Rechtsprechung
| BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 67/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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KSchG § 1 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung wegen mangelnder sozialer Rechtfertigung - Zulässigkeit der "Austauschkündigung" - Überprüfung der unbestimmen Rechtsbegriffe "soziale Rechtfertigung" und "dringendes betriebliches Erfordernis" durch das Revisionsgericht - Bestimmung ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Magdeburg, 19.03.2003 - 11 Ca 4851/02
- LAG Sachsen-Anhalt, 05.11.2003 - 5 (7) Sa 271/03
- BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 67/04
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 326/03
Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien …
Auszug aus BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 67/04
Dabei muss durch die unternehmerische Organisationsentscheidung zwar nicht ein bestimmter Arbeitsplatz entfallen sein (st. Rspr. BAG 1. Juli 1976 - 2 AZR 322/75 - BAGE 28, 131; 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 24 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 36; 17. Februar 2000 - 2 AZR 109/99 - 24. Juni 2004 - 2 AZR 326/03 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 76 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 132).Soweit die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen für die sachgerechte Erledigung der Arbeitsaufgaben erforderlich ist, kann die unternehmerische Entscheidung nur daraufhin überprüft werden, ob sie offenbar unsachlich ist (vgl. zuletzt: BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 326/03 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 76 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 132).
So ist die Entscheidung des Arbeitgebers, bestimmte Tätigkeiten nur von Arbeitnehmern mit besonderer Qualifikation ausführen zu lassen, grundsätzlich zu akzeptieren (BAG 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77; zuletzt: 24. Juni 2004 aaO).
- BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96
Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch …
Auszug aus BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 67/04
aa) Als eine die Arbeitsgerichte grundsätzlich bindende unternehmerische Organisationsentscheidung, die zum Wegfall von Arbeitsplätzen führen und ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine betriebsbedingte Kündigung darstellen kann, ist die Vergabe von bisher im Betrieb durchgeführten Arbeiten an ein anderes Unternehmen anerkannt (BAG 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 22; 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209;… KR-Etzel 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 571 mwN).Werden die bislang von den Arbeitnehmern des Betriebs ausgeführten Tätigkeiten hingegen nicht zur selbständigen Erledigung auf den Dritten übertragen, so führt eine solche organisatorische Gestaltung noch nicht zum Wegfall der bisherigen betrieblichen Arbeitsplätze; es liegt vielmehr eine unzulässige sog. Austauschkündigung vor (BAG 26. September 1996 aaO).
- BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99
Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung
Auszug aus BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 67/04
Eine solche unternehmerische Organisationsentscheidung ist von den Arbeitsgerichten nur begrenzt überprüfbar, nämlich darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (st. Rspr. insb. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71).
- BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 66/04
Betriebsbedingte Kündigung - Austauschkündigung
Auszug aus BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 67/04
Hinweise des Senats: Parallelsache zu - 2 AZR 66/04 -. - BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86
Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 67/04
aa) Als eine die Arbeitsgerichte grundsätzlich bindende unternehmerische Organisationsentscheidung, die zum Wegfall von Arbeitsplätzen führen und ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine betriebsbedingte Kündigung darstellen kann, ist die Vergabe von bisher im Betrieb durchgeführten Arbeiten an ein anderes Unternehmen anerkannt (BAG 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 22; 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209;… KR-Etzel 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 571 mwN). - BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01
Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe
Auszug aus BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 67/04
Bei der Frage, ob eine ordentliche Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist, weil dringende betriebliche Erfordernisse einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen, handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden können, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (st. Senatsrspr. zB 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118; 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121= EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121). - BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94
Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl
Auszug aus BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 67/04
So ist die Entscheidung des Arbeitgebers, bestimmte Tätigkeiten nur von Arbeitnehmern mit besonderer Qualifikation ausführen zu lassen, grundsätzlich zu akzeptieren (BAG 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77;… zuletzt: 24. Juni 2004 aaO). - BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01
Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz
Auszug aus BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 67/04
Bei der Frage, ob eine ordentliche Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist, weil dringende betriebliche Erfordernisse einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen, handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden können, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (st. Senatsrspr. zB 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118; 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121= EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121). - BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84
Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters
Auszug aus BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 67/04
Dabei muss durch die unternehmerische Organisationsentscheidung zwar nicht ein bestimmter Arbeitsplatz entfallen sein (st. Rspr. BAG 1. Juli 1976 - 2 AZR 322/75 - BAGE 28, 131; 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 24 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 36; 17. Februar 2000 - 2 AZR 109/99 - 24. Juni 2004 - 2 AZR 326/03 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 76 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 132). - BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 109/99
Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst
Auszug aus BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 67/04
Dabei muss durch die unternehmerische Organisationsentscheidung zwar nicht ein bestimmter Arbeitsplatz entfallen sein (st. Rspr. BAG 1. Juli 1976 - 2 AZR 322/75 - BAGE 28, 131; 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 24 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 36; 17. Februar 2000 - 2 AZR 109/99 - 24. Juni 2004 - 2 AZR 326/03 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 76 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 132). - BAG, 01.07.1976 - 2 AZR 322/75
Betriebsbedingte Kündigung - Rationalisierung - Schließung einer …
- LAG Sachsen-Anhalt, 28.09.2001 - 7 (5) TaBV 24/00
- BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 66/04
Betriebsbedingte Kündigung - Austauschkündigung
Hinweise des Senats: Parallelsache zu - 2 AZR 67/04 -. - LAG Hamm, 24.07.2007 - 12 Sa 320/07
Betriebsbedingte Kündigung, unzulässige Austauschkündigung, Leiharbeitnehmer
Voraussetzung ist, dass die Organisationsentscheidung des Arbeitgebers ursächlich für den behaupteten Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses ist (BAG, Urt. v. 16.12.2004, 2 AZR 67/04 n.v.;… Urt. v. 16.12.2004, 2 AZR 66/04, NZA 2005, 761).Zwar ist in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass ein dringendes betriebliches Erfordernis auch in der bindenden Unternehmerentscheidung liegen kann, die bisher im Betrieb durchgeführte Arbeiten an ein anderes Unternehmen zu vergeben (…BAG, Urt. v. 26.09.1996, 2 AZR 299/96, BAGE 84, 209; BAG, Urt. v. 16.12.2004, 2 AZR 67/04 n.v.;… Urt. v. 16.12.2004, 2 AZR 66/04, NZA 2005, 761).
Werden bislang von Arbeitnehmern des Betriebes ausgeführte Tätigkeiten hingegen nicht zur selbständigen Erfüllung an Drittunternehmen übertragen, so führt eine solche unternehmerische Entscheidung nicht zum Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes (…BAG, Urt. v. 26.09.1996, 2 AZR 200/96, NZA 1997, 202; Urt. v. 16.12.2004, 2 AZR 67/04 n.v.;… Urt. v. 16.12.2004, 2 AZR 66/04, NZA 2005, 761).
Würde man die von Leiharbeitnehmern ausgeführten Tätigkeiten im Rahmen des bei jeder Kündigung zu beachtenden ultima-ratio-Grundsatz nicht berücksichtigen wollen, käme es jedoch zu einem sachlich nicht zu rechtfertigenden Widerspruch zum Grundsatz des Verbots einer Austauschkündigung (…BAG, Urt. v. 26.09.1996, 2 AZR 200/96, NZA 1997, 202; Urt. v. 16.12.2004, 2 AZR 67/04 n.v.;… Urt. v. 16.12.2004, 2 AZR 66/04, NZA 2005, 761;… LAG Hamm, Urt. v. 05.03.2007, 11 Sa 1338/06 n.v.).
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