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| BAG, 13.12.1958 - 2 AZR 557/55 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kündigung - Kündigungsschutz - Massenentlassungen - Berufung auf Unwirksamkeit
Verfahrensgang
- ArbG Osnabrück, 07.09.1955 - 1 Ga 277/55
- LAG Niedersachsen, 25.10.1955 - 1 Sa 460/55
- BAG, 13.12.1958 - 2 AZR 557/55
Papierfundstellen
- BB 1959, 415
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BAG, 06.11.1958 - 2 AZR 354/55
Kündigung - Kündigungsschutz - Massenentlassungen - Berufung auf Unwirksamkeit
Auszug aus BAG, 13.12.1958 - 2 AZR 557/55
Der Senat hält an dem in dem Urteil vom 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - aufgestellten Grundsatz fest, daß die Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, die unter Verletzung der Vorschriften über den Kündi gungsschutz bei Massenentlassungen (§§ 15 ff. KSchG) erfolgt, nur dann unwirksam ist, wenn der gekündigte Arbeitnehmer sich auf die Unwirksamkeit beruft" .Hierzu hat der erkennende Senat in den Urteilen vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 271/55 und 2 AZR 197/56 - s&wie auch in dem Urteil vom 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - bereits ausgeführt, daß Erstattungsansprüche der Bundesanstalt gegen Arbeitgeber gemäß § 113 Abs. 2 AVAVG (a.E.) auf einer gesetzlichen Zession der entsprechenden Arbeitnehmeransprüche beruhen u n ddaß des halb gemäß § 2 Abs. 4 ArbGG auch für die Klagen der Bundesanstalt gegen den Arbeitgeber der Rechtsweg vor den Arbeitsgerichten gegeben ist.
Wie der erkennen de Senat in dem Urteil vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 197/56 - und in dem Urteil vom 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - ausgeführt hat, ist "arbeitslos" im Sinne von § 113 Abs. 1 AVAVG (a.P.) derjenige, der faktisch arbeitslos ist, und es greift bei gegebener faktischer Arbeitslosigkeit § 113 Abs. 2 AVAVG (a.P.) auch dann Platz, wenn die die Arbeitslosenunterstützung gewährende Behörde weiß, daß der von ihr unterstützte Arbeitnehmer im Hinblick auf § 113 Abs. 1 AVAVG (a.P.) deshalb keine .Arbeitslosenunterstützung erhalten soll, weil er noch Vergütungsansprüche gegen seinen Arbeitgeber hat.
Wie der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - mit eingehender Begründung ausgeführt hat, gewähren §§ 15, 16 KSchG dem einzelnen Arbeitnehmer keinen automatischen Kündigungsschutz, sondern einen Kündigungsschutz nur dann, wenn der Arbeitnehmer sich darauf beruft.
Auf die ein gehende Begründung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - wird hiermit verwiesen.
- BAG, 20.06.1958 - 2 AZR 197/56
Arbeitslos - Arbeitsvertragliche Beziehungen - Ablehnung seiner Arbeit - …
Auszug aus BAG, 13.12.1958 - 2 AZR 557/55
Hierzu hat der erkennende Senat in den Urteilen vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 271/55 und 2 AZR 197/56 - s&wie auch in dem Urteil vom 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - bereits ausgeführt, daß Erstattungsansprüche der Bundesanstalt gegen Arbeitgeber gemäß § 113 Abs. 2 AVAVG (a.E.) auf einer gesetzlichen Zession der entsprechenden Arbeitnehmeransprüche beruhen u n ddaß des halb gemäß § 2 Abs. 4 ArbGG auch für die Klagen der Bundesanstalt gegen den Arbeitgeber der Rechtsweg vor den Arbeitsgerichten gegeben ist.mit der Gewährung der Arbeitslosenunterstützung ein, früher nicht (vgl. Urteil des Senates vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 197/56 ferner Urteil des Senates vom 6.November 1953 - 2 AZR 554/55 -).
Wie der erkennen de Senat in dem Urteil vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 197/56 - und in dem Urteil vom 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - ausgeführt hat, ist "arbeitslos" im Sinne von § 113 Abs. 1 AVAVG (a.P.) derjenige, der faktisch arbeitslos ist, und es greift bei gegebener faktischer Arbeitslosigkeit § 113 Abs. 2 AVAVG (a.P.) auch dann Platz, wenn die die Arbeitslosenunterstützung gewährende Behörde weiß, daß der von ihr unterstützte Arbeitnehmer im Hinblick auf § 113 Abs. 1 AVAVG (a.P.) deshalb keine .Arbeitslosenunterstützung erhalten soll, weil er noch Vergütungsansprüche gegen seinen Arbeitgeber hat.
- BAG, 20.06.1958 - 2 AZR 271/55
Erstattungsansprüche gegen Arbeitgeber - Rechtsweg vor Arbeitsgerichten - …
Auszug aus BAG, 13.12.1958 - 2 AZR 557/55
Hierzu hat der erkennende Senat in den Urteilen vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 271/55 und 2 AZR 197/56 - s&wie auch in dem Urteil vom 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - bereits ausgeführt, daß Erstattungsansprüche der Bundesanstalt gegen Arbeitgeber gemäß § 113 Abs. 2 AVAVG (a.E.) auf einer gesetzlichen Zession der entsprechenden Arbeitnehmeransprüche beruhen u n ddaß des halb gemäß § 2 Abs. 4 ArbGG auch für die Klagen der Bundesanstalt gegen den Arbeitgeber der Rechtsweg vor den Arbeitsgerichten gegeben ist.Insoweit wird insbesondere auf die nähere Begründung der Urteils des Zweiten Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 271/55 - verwiesen.
- LAG Niedersachsen, 25.10.1955 - 1 Sa 460/55
Auszug aus BAG, 13.12.1958 - 2 AZR 557/55
hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts gemäß § 128 Abs. 2 ZPO in der Sitzung vom 10. Dezember 1958 durch den Senatspräsidenten Dr. Müller, die Bundesrichter Professor Dr.Dr.Boldt und Dr.Stumpf sowie die Bundesar beitsrichter Wagner und Falk für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile der I. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hannover vom 25. Oktober 1955 - 1 Sa 460/55 - und des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 7. September 1955 - 1 Ga 277/55 - aufgehoben. - BAG, 08.03.1957 - 2 AZR 554/55
Verzicht auf Revision - Zurücknahme der Revision - Beschränkung des Antrags - …
Auszug aus BAG, 13.12.1958 - 2 AZR 557/55
mit der Gewährung der Arbeitslosenunterstützung ein, früher nicht (vgl. Urteil des Senates vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 197/56 ferner Urteil des Senates vom 6.November 1953 - 2 AZR 554/55 -).
- BAG, 23.10.1959 - 2 AZR 181/56
Kündigung - Kündigungsschutz - Massenentlassungen - Berufung auf Unwirksamkeit
2., Daß für den von der Klägerin gemäß § 113 AVAVG 1929 verfolgten Erstattungsanspruch für den hier in Betracht kommenden Zeitraum jedenfalls für Berlin der Rechtsweg vor den Arbeitsgerichten gegeben ist, hat der Senat in der soeben erwähnten Entscheidung vom 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - AP Nr. 1 zu § 15 KSchG - ebenfalls ausgesprochen, worauf verwiesen wird (vgl. auch die Urteile des Zweiten 4 Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 20" Juni 1958 - 2 AZR 271/55 und 2 AZR 197/56 - AP Nr. 1 und Nr. 5 zu § 113 AVAVG (a.F.) - und vom 13c Dezember 1958 - 2 AZR 557/55- AP Nr. 2 zu § 15 KSchG).Denn wie der Senat in seinen Urteilen vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 271/55 und 2 AZR 197/56 - AP Nr. 1 und Nr. 5 zu § 113 AVAVG (a.F.) - und in seinen Urteilen vom 6.November 1958 - 2 AZR 354/55 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG - und vom 13c Dezember 1958 - 2 AZR 557/55 - AP Nr. 2 zu § 15 KSchG - mit ausführlicher und hiermit in Bezug genommener Begründung dargelegt hat, setzt ein Erstattungsanspruch der Klägerin nach § 113 AVAVG (a.F.) voraus, daß vom Arbeitsamt nach näherer Maßgabe des AVAVG Leistungen an einen "Arbeits losen" gewährt werden, der noch Bezüge aus seinem Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber zu fordern hat und der daher gemäß § 113 Abs. 1 AVAVG (a.F.) keine Leistungen erhalten soll.
Wie der Senat in seinem auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vor gesehenen Urteil vom 6. November 1958 - 2 AZR 554/55 - AP Nr. 1 zu § 15 KSchG - ausgesprochen und durch das weitere Urteil vom 13. Dezember 1958 - 2 AZR 557/55 - AP Nr. 2 zu § 15 KSchG - bestätigt hat, führt eine Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, die unter Verletzung der Vorschriften über den Kündigungsschutz bei Massenent lassungen erfolgt, nur dann zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn der gekündigte Arbeitnehmer sich darauf beruft.
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