Rechtsprechung
| BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 573/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 05.06.1981 - 12 Ca 2270/81
- LAG Köln, 09.06.1982 - 7 (22) Sa 517/81
- LAG Köln, 13.10.1982 - 7 (22) Sa 517/81
- BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 573/82
Papierfundstellen
- BAGE 45, 146
- NJW 1984, 2655
- ZIP 1984, 998
- MDR 1984, 875
- NZA 1984, 86
- BB 1984, 1429
- JR 1985, 440
Wird zitiert von ... (55) Zitiert selbst (6)
- BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82
Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers
Auszug aus BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 573/82
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine ordentliche Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen aber nur dann sozial gerechtfertigt, wenn die prognostizierten Kurzerkrankungen eine unzumutbare Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen erwarten lassen (BAG 33, 1, 12 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAG vom 25. November 1982 - 2 AZR 140/81 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 10, zu B I 3 der Gründe m.w.N. mit Anmerkung von Otto; BAG vom 23. Juni 1983 - 2 AZR 15/82 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 12, DB 1983, 2524, zu B II 4 und B III 4 der Gründe).Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 23. Juni 1983 (aaO, zu B III 4 c der Gründe) entscheiden hat, darf die Belastung des Arbeitgebers mit Entgeltfortzahlung bei einer krankheitsbedingten Kündigung ebenfalls insoweit grundsätzlich berücksichtigt werden, wie sie über eine sechswöchige Inanspruchnahme (§ 1 Abs. 1 Satz 1 LohnFG) hinausgeht.
Das Urteil vom 23. Juni 1983 (aaO) ist verschiedentlich dahin mißverstanden worden, der Umfang der Lohnfortzahlungskosten für einen Arbeitnehmer könne nur dann eine Kündigung sozial rechtfertigen, wenn andere Arbeitsplätze oder der Bestand des Betriebes konkret gefährdet würden.
Mit dieser Würdigung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seinen Ausführungen im Urteil vom 23. Juni 1983 (aaO, zu B III 4 b aa der Gründe), das Fehlen eines ausgewogenen Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung sei nicht Voraussetzung einer krankheitsbedingten Kündigung.
- BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 140/81
Kündigung bei lang anhaltender Krankheit
Auszug aus BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 573/82
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine ordentliche Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen aber nur dann sozial gerechtfertigt, wenn die prognostizierten Kurzerkrankungen eine unzumutbare Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen erwarten lassen (BAG 33, 1, 12 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAG vom 25. November 1982 - 2 AZR 140/81 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 10, zu B I 3 der Gründe m.w.N. mit Anmerkung von Otto; BAG vom 23. Juni 1983 - 2 AZR 15/82 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 12, DB 1983, 2524, zu B II 4 und B III 4 der Gründe).Auch für die Belastung mit Lohnfortzahlungskosten gilt der im Urteil vom 25. November 1982 (aaO) noch einmal eingehend begründete Grundsatz, daß die Besonderheiten des Einzelfalles zu beachten sind.
- BAG, 22.02.1980 - 7 AZR 295/78
Kündigungsschutz - Klagefrist - Letzter Tag - Normaler Gerichtsbriefkasten - …
Auszug aus BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 573/82
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine ordentliche Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen aber nur dann sozial gerechtfertigt, wenn die prognostizierten Kurzerkrankungen eine unzumutbare Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen erwarten lassen (BAG 33, 1, 12 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAG vom 25. November 1982 - 2 AZR 140/81 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 10, zu B I 3 der Gründe m.w.N. mit Anmerkung von Otto; BAG vom 23. Juni 1983 - 2 AZR 15/82 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 12, DB 1983, 2524, zu B II 4 und B III 4 der Gründe).
- BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88
Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§ …
Auszug aus BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 573/82
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine ordentliche Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen aber nur dann sozial gerechtfertigt, wenn die prognostizierten Kurzerkrankungen eine unzumutbare Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen erwarten lassen (BAG 33, 1, 12 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAG vom 25. November 1982 - 2 AZR 140/81 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 10, zu B I 3 der Gründe m.w.N. mit Anmerkung von Otto; BAG vom 23. Juni 1983 - 2 AZR 15/82 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 12, DB 1983, 2524, zu B II 4 und B III 4 der Gründe). - BAG, 10.03.1977 - 2 AZR 79/76
Ordentliche Kündigung - Erkrankung - Entwicklung des Gesundheitszustandes - …
Auszug aus BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 573/82
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffes, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG: vgl. etwa BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG und BAG 29, 49 = AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit). - BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54
Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche …
Auszug aus BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 573/82
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffes, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG: vgl. etwa BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG und BAG 29, 49 = AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
- BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88
Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger …
Der Senat hält an seiner Auffassung fest, daß auch eine unzumutbar hohe wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers durch bereits gezahlte und künftig zu erwartende Lohnfortzahlungskosten eine krankheitsbedingte Kündigung sozial rechtfertigen kann (Bestätigung von BAGE 43, 129; 45, 146 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82]= AP Nr. 10 und 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).Ist dies der Fall, so ist in der dritten Stufe bei der Interessenabwägung (vgl. unten zu B I 3 b der Gründe) zu prüfen, oh weitergehende Überbrückungsmaßnahmen zur Behebung der Störung dem Arbeitgeber zumutbar sind (vgl. BAGE 45, 146 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B II 2 der Gründe;… Senatsurteil vom 7. November 1985, a.a.O., zu B II 3 a der Gründe).
Dabei ist nur auf die Kosten des Arbeitsverhältnisses und nicht auf die Gesamtbelastung des Betriebes mit Lohnfortzahlungskosten abzustellen (…BAGE 43, 129, 141 f. = AP, a.a.O., zu B III 4 c der Gründe; BAGE 45, 146 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP, a.a.O., zu B II 3 der Gründe;… Senatsurteil vom 7. November 1985, a.a.O., zu II 1 und 2 der Gründe).
Bei der Interessenabwägung ist allgemein zu berücksichtigen, ob die Erkrankungen auf betriebliche Ursachen zurückzuführen sind, ob bzw. wie lange das Arbeitsverhältnis zunächst ungestört verlaufen ist, ferner das Alter und der Familienstand des Arbeitnehmers (…BAGE 43, 129, 140 ff. = AP, a.a.O., zu B III 4 und 5 der Gründe; BAGE 45, 146 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] r AP, a.a.O., zu B II 3 der Gründe;… Senatsurteil vom 7. November 1985, a.a.O., zu B II 4 der Gründe).
Vermeidet der Arbeitgeber bereits durch die vorgehaltene Personalreserve weitgehend Betriebsablaufstörungen, so sind von ihm weniger Überbrückungsmaßnahmen zu verlangen (BAGE 45, 146 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP, a.a.O., zu B II 2 der Gründe;… Senatsurteil vom 7. November 1985, a.a.O., zu B II 3 a der Gründe).
Der Senat hat in dem Urteil BAGE 45, 146 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] (…AP, a.a.O.) zunächst ausgeführt (zu B II 3 b der Gründe), ganz erheblich für die Frage, wann Lohnfortzahlungskosten eine Kündigung rechtfertigten, sei auch ein Vergleich mit Arbeitnehmern, die eine vergleichbare Arbeit unter ähnlichen Bedingungen verrichteten.
Wenn in den Urteilen des Senats zwischen betrieblichen und wirtschaftlichen Beeinträchtigungen unterschieden wird, so sind mit den betrieblichen die Betriebsablaufstörungen gemeint, wie der jeweilige Begründungszusammenhang ergibt (vgl. BAGE 45, 146 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP, a.a.O., zu B II 2 und 3 b der Gründe).
- BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien
Zu ihren Gunsten hat das Berufungsgericht weiter zutreffend das noch verhältnismäßig niedrige Lebensalter des Klägers von knapp 25 Jahren im Zeitpunkt der Kündigung berücksichtigt, weil die Beklagte deshalb aufgrund der negativen Prognose auf nicht absehbare Zeit mit erheblichen Lohnfortzahlungskosten rechnen muß (vgl. dazu insbes. BAGE 45, 146 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B II 3 b der Gründe sowie das ebenfalls am 6. September 1989 in der Revisionssache - 2 AZR 224/89 - verkündete und zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmte Urteil des Senats). - BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 601/85
Ordentliche Kündigung wegen Verspätungen
Zwar ist die Würdigung des Landesarbeitsgerichts einer Nachprüfung im Revisionsverfahren nur in beschränktem Maße zugänglich; denn bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und ob es sie widerspruchsfrei gewürdigt hat (st. Rspr. des BAG, vgl. BAGE 42, 151, 157 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II der Gründe; BAGE 45, 146, 151 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I der Gründe; jeweils m.w.N.).
- BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90
Verhaltensbedingte Kündigung
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. z. B. Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu I der Gründe; BAGE 45, 146, 151 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I der Gründe, m. w. N.). - BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen die Lohnfortzahlungskosten "außergewöhnlich" bzw. "extrem" hoch sein, um allein die weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers unzumutbar machen zu können (Senatsurteil vom 24. November 1983 - 2 AZR 347/82 - BAGE 44, 249 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972, zu B II 3 a der Gründe; ebenso BAGE 43, 129; 45, 146 = AP Nr. 10 und 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit). - BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84
Abmahnung - Wirkungslosigkeit durch Zeitablauf
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 und 3 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z.B. BAGE 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAGE 45, 146, 151 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit m.w.N.). - BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien …
Einem Arbeitnehmer, der 20 Jahre zur Zufriedenheit gearbeitet hat und dann häufig erkrankt, schuldet der Arbeitgeber erheblich mehr Rücksichtnahme als einem Arbeitnehmer, der seit dem ersten Jahre der Betriebszugehörigkeit erhebliche und steigende krankheitsbedingte Ausfälle gehabt hat (vgl. insbes. BAGE 45, 146, 153 f. [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B II 3 b und 5 der Gründe).Ist mit Ausfallzeiten im bisherigen Umfang aufgrund der negativen Gesundheitsprognose auf nicht absehbare Zeit zu rechnen, so ist auch die zu erwartende Belastung mit entsprechenden Lohnfortzahlungskosten um so höher, je jünger der Arbeitnehmer ist (vgl. BAGE 45, 146 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP, aaO).
- BAG, 12.04.1984 - 2 AZR 77/83
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen - …
Die außergewöhnlich hohe Belastung durch Lohnfortzahlungskosten kann im Ausnahmefall eine krankheitsbedingte Kündigung sozial rechtfertigen (Vergleiche BAG vom 23.06.1983 - 2 AZR 15/82 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 12; BAG vom 15.02.1984, 2 AZR 573/82).Diese können auch - wie der Senat in den Urteilen vom 23. Juni 1983 (…aaO) und 15. Februar 1984 - 2 AZR 573/82 - zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt ausgeführt hat - in einer besonders hohen Belastung durch Lohnfortzahlungskosten liegen.
Bereits im Urteil vom 15. Februar 1984 (aaO, unter B II 3 b der Gründe) hat der Senat darauf hingewiesen, daß das Arbeitsverhältnis auch ein Austauschverhältnis ist.
Einem Arbeitnehmer, der z.B. 20 Jahre zur Zufriedenheit gearbeitet hat und dann häufig erkrankt, schuldet der Arbeitgeber erheblich mehr Rücksichtnahme als einem Arbeitnehmer, der seit dem ersten Jahr der Betriebszugehörigkeit erhebliche und steigende krankheitsbedingte Ausfälle hatte (vgl. Senatsurteil vom 15. Februar 1984, aaO).
Bereits im Urteil vom 15. Februar 1984 (aaO) hat der Senat sinngemäß ausgeführt, der Arbeitgeber, der mit einer ausreichenden Personalreserve Betriebsbeeinträchtigungen infolge Arbeitsunfähigkeit weitestgehend vermeidet, dürfe dafür nicht "bestraft" werden.
- BAG, 07.11.1985 - 2 AZR 657/84
Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: vgl. etwa BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG und BAG 45, 146, 151).Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats setzt eine sozial gerechtfertigte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen voraus, daß zum Zeitpunkt ihres Zugangs objektive Tatsachen vorliegen, die die Besorgnis weiterer häufiger Kurzerkrankungen in der Zukunft rechtfertigen und daß die bisherigen und in der Zukunft zu erwartenden Krankheitszeiten zu unzumutbaren betrieblichen oder wirtschaftlichen Belastungen des Arbeitgebers führen (BAG 43, 129 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit mit zust. Anm. von Neyses und BAG 45, 146 ff.).
Bei der Prüfung, ob in diesem Fall eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung vorliegt, ist auf die Kosten des Arbeitsverhältnisses des gekündigten Arbeitnehmers abzustellen (BAG 45, 146, 153 und BAG Urteil vom 12. April 1984 - 2 AZR 77/83 - nicht veröffentlicht).
- BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91
Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)
Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff der Sozialwidrigkeit der Kündigung verkannt oder ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 Abs. 2 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob seine Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 45, 146, 151 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit zu B I der Gründe, m.w.N.; Senatsurteil vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 1 der Gründe). - BAG, 27.11.1991 - 2 AZR 255/91
Betriebsbedingte Kündigung; Weiterbeschäftigung im Konzern
- BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 598/92
- BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aufgrund dringender betrieblicher …
- LAG Hessen, 15.09.2000 - 2 Sa 1833/99
Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung
- BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 580/89
Krankheitsbedingte Kündigung - unzumutbare Lohnfortzahlungskosten
- LAG Hamm, 13.01.2000 - 17 Sa 1712/99
Wirksamkeit außerordentlicher fristloser Kündigung ; Anwendbarkeit der für …
- LAG Hamm, 16.10.2000 - 17 Sa 822/99
Änderung des bisherigen Geburtsdatums eines ausländischen Arbeitnehmers - …
- BAG, 07.12.1988 - 7 AZR 122/88
Ordentliche Kündigung wegen Nichtanzeige von Arbeitsunfähigkeit
- BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 668/84
Versetzung eines Arbeitnehmers - Definition der Begriffe "Versetzung" und …
- BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 220/91
Tarifliche Kündigungsfristen für ältere Arbeiter
- LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
- BAG, 18.09.1986 - 2 AZR 638/85
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung hinsichtlich ordnungsgemäßer Anhörung …
- ArbG Berlin, 17.05.2013 - 28 Ca 3997/13
Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten
- LAG Hessen, 10.02.1999 - 2 Sa 185/98
Prüfungsgegenstand derÄnderungskündigung; Entgegenstehen der krankheitsbedingten …
- LAG Hessen, 13.01.1989 - 15 Sa 1244/88
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Krankheit; Zulässige Abbedingung …
- BAG, 10.12.1987 - 2 AZR 515/87
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen langanhaltender Krankheit - …
- BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 534/85
Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten …
- BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 451/92
Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz bei Massenentlassung
- BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 335/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien
- BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 127/84
Streitigkeit über eine ordentliche personenbedingte (krankheitsbedingte) …
- LAG Hessen, 22.10.1999 - 2 Sa 576/99
Soziale Rechtfertigung einer personenbedingten (krankheitsbedingten) Kündigung; …
- BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 23/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien
- BAG, 21.02.1985 - 2 AZR 72/84
Personenbedingte Kündigung wegen dauerhafter subjektiver Unmöglichkeit der …
- BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 623/89
Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung - Vergleich der …
- ArbG Essen, 08.11.2007 - 8 Ca 1926/07
Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung des Kommissionierers eines …
- BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 138/87
Kündigung wegen Wegfalls von Drittmitteln - Auslegung eines Arbeitsvertrages mit …
- BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 402/91
Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Schließung einer Niederlassung - …
- BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 14/91
Kündigung: betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - …
- ArbG Heilbronn, 21.03.2023 - 8 Ca 328/22
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen bei langjährigem Arbeitsverhältnis - …
- BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 476/93
Änderungskündigung zwecks Streichung einer Heimzulage
- BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 659/86
Änderungskündigung zwecks Lohnkürzung
- BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 454/93
Betriebsbedingte Änderungskündigung zwecks Streichung einer Heimzulage
- LAG Hamm, 31.01.1990 - 2 Sa 1672/89
Kündigung; Krankheit; Personbedingte Kündigung; Kündigungsfrist; Wegfall der …
- BAG, 12.12.1985 - 2 AZR 246/85
Kündigung wegen des unberechtigten Bezuges von Fernauslösung - Voraussetzungen …
- ArbG Frankfurt/Main, 27.08.2002 - 18 Ca 3919/00
Deklatorische Funktion der Feststellung des Grades einer Behinderung - Zustimmung …
- BAG, 12.12.1986 - 7 AZR 405/85
Betriebsbedingte Änderungskündigung - Gerichtliche Überprüfbarkeit einer …
- BAG, 24.09.1986 - 7 AZR 181/85
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung wegen …
- BAG, 07.11.1985 - 2 AZR 649/84
Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Sozialwidrigkeit der Kündigung …
- LAG Berlin, 02.03.1993 - 5 Sa 138/92
Personalvertretung: Umfang des Unterrichtungsanspruchs
- BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 735/85
Kündigung wegen Betriebsstillegung eines Krankenhauses - Einbeziehung des …
- BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 489/83
Kündigung bei Krankheit
- BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 502/85
Soziale Rechtfertigung einer auf unzumutbare Lohnfortzahlungskosten gestützten …
- BAG, 14.06.1984 - 2 AZN 211/84
- LAG Hamm, 16.12.1991 - 19 Sa 1255/91
Weiterbeschäftigungsanspruch; Arbeitnehmer; Wirksamkeit; Kündigung; …
- LAG Schleswig-Holstein, 25.01.1989 - 3 Sa 590/88
Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung; Wiederholt auftretende …
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