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Rechtsprechung
   BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 592/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4338
BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 592/88 (https://dejure.org/1989,4338)
BAG, Entscheidung vom 24.08.1989 - 2 AZR 592/88 (https://dejure.org/1989,4338)
BAG, Entscheidung vom 24. August 1989 - 2 AZR 592/88 (https://dejure.org/1989,4338)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inhalt der Einwendungen der Personalvertretung gegen eine ordentliche Kündigung - Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Erweiterung der Beteiligungsrechte der Personalvertretung - Ordnungsgemäße Mitwirkung des Personalrats - Einwendungen der Personalvertretung gegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayPVG Art. 72, Art. 77; KSchG § 13 Abs. 3
    Personalrat: Einwenungen i.S. des BayPVG - Wirksamkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 455/73

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 592/88
    Eine ausdrückliche Aufforderung zur Erörterung ist dabei nicht erforderlich (…Ballerstedt/Schleicher/Faber, a.a.O., Stand Mai 1985, Art. 77 Rz 67; für § 102 BetrVG ebenso: BAGE 26, 27, 30 = AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 3 der Gründe).
  • BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 103/88

    Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

    Auszug aus BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 592/88
    Auf die ausführliche Begründung des Senats zu der entsprechenden Problematik bei § 102 BetrVG in dem Urteil vom 8. September 1988 (- 2 AZR 103/88 - EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 73, zu II 2 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen), die uneingeschränkt auf Art. 77 BayPVG übertragbar ist, wird verwiesen.
  • BAG, 29.09.1983 - 2 AZR 179/82

    Ordentliche Kündigung - Mitwirkung des Personalrats - Mitwirkungsverfahren - …

    Auszug aus BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 592/88
    Die Erwägungen des Senats zu dieser bundesrechtlichen Vorschrift (vgl. Urteil vom 29. September 1983 - 2 AZR 179/82 - AP Nr. 1 zu § 79 BPersVG), denen das angefochtene Urteil weitgehend gefolgt ist, sind jedenfalls auf die Neufassung des Art. 77 BayPVG gerade nicht übertragbar.
  • LAG München, 09.03.1988 - 5 Sa 884/87

    Möglichkeit der Einwendungen des Personalrates gegen ordentliche Kündigungen

    Auszug aus BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 592/88
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 9. März 1988 - 5 Sa 884/87 - aufgehoben.
  • BAG, 29.09.1982 - 7 AZR 216/80
    Auszug aus BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 592/88
    Nach Art. 72 Abs. 1 BayPVG bedeutet dies, daß die beabsichtigte Maßnahme vor der Durchführung mit dem Ziel der Verständigung rechtzeitig und eingehend mit dem Personalrat zu erörtern ist (BAG Urteil vom 29. September 1982 - 7 AZR 216/80 - n. v., zu I 2 a der Gründe).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 828/08

    Wartezeitkündigung - Mitwirkungsverfahren

    Vielmehr sind die zu § 102 BetrVG entwickelten Grundsätze entsprechend anzuwenden (…Senat 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - Rn. 35, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 151 = EzBAT BAT § 53 Beteiligung des Personalrats Nr. 29; BAG 24. August 1989 - 2 AZR 592/88 - ZTR 1990, 34, 35)..
  • LAG Hessen, 21.08.2025 - 3 Sa 1152/23
    Dies gilt auch, wenn die beabsichtigte Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen wird (BAG 24. August 1989 -2 AZR 592/88- zitiert nach juris).
  • VG Gera, 14.02.2020 - 1 K 764/17

    Schadensersatzanspruch wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen eines ehemaligen …

    Rn. 80 Das Mitwirkungsverfahren ist hier nicht ordnungsgemäß dadurch eingeleitet worden, dass der Arbeitgeber den Personalrat umfassend über die geplante Kündigung informiert hat (vgl. BAG, Urteil vom 24. August 1989 - 2 AZR 592/88 -, juris Rn. 22).
  • LAG Köln, 11.12.2025 - 6 SLa 316/25

    Wartezeitkündigung; Sittenwidrigkeit; Treuwidrigkeit; Mobbing

    Dies gilt auch, wenn die beabsichtigte Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen werden soll (BAG v. 24.08.1989 - 2 AZR 592/88 -).
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