den Voraussetzungen des § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG - auch ohne tatsächliche Beschäftigung - hätte begründet werden können (ständige Senatsrechtsprechung BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 11; 12. September 1985 - 2 AZR 324/84 - und 7. März 1996 - 2 AZR 432/95 - AP aaO Nr. 7 und 9 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 61 und EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 9).Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Senatsurteil vom 7. März 1996 (- 2 AZR 432/95 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 9); wenn der Senat dort ausgeführt hat, der Arbeitgeber könne einen gesetzlichen Weiterbeschäftigungsanspruch nicht durch einseitige Willenserklärung, sondern nur durch ein Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gemäß § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG beseitigen, so betraf dies einen Fall, in dem streitlos ein ordnungsgemäßer Widerspruch des Betriebsrats vorlag, also ein gesetzlicher Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers gegeben war.
- BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89
Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl
Auszug aus BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 54/99
Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, einen neuen Arbeitsplatz im Betrieb erst zu schaffen, indem er dem aufgrund eines Werkvertrags tätigen Subunternehmer Aufgaben entzieht und diese - wieder - durch Arbeitnehmer des Betriebes erledigen läßt (vgl. Senat 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61). - BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 386/94
Außerordentliche Kündigung - ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung
Auszug aus BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 54/99
a) Die Auslegung des Widerspruchs des Betriebsrats unterliegt als sog. atypische Willenserklärung nur einer beschränkten Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 11 und 26. Januar 1995 - 2 AZR 386/94 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 69 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 87). - BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 680/87
Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung wegen Unpünktlichkeit - …
Auszug aus BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 54/99
Nach der Senatsrechtsprechung (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - aaO und 24. März 1988 - 2 AZR 680/87 - RzK I 5 i Nr. 35) ist jedoch dem Betriebsrat ein Mindestmaß an konkreter Argumentation abzuverlangen; ein rein spekulativer Widerspruch etwa in dem Sinne, es sei im Betrieb irgendeine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit vorhanden, reicht nicht aus.
- BAG, 15.01.2025 - 5 AZR 135/24
Annahmeverzugsvergütung - Leistungsfähigkeit - unterlassener Zwischenverdienst - …
Rn. 37 bb) Für den Anspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG hat das Bundesarbeitsgericht zudem entschieden, dass der Arbeitnehmer deutlich erkennbar vom Arbeitgeber seine vorläufige Weiterbeschäftigung für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses spätestens am ersten Arbeitstag nach Ablauf der Kündigungsfrist verlangen muss (BAG 11. Mai 2000 - 2 AZR 54/99 - zu II 2 der Gründe; 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - zu II 2 b bb der Gründe). - BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02
Annahmeverzug - Beweis der Arbeitsunfähigkeit
Als solche unterliegt sie nur einer eingeschränkten Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. nur BAG 11. Mai 2000 - 2 AZR 54/99 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 13 = EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 11). - LAG Hessen, 13.07.2016 - 18 Sa 1498/15
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses auf Verlangen der New Yorker …
Es ist streitig, ob ein Arbeitnehmer noch innerhalb der Kündigungsfrist oder zumindest mit Klageerhebung ausdrücklich seine Weiterbeschäftigung verlangen muss (BAG Urteil vom 11. Mai 2000 - 2 AZR 54/99 - NZA 2000, 1055, Rz. 23;… BAG Urteil vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - NZA 1999, 1154, Rz. 22 f.;… Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 28 Aufl., § 102 Rz. 106;… ErfK-Kania, 16. Aufl., § 102 BetrVG Rz. 34). Für den Kläger ist festzustellen, dass er eine Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG weder bei Klageerhebung noch zum Ablauf der Kündigungsfrist am 31. Oktober 2015 verlangt hat.
- BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 305/02
Weiterbeschäftigungsanspruch; Annahmeverzug
Der Anspruch ergibt sich auch nicht aus einem kraft Gesetzes fortbestehenden Arbeitsverhältnis, das durch einen Weiterbeschäftigungsanspruch unter den Voraussetzungen des § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG - auch ohne tatsächliche Beschäftigung - hätte begründet werden können (dazu BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 10; 11. Mai 2000 - 2 AZR 54/99 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 13 = EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 11).Daher kann offen bleiben, ob das Weiterbeschäftigungsverlangen des Klägers rechtzeitig erfolgt ist (vgl. dazu BAG 17. Juni 1999 - 2 ARZ 608/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 10; 11. Mai 2000 - 2 AZR 54/99 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 13 = EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 11).
- BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05
Probezeitkündigung: Personalratsbeteiligung
Hier ist anerkannt, dass der Betriebsrat konkret darlegen muss, auf welchem freien Arbeitsplatz eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in Betracht kommt; hierbei muss der Arbeitsplatz zumindest in bestimmbarer Weise angegeben und der Bereich bezeichnet werden, in dem der Arbeitnehmer anderweitig beschäftigt werden kann (BAG 11. Mai 2000 - 2 AZR 54/99 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 13 = EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 11;… vgl. nur Kittner in Däubler/Kittner/Klebe BetrVG 9. Aufl. § 102 Rn. 201). - BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 532/08
Verhaltensbedingte Kündigung - Personalrat - Mitbestimmung
Vielmehr hätte die Personalvertretung insofern einen anderen freien Arbeitsplatz näher umschreiben müssen (vgl. Senat 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 10; 11. Mai 2000 - 2 AZR 54/99 - zu II 3 c der Gründe, AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 13 = EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 11). - LAG Rheinland-Pfalz, 21.11.2024 - 5 SLa 21/24
Kündigung - häufige Kurzerkrankungen - betriebliches Eingliederungsmanagement
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Berufungskammer folgt, liegt ein ordnungsgemäßer Widerspruch iSv. § 102 Abs. 3 BetrVG nicht vor, wenn der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung lediglich mit der Begründung widerspricht, der Arbeitnehmer könne an demselben Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden (vgl. BAG 11.05.2000 - 2 AZR 54/99 - Rn. 27 mwN). - LAG Köln, 18.05.2007 - 11 Sa 632/06
Krankheitsbedingte Kündigung
(1) Für einen ordnungsgemäßen Widerspruch des Betriebsrats gegen eine ordentliche Kündigung i.S. von § 102 Abs. 3 BetrVG ist es zwar nicht erforderlich, dass der Betriebsrat im Widerspruchsverfahren Tatsachen angibt, die schlüssig einen Widerspruchsgrund ergeben (BAG, Urteil vom 17.06.1999 - 2 AZR 608/98, AP Nr. 11 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung; BAG, Urteil vom 11.05.2000 - 2 AZR 54/99, AP Nr. 13 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung).Hierbei muss der Arbeitsplatz in bestimmbarer Weise angegeben und der Bereich bezeichnet werden, in dem der Arbeitnehmer anderweitig beschäftigt werden kann (BAG, Urteil vom 17.06.1999 - 2 AZR 608/98, AP Nr. 11 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung; BAG, Urteil vom 11.05.2000 - 2 AZR 54/99, AP Nr. 13 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung).
- LAG Hessen, 15.02.2013 - 14 SaGa 1700/12
Betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch - Entbindungsantrag - …
Insoweit ist erforderlich, dass die vom Betriebsrat zur Begründung seines Widerspruchs angeführten Tatsachen es als möglich erscheinen lassen, dass einer der in § 102 Abs. 3 BetrVG genannten Widerspruchsgründe vorliegt (LAG Hamburg 21.05.2008 - 4 SaGa 2/08 - BB 2008, 2636; LAG Schleswig - Holstein 05.03.1996 - 1 Ta 16/96 - LAGE § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht Nr. 23; LAG München 16.08.1995 - 9 Sa 543/95 - LAGE § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht Nr. 22), ohne dass andererseits der Widerspruchsgrund schlüssig vorgetragen sein müsste (BAG 11.05.2000 - 2 AZR 54/99 - EzA § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht Nr. 11).Hierfür ist erforderlich, dass der Betriebsrat seine Vorstellungen hinsichtlich einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit äußert und dabei den Arbeitsplatz zumindest in bestimmbarer Weise angibt und den Bereich bezeichnet, in dem der Arbeitnehmer anderweitig beschäftigt werden soll (BAG 17.06.1999 - 2 AZR 608/98 - EzA § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht Nr. 10; BAG 11.05.2000 - 2 AZR 54/99 - EzA § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht Nr. 11).
- LAG Hamm, 02.03.2012 - 10 Sa 1086/11
Voraussetzungen für einen Weiterbeschäftigungsanspruch nach Durchführung eines …
Ein Arbeitgeber ist nämlich nicht verpflichtet, einen neuen Arbeitsplatz im Betrieb erst zu schaffen, um dem Weiterbeschäftigungsbegehren eines gekündigten Arbeitnehmers entsprechen zu können (BAG 11.05.2000 - 2 AZR 54/99 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 13 (unter II. 3. c) bb) der Gründe).In der Rechtsprechung ist darüber hinaus anerkannt, dass ein Betriebsrat mit einem Widerspruch nicht die mitbestimmungsfreie wirtschaftlich-unternehmerische Entscheidung, dass der Arbeitsplatz des gekündigten Arbeitnehmers wegfällt, mit Hilfe des § 102 Abs. 3 BetrVG angreifen kann (BAG 11.05.2000 - 2 AZR 54/99 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 13 (unter II. 4. der Gründe);… APS/Koch, a.a.O., § 102 BetrVG Rn. 198;… KR/Etzel, 10. Aufl., § 102 BetrVG Rn. 164 m.w.N.).
- LAG Hessen, 03.07.2012 - 15 SaGa 243/12
Voraussetzungen des Weiterbeschäftigungsanspruchs
- LAG Düsseldorf, 24.05.2016 - 3 Sa 735/15
Unkündbarkeit in Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag ( § 17 Nr. 3 MTV für das …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.04.2026 - 5 GLa 3/25
Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung während und nach Ablauf der …
- LAG Düsseldorf, 19.04.2016 - 3 Sa 467/15
Zulässigkeit der des Ausschlusses einer betriebsbedingten Kündigung durch …
- ArbG München, 13.07.2010 - 14 Ca 17608/09
Feststellung der Unwirksamkeit zweier außerordentlicher fristloser Kündigungen …
- LAG Hamburg, 09.04.2014 - 6 SaGa 2/14
Entbindungsantrag nach Widerspruch des Betriebsrats gegen eine verhaltensbedingte …
- LAG Nürnberg, 17.08.2004 - 6 Sa 439/04
Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung gem. § 102 Abs. 5 BetrVG; …
- LAG Hamm, 28.02.2002 - 16 Sa 1202/01
Ordnungsmäßigkeit des Widerspruchs des Betriebsrates
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2023 - 26 SaGa 1111/22
Weiterbeschäftigungspflicht - Entbindung - Zulässigkeitsvoraussetzung - Auslegung …
- LAG München, 09.04.2009 - 4 SaGa 5/09
Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung
- LAG Hamburg, 21.05.2008 - 4 SaGa 2/08
Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung - Notwendigkeit eines …
- ArbG Iserlohn, 22.12.2021 - 1 Ca 751/21
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.03.2010 - 2 Ta 387/10
Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigungsanspruch - keine Unmöglichkeit der …
- LAG Hamm, 14.06.2005 - 19 Sa 287/05
Angabe der Anzahl der Unterhaltspflichten im Rahmen der Betriebsratsanhörung; …
- LAG Nürnberg, 05.09.2006 - 6 Sa 458/06
Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 BetrVG - …
- BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 972/06
Befristung - Haushalt
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2016 - 16 Sa 29/16
Soziale Rechtfertigung einer Kündigung wegen Schließung des Betriebes
- LAG Hamm, 14.06.2005 - 19 Sa 297/05
Angabe der Anzahl der Unterhaltspflichten im Rahmen der Betriebsratsanhörung; …
- ArbG Frankfurt/Main, 30.05.2005 - 15 Ca 980/05
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2016 - 16 Sa 662/16
Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigungsanspruch
- LAG Köln, 26.11.2012 - 5 SaGa 14/12
Sicherung des betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruchs im …
- LAG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10
Kündigung, verhaltensbedingt, Diebstahl (Trick-), Betriebsrat, Widerspruch, …
- LAG Köln, 30.05.2003 - 4 Sa 553/03
einstweilige Verfügung; Weiterbeschäftigung
- LAG Köln, 12.04.2013 - 4 Sa 1119/12
Betriebsbedingte Kündigung - Anforderungen an Darlegungslast der …
- LAG Hessen, 11.06.2012 - 17 Sa 1374/11
Austauschbarkeit - betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2006 - 2 Sa 569/06
Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers: Unzumutbare wirtschaftliche Belastung des …
- LAG Hamm, 22.07.2005 - 10 Sa 1272/05
Vorläufige Weiterbeschäftigung eines gekündigten Betriebsratsmitglieds …
- ArbG Bocholt, 11.10.2019 - 2 Ca 361/19
Einzelfallentscheidung zu den Voraussetzungen einer wirksamen …
- BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 585/99
Weiterbeschäftigung
- LAG Köln, 28.08.2015 - 4 SaGa 14/15
Anforderungen an den Widerspruchs des Betriebsrats nach § 102 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG
- LAG Köln, 23.03.2011 - 4 Ta 58/11
Widerspruch des Betriebsrats
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