Rechtsprechung
| BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 653/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Feststellungsklage des Arbeitnehmers auf Unwirksamkeit der Kündigung und Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses - Pflicht des Arbeitgebers zur Darlegung der Gründe für das dringende betriebliche Erfordernis - Dringende innerbetriebliche und außerbetriebliche Umstände zur ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Göttingen, 27.11.1987 - 3 Ca 593/87
- LAG Niedersachsen, 19.10.1988 - 7 Sa 201/88
- BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 653/88
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (12)
- BAG, 08.11.1956 - 2 AZR 302/54
Arbeitsverhältnis: Kündigung wegen Arbeitsmangels
Auszug aus BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 653/88
Vielmehr ist es genügend, aber auch erforderlich, wenn zu diesem Zeitpunkt eine vernünftige und betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, daß bis zum Auslaufen der dabei einzuhaltenden Kündigungsfrist das erwartete Ereignis eingetreten ist und der Arbeitnehmer entbehrt werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. Urteile vom 8. November 1956 - 2 AZR 302/54 - AP Nr. 19 zu § 1 KSchG, zu 2 der Gründe und vom 27. Februar 1958 - 2 AZR 445/55 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu III 1 der Gründe; für die Betriebsstillegung; BAGE 47, 13, 23 f. = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu B III 3 a der Gründe; BAGE 54, 215, 229 = AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 3 c der Gründe).Der Senat hat für diese Fälle (Urteil vom 8. November 1956, a.a.O.) lediglich die Anlegung eines besonders strengen Maßstabes für die bei Ausspruch der Kündigung anzustellende Prognose gefordert, weil die kurze Kündigungsfrist hinreichend Zeit läßt, die Kündigung rechtzeitig zu dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem der gekündigte Arbeitnehmer bei vernünftiger betriebswirtschaftlicher Betrachtung entbehrt werden kann.
- BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84
Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters
Auszug aus BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 653/88
Demgemäß kann sich das beklagte Land bei diesem Kündigungssachverhalt auch nicht auf ein freies unternehmerisches Ermessen als Kündigungsgrund berufen; es liegt vielmehr eine sog. gebundene Unternehmerentscheidung vor (vgl. dazu Senatsurteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung), indem das beklagte Land die Fortsetzung des Projektes von der zunächst noch ungeklärten Drittfinanzierung abhängig gemacht hat. - BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83
Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang
Auszug aus BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 653/88
Vielmehr ist es genügend, aber auch erforderlich, wenn zu diesem Zeitpunkt eine vernünftige und betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, daß bis zum Auslaufen der dabei einzuhaltenden Kündigungsfrist das erwartete Ereignis eingetreten ist und der Arbeitnehmer entbehrt werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. Urteile vom 8. November 1956 - 2 AZR 302/54 - AP Nr. 19 zu § 1 KSchG, zu 2 der Gründe und vom 27. Februar 1958 - 2 AZR 445/55 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu III 1 der Gründe; für die Betriebsstillegung; BAGE 47, 13, 23 f. = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu B III 3 a der Gründe; BAGE 54, 215, 229 = AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 3 c der Gründe).
- BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85
Betriebsbedingte
Auszug aus BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 653/88
Diese unternehmerische Entscheidung des Drittmittelempfängers unterliegt nur einer Mißbrauchskontrolle (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969, zu E II 2 d, bb der Gründe; BAG Urteile vom 5. September 1986 - 7 AZR 136/85 -, zu III 2 b, aa der Gründe, n.v. und vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 138/87 - RzK 5 c Nr. 24). - BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 600/88
Dauerhafter Umsatzrückgang
Auszug aus BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 653/88
Nach den Grundsätzen, die der Senat für den Prüfungsmaßstab des Gerichts bei der betriebsbedingten Kündigung aufgestellt hat (vgl. zuletzt Urteil vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 600/88 - AP Nr. 45 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1 a der Gründe, m.w.N.), können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidung: z.B. Rationalisierungsmaßnahme, Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Umstände (z.B. Auftragsmangel) ergeben. - BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86
Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im …
Auszug aus BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 653/88
Demgemäß kann sich das beklagte Land bei diesem Kündigungssachverhalt auch nicht auf ein freies unternehmerisches Ermessen als Kündigungsgrund berufen; es liegt vielmehr eine sog. gebundene Unternehmerentscheidung vor (vgl. dazu Senatsurteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung), indem das beklagte Land die Fortsetzung des Projektes von der zunächst noch ungeklärten Drittfinanzierung abhängig gemacht hat. - BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75
Arbeiter/Angestellte
Auszug aus BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 653/88
Längere Kündigungsfristen, die nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses und dem Alter des Arbeitnehmers gestaffelt sind (wie nach § 2 AngKSchG und § 53 BAT), wollen die berufliche Existenz der vom Arbeitsplatzverlust betroffenen, in der Regel auch älteren Arbeitnehmer sichern (BVerfGE 62, 256 = AP Nr. 16 zu § 622 BGB). - BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aufgrund dringender betrieblicher …
Auszug aus BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 653/88
Vielmehr ist es genügend, aber auch erforderlich, wenn zu diesem Zeitpunkt eine vernünftige und betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, daß bis zum Auslaufen der dabei einzuhaltenden Kündigungsfrist das erwartete Ereignis eingetreten ist und der Arbeitnehmer entbehrt werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. Urteile vom 8. November 1956 - 2 AZR 302/54 - AP Nr. 19 zu § 1 KSchG, zu 2 der Gründe und vom 27. Februar 1958 - 2 AZR 445/55 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu III 1 der Gründe; für die Betriebsstillegung; BAGE 47, 13, 23 f. = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu B III 3 a der Gründe; BAGE 54, 215, 229 = AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 3 c der Gründe). - BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 204/87
Umgehung einer Unkündbarkeitsregelung
Auszug aus BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 653/88
Dies hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts gerade für den Bereich der Drittmittelfinanzierung (Auslaufen der Drittmittel erst zu dem späteren Kündigungstermin) entschieden (BAGE 57, 1 [BAG 16.10.1987 - 7 AZR 204/87] = AP Nr. 2 zu § 53 BAT). - BAG, 27.02.1958 - 2 AZR 445/55
Wirksamkeit der Kündigung - Angabe der Gründe - Zustimmung des Landesarbeitsamtes …
Auszug aus BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 653/88
Vielmehr ist es genügend, aber auch erforderlich, wenn zu diesem Zeitpunkt eine vernünftige und betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, daß bis zum Auslaufen der dabei einzuhaltenden Kündigungsfrist das erwartete Ereignis eingetreten ist und der Arbeitnehmer entbehrt werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. Urteile vom 8. November 1956 - 2 AZR 302/54 - AP Nr. 19 zu § 1 KSchG, zu 2 der Gründe und vom 27. Februar 1958 - 2 AZR 445/55 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu III 1 der Gründe; für die Betriebsstillegung; BAGE 47, 13, 23 f. = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu B III 3 a der Gründe; BAGE 54, 215, 229 = AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 3 c der Gründe). - BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 138/87
Kündigung wegen Wegfalls von Drittmitteln - Auslegung eines Arbeitsvertrages mit …
- BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 136/85
Betriebsbedingte Kündigung, Drittmittel, Personalrat Mitwirkung
- BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01
Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe
b) Dieser Maßstab gilt, wie das Landesarbeitsgericht zu Recht ausgeführt hat, grundsätzlich auch dann, wenn die Kündigung - wie hier - auf außerbetriebliche Gründe gestützt wird (st. Rspr. vgl. Senat 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 26 = EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 2: Unsicherheit über Neuerteilung eines Bewachungsauftrags; vgl. auch Senat 24. August 1989 - 2 AZR 653/88 - Gewährung von Drittmitteln). - LAG Köln, 03.06.2005 - 11 Sa 1014/04
betriebsbedingte Kündigung, Leiharbeit, Prognose
1. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (…vgl. Urt. v. 12.04.2002 - 2 AZR 256/01 - in NZA 2002, S. 1205 ff. m. w. N.; Urt. v. 24.08.1989 - 2 AZR 653/88 - n. v.) können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen wie z. B. Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (z. B. Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben.Behauptet der Arbeitgeber, bereits außerbetriebliche Gründe allein hätten ein Bedürfnis für eine Weiterbeschäftigung entfallen lassen, bindet der Arbeitgeber sich also selbst an diese von ihm so gesehenen Sachzwänge, so hat das Gericht nachzuprüfen, ob zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs feststand, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins sei eine Beschäftigungsmöglichkeit für den gekündigten Arbeitnehmer nicht mehr gegeben (BAG, Urt. v. 24.08.1989 - 2 AZR 653/88 - n. v.).
- LAG München, 26.09.2024 - 3 SLa 46/24
Fraktionsmitarbeiter, betriebsbedingte Kündigung, Grundsatz der Diskontiunität
Beschränkt sich der Arbeitgeber darauf, sich an äußere Sachzwänge (sog. außerbetrieblicher Grund) zu binden, muss er im Prozess im Einzelnen darlegen, dass der sog. außerbetriebliche Grund tatsächlich in dem von ihm behaupteten Umfang vorliegt und sich unmittelbar oder mittelbar auf den Arbeitsplatz des gekündigten Arbeitnehmers auswirkt (vgl. BAG, Urteil vom 07.12.1978 - 2 AZR 155/77 - unter II. 1. c) der Gründe; Urteil vom 24.08.1989 - 2 AZR 653/88 - unter II. 1 der Gründe).Im Fall einer sog. gebundenen Unternehmerentscheidung ist es genügend, aber auch erforderlich, wenn zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung eine vernünftige und betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, dass bis zum Auslaufen der einzuhaltenden Kündigungsfrist das erwartete Ereignis eingetreten ist und der Arbeitnehmer entbehrt werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 24.08.1989 - 2 AZR 653/88 - unter II. 4. b) der Gründe; Urteil vom 12.04.2002 - 2 AZR 556/01 - unter II. 2.der Gründe).
- LAG Thüringen, 13.08.2002 - 5 Sa 310/01
Organisationsmöglichkeit der Gruppenbetreuungszeiten im Anwendungsbereich des …
Die Entscheidung des Drittmittelgebers stellt zwar einen außerbetrieblichen Umstand, aber für sich allein keinen betriebsbedingten Grund im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG dar (vgl. BAG, Urteile vom 11.07.1996, NZA 1997 S. 253, vom 21.6.1990 - 2 AZR 641/89 -n. v. und vom 24.08.1989 - 2 AZR 653/88 - n. v.;… APS/Preis § 1 KSchG Rnr. 514).Die nachvollziehbare Darlegung der Prognose des Wegfalls oder der Kürzung von Drittmitteln reicht nur dann zur Rechtfertigung einer Änderungskündigung, wenn die Prognose das Eintreten dieses Ereignisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist umfasst und der Arbeitnehmer in dem von der Änderungskündigung erfassten Umfang entbehrt werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 24.08.1989 - 2 AZR 653/88 - n. v.).
- LAG Hessen, 19.01.2007 - 12 Sa 435/06
Unwirksame außerordentliche, sowie betriebsbedingte ordentliche Kündigung, …
Die Entwicklung der Auftragszahlen als auch ihre Auswirkung auf den Arbeitsplatz müssen im Einzelnen vorgetragen werden (BAG 24.10.1979 2 AZR 940/77 AP Nr. 8 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; 24.8.1989 2 AZR 653/88 RzK I 5 c 32 II 1; 15.6.1989 2 AZR 600/88 AP Nr. 45 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung;… HaKo-Gallner § 1 KSchG Rz. 596, 676). - BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 3/92
Übergangsregelung - Verfassungskonforme Auslegung - Kürzung eines …
Eine außerordentliche Kündigung scheidet aus, weil der Wegfall öffentlicher Mittel zur teilweisen Finanzierung des Arbeitsentgelts dem Unternehmerrisiko zuzurechnen ist (vgl zur Kündigung bei drittmittelfinanzierten Arbeitsplätzen: BAG, Urteil vom 24. August 1989 <2 AZR 653/88>). - BAG, 21.06.1990 - 2 AZR 641/89
Sozialwidrigkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Betriebsbedingter …
Diese unternehmerische Entscheidung des Drittmittelempfängers unterliegt nur einer Mißbrauchskontrolle (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969, zu B II 2 d, bb der Gründe; BAG Urteil vom 5. September 1986 - 7 AZR 136/85 -, zu III 2 b, aa der Gründe, nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 138/87 - RzK 5 c Nr. 24, zu IV 1 der Gründe; Senatsurteil vom 24. August 1989 - 2 AZR 653/88 -, zu II 2 b der Gründe, nicht veröffentlicht;… KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 336 a).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".